
Es war einmal ein mäßig erfolgreicher Autor, der eine Nische besetzte und ständig andere Leute an Stellen kratzte, an denen es diese Leute nach seiner maßgeblichen Meinung gefälligst zu jucken hätte.
Da es die meisten seiner Mitmenschen aber an ganz anderen Stellen juckte, als er ständig kratzte, versuchte er bei sich jeder bietenden Gelegenheit, diese auf ihre Ignoranz hinzuweisen und sie über die korrekten Juckstellen zu belehren.
Doch so sehr er auch nach Anlässen suchte, der Öffentlichkeit zu ihrem Glück zu verhelfen, so sehr machte ihm die Realität doch einen Strich durch die Rechnung. Es gab zwar jede Menge Juckreize, aber fast nie an den Stellen, die er ständig kratzen wollte…
Doch einmal, in einem Juli, war es wieder so weit…
Sowas aber auch! Hat doch mal wieder ein böser Sportschütze dem Herrn Grafe den Gefallen getan, eine tatsächlich legal besessene Waffe für ein versuchtes Tötungsdelikt zu missbrauchen. Diese Gelegenheit wird natürlich wieder genutzt, um im mittlerweile sattsam bekannten Stil eine „Presseerklärung“ herauszuhauen, in der alle Register gezogen werden, um sich an seinem Lieblings-Feindbild abzuarbeiten.
Der versuchte fremdenfeindliche Mord an einem 26jährigen Mann aus Eritrea am Montag im hessischen Wächtersbach wurde durch das lasche deutsche Waffengesetz begünstigt: Auch in diesem Fall hat der Täter als Mitglied eines Schützenvereins die Tatwaffe erwerben können.
Ja, so ist er, der typisch deutsche Sportschütze: Tritt einem Schützenverein bei, erwirbt Waffen, bestreitet Wettkämpfe und das alles nur, weil er in zehn oder zwanzig Jahren einen ihm völlig Unbekannten Eritreer aus rassistischen Gründen totschießen möchte. So hinterhältig und verschlagen sind eben nur Sportschützen.
Und nicht nur das:
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