
Köln
Das abgelaufene Jahr begann mit einem Aufreger. Die Vorfälle von Köln befeuerten die Nachfrage nach freien Selbstverteidigungsmitteln wie Abwehrsprays und Schreckschusswaffen, die Behörden wurden von einer Antragsflut nach dem Kleinen Waffenschein überschwemmt. Natürlich waren Köln und die Folgen Thema vieler Zeitungsartikel, Fernsehberichte und Talkshows. Es wurde relativiert, was das Zeug hält und dem unmündigen Untertan erklärt, dass die Polizei für seine Sicherheit sorge und man auf Selbstverteidigung verzichten und die Abwehr der ohnehin nicht vorhandenen Gefährdung der „Inneren Sicherheit“ gefälligst den Profis überlassen solle.
The same procedure as every year
Die Jahrestage von „Erfurt“ und „Winnenden“ wurde wieder für das alljährliche Sportschützenbashing instrumentalisiert. Aufgrund der seit Jahren anhaltenden teutonischen Amoklaufflaute mittlerweile mit dem regelmäßigen Verweis auf „Utoya“ versehen, schließlich lassen sich nach Ansicht von linksgrünen Hypermoralisten 77 Todesopfer nur unter Verwendung einer legal erworbenen Selbstladewaffe erzielen.
Orlando
Auch der Massenmord von Orlando im Nachtclub „Pulse“ mit 49 Toten und 53 Verletzten war Wasser auf die Mühlen der Waffenverbieter. Betont wurde, dass der Täter das Sturmgewehr vom Typ AR-15 legal erworben habe. Der Versuch von Präsident Obama, im Nachgang endlich seinen Traum von schärferen Waffengesetzen erfüllen und das von US-Demokraten und Gungrabbern gleichermaßen zum Mordinstrument Nummer eins hochstilisierte AR-15 verbieten zu können, zerschellte an der Realität. Das vermeintliche „Sturmgewehr AR-15“ entpuppte sich bei genauem Hinsehen als halbautomatisches Sig Sauer MCX. Außerdem wurde einmal mehr eine per Gesetz waffenfreie Zone zur tödlichen Falle für rechtstreue Bürger. Alle Pulse-Besucher hielten sich an das in Florida geltende Gesetz, wonach man in Bars mit Alkoholausschank keine Waffe führen darf und waren somit wehrlos dem Täter, der sich selbstverständlich nicht ans Gesetz hielt, ausgeliefert.
Nizza
Zum herben Rückschlag, wenn nicht gar zum Super-GAU der vereinigten Waffenbesitzverbieter, entwickelte sich die Terrorattacke am 14. Juli in Nizza. 86 Menschen, die auf der Strandpromenade den französischen Nationalfeiertag begingen, starben. Mehr als 300 wurden zum Teil schwer verletzt. Doch dieses Mal hatte der Attentäter nicht eine Schusswaffe, sondern einen LKW als Tatmittel, unproblematisch und völlig legal gemietet, verwendet. Und für eine Weile verstummten sogar die selbst ernannten „Experten“, die noch wenige Wochen zuvor lautstark bei jeder sich bietenden Gelegenheit ein Verbot von halbautomatischen Jagd- oder Sportwaffen forderten, weil ausschließlich damit in kurzer Zeit viele Menschen ermordet werden könnten.
Würzburg
Keine Schusswaffe benötigte auch ein sog. „unbegleiteter Flüchtling“, der am 18. Juli in einer Regionalbahn bei Würzburg den wahrscheinlich ersten halbwegs erfolgreichen Terroranschlag des IS in Deutschland verübte. Eine handelsübliche Axt für wenige Euro und ein Messer reichten aus, um vier Menschen schwer zu verletzten. Seine unbewaffneten Mitreisenden waren nicht in der Lage, den Täter zu stoppen. Er wurde auf der Flucht von einem zufällig (?) in der Nähe befindlichen Spezialeinsatzkommando der bayerischen Polizei erschossen.
München
Wenige Tage später geriet dann München als Tatort eines Amoklaufes in die Schlagzeilen. Wieder einmal offenbarte sich das Waffengesetz als absolut ungeeignetes Instrument, um Kriminalität oder gar Amokläufe zu verhindern. Weder Altersgrenzen noch Aufbewahrungsvorschriften, weder fehlendes Bedürfnis noch fehlende Erwerbserlaubnis hinderten einen 18-Jährigen daran, eine großkalibrige Schusswaffe und hunderte Patronen illegal von einem Waffenschieber über das Darknet zu erwerben. Neben der Bereitschaft, geltendes Recht zu ignorieren waren nur eine Internetverbindung und ein vierstelliger Eurobetrag erforderlich. Neun Menschen fanden den Tod.
Ansbach
Aufmerksame Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes verhinderten nur zwei Tage später in Ansbach die nächste Katastrophe: Bei einem Selbstmordattentat starb nur der Rucksackbomber, ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien, dessen Abschiebung ein Jahr zuvor nicht zuletzt durch das Eingreifen eines Bundestagsabgeordneten der Linkspartei verhindert wurde. 15 Personen wurden verletzt. Auch hier verhinderte kein Gesetz die Tat, die Bombe war aus frei erhältlichen Komponenten zusammengebastelt, entsprechende Anleitungen finden sich zuhauf im Internet.
Ludwigshafen
Die Besucher eines Weihnachtsmarktes in Ludwigshafen konnten ebenfalls von Glück reden, dass die von einem Zwölfjährigen (!) deponierten, selbst gebastelten Sprengsätze nicht explodierten. Auch hier haben nicht Gesetze eine Tragödie verhindert, sondern nur die Unfähigkeit des Möchtegern-Täters. Dem Täter dürften andere Gesetze allerdings zu passe kommen, schließlich ist er als Zwölfjähriger noch noch nicht strafmündig.
Berlin
Weniger Glück hatten dagegen die Besucher des Weihnachtsmarktes an der Berliner Gedächtniskirche. Ein Dutzend Menschen bezahlten die Unfähigkeit des Staatsapparates, geltendes Recht umzusetzen oder wenigstens Lehren aus den Anschlägen in Nizza zu ziehen, mit dem Leben. Während man Jahre und hunderte Millionen Euro dafür verplemperte, das „Nationale Waffenregister“ aufzubauen, um die deliktisch nahezu irrelevanten, legal besessenen Schusswaffen doppelt und dreifach kontrollieren und überwachen zu können, sah man sich außer Stande, ein eben solches Register für illegal einreisende Personen oder wenigstens für die Kriminellen darunter einzurichten.
Nicht nur die besonders gegängelten Waffenbesitzer, deren Erwerbserlaubnis schon beim kleinsten Zweifel an ihrer persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit in Gefahr ist, reiben sich verwundert die Augen, was man sich hierzulande dagegen als krimineller, ausreisepflichtiger und als Gefährder eingestufter und überwachter Dschihadist erlauben kann, ohne dass dies auch nur geringste Konsequenzen nach sich zieht.
Nicht Gesetze und Behörden haben schlimmeres verhindert, sondern Łukasz Urban.
Fazit
Kein versuchtes oder geglücktes Massaker, egal ob in Deutschland, Frankreich oder Belgien, wurde durch die geltenden Gesetze verhindert. Und keines davon wäre verhindert worden, selbst wenn die von der EU-Kommission eingebrachten Verschärfungen der Waffengesetze unverändert durch Rat und Parlament gegangen wären.
Der Etikettenschwindel der EU-Kommission ist aufgeflogen, Juncker hat sich am Widerstand vor allem der freiheitsliebenden osteuropäischen Länder eine blutige Nase geholt, während die deutsche Regierung einer Gesetzesverschärfung durch die Hintertür gegenüber wohl sehr zugetan war. Schließlich kann man unpopuläre Maßnahmen dann auf Brüssel schieben und die Hände in Unschuld waschen.
So gesehen, war das Beste am zu Ende gehenden Jahr 2016 der enge Schulterschluss der europäischen Waffenbesitzer, die Entstehung einer gut vernetzten und in den jeweiligen Nationalstaaten tief verwurzelten europäischen Waffenlobby.
Ausblick
Das Beste wird aber erst in 2017 kommen, falls die Nordkoreanisierung Deutschlands so weit voranschreitet und tatsächlich eine staatliche Stelle darüber wachen wird, ob eine Nachricht „wahr“ oder „unwahr“ ist. Immerhin muss der Waffenlobby davor am wenigsten Bange sein, schließlich ist man es gewohnt, mit Fakten und belegbaren Angaben zu hantieren, das wird auch ein „Wahrheitsministerium“ anerkennen müssen.
Auf die Gegner privaten Waffenbesitzes dürften dagegen harte Zeiten zukommen, wenn ihre Verlautbarungen plötzlich auf ihren Wahrheitsgehalt abgeklopft werden und ihre Fakenews im Filter hängen bleiben…