Kriegswaffenähnlich

Von Seiten der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen hört man in letzter Zeit immer wieder Aussagen wie „Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen.“ oder „ich konnte noch nie nachvollziehen, warum jemand Kriegswaffenähnliche Waffen für den Schießsport benötigt“.

Historisch sind aber gerade SPD und Die Grünen, die Parteien, die mit der Neuregelung des Waffengesetzes in 2002 das bis damals geltende Verbot solcher Schusswaffen aufhoben, da es schlicht sicherheitstechnisch keinerlei Gewinn brachte.

Was versteht denn nun die SPD unter „Kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schusswaffen“?

Im Referentenentwurf findet sich der leicht abgewandelte Text des Waffengesetz von vor 2002 wieder:

„Folgende äußerliche Merkmale einer halbautomatischen Feuerwaffe sind dabei insbesondere geeignet, den äußeren Anschein einer Kriegswaffe hervorzurufen: Ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin, Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw. Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulter-stütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist. Maßgeblich für die Beurteilung des äußeren Anscheins ist dabei die Gesamtbetrachtung der äußeren Merkmale.“

Begründen möchte die SPD das Verbot mit der Begründung:

„Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen. Außerdem wirken kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen.“

Hält diese Aussage einer objektiven Überprüfung stand?

Lasst uns dies gemeinsam durch gehen.

Vorweg, durch die Waffengesetzänderung von 2020 wurden Magazine für Halbautomatische Langwaffen mit Zentralfeuermunition über 10 Patronen Fassungsvermögen verboten.
Das Merkmal „Ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin“ ist zu diesem Zeitpunkt also bereits hinfällig.

Interessant ist in der Aussage bereits das 4. Wort „Weder für die olympischen Schießdisziplinen“, schauen wir uns nun also KK Matchgewehre für olympische Disziplinen an.

Anschütz 22 MAX

Bereits an unserem ersten Beispiel, einem Anschütz 22 MAX finden wir:

  • ein pistolenartiger, mit dem Abzug kombinierter Griff
  • eine Aufstützvorrichtung
  • Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist

Ebenso verfügt dieses Gewehr über eine Visierlinienverlängerung, die vorne am Lauf angebracht ist, naturgemäß dämpft diese das auch das Mündungsfeuer und wirkt angeblich „Stabilisierend“ auf das Geschoss. Nach Laienauslegung könnten man also diese auch als „Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse /Stabilisator)“ bezeichnen.

An unserem ersten Beispiel für ein high end Sportgewehr finden wir nun also 4 der 6 Merkmale für „Kriegswaffen“

Kommen wir nun zu Beispiel 2.

Ein Walther KK500 Expert Ultra Light.
Auch hier finden wir wieder unsere 4 Merkmale, nur hat dieses Gewehr Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf.
Damit erreichen wir hier bereits 5 der 6 Merkmale.

Moment, wie komme ich jetzt dazu diese seitlichen Öffnungen, welche doch nur der Gewichtersparnis dienen, als „der Kühlung dienende Vorrichtungen“ zu bezeichnen?

Werfen wir nun gemeinsam also einen Blick auf eine high end IPSC Matchbüchse im Pistolenkaliber.

Die rein der Gewichtersparnis dienenden Schlitze am Handlauf, werden durch das BKA als „der Kühlung dienende Vorrichtungen“ ausgelegt, wodurch diese halbautomatische Büchse bereits jetzt nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist.

Denn laut BKA erweckt diese Büchse unter Laien den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe.

Im Gegensatz dazu haben wir diese high end IPSC Matchbüchse.

Durch ihren geschlossenen Handlauf erweckt diese Büchse nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe.

Es kommt also bei Merkmalen wie Öffnungen am Handlauf, nicht darauf an zu welchem Zweck der Hersteller diese anbrachte, sondern, was Laien darin sehen.

Bei einem Handlauf dieser Art, haben die verschiedenen Schlitze zum einen den Zweck der Gewichtersparnis, wie oben bei der KK Matchbüchse und zum anderen dienen sie als Montagepunkte.

Diese Montagemöglichkeiten beschränken sich eben so wenig auf Kriegswaffen, wie wir an unseren Beispielen der olympischen Matchbüchsen sehen können.

Diese Montagepunkte oder Schienen, dienen der flexiblen Anbringung von „Aufstützvorrichtungen“ oder z.B. Trimmgewichten.
Trimmgewichte? Ja richtig, wie z.B. auch bei einem Rennwagen, kann ein Trimmen der Gewichtsverteilung im Schießsport von Vorteil sein.

Halten wir nun also fest, alle aktuell zivil noch möglichen Merkmale für „Kriegswaffen“ sind beim besten Willen nicht auf Kriegswaffen beschränkt, nein, sie finden sich an allen aktuellen Hochleistungsmatchgewehren, auch an Luftgewehren.

Warum ist dies der Fall?

Ganz einfach, Form folgt Funktion, diese Merkmale sind ergonomisch für den Sport von Vorteil und der Schießsport wird schlussendlich von derselben Gattung Lebewesen betrieben wie die Gattung die als Soldaten ihrem Land dienen, dem Menschen.

Hiermit ist olympisch kein Blumentopf mehr zu gewinnen:

Stopp, du hast den letzten Satz übersehen!

„Maßgeblich für die Beurteilung des äußeren Anscheins ist dabei die Gesamtbetrachtung
der äußeren Merkmale“

Habe ich das?
Nein, denn ganz ehrlich, seht ihr in dem orangen IPSC Gewehr oben den Gesamteindruck?
Die Farbe spielt dabei nämlich keine Rolle mehr.

Und auch wir Sportschützen mögen es bunt an unseren Gewehren, durch moderne Lackierungsverfahren sind heute der Phantasie nur noch durch den Geldbeutel Grenzen gesetzt.

Leider geht solch eine Lackierung in die 300 bis weit über 500 Euro ohne dass diese, anders als die angeblichen Merkmale von Kriegswaffen, einen sportlichen Vorteil bringt.

Halbautomatische Sportgewehre wegen ihrer Ergonomie als „Kriegswaffenähnlich“ zu titulieren, hat für die Politik nur einen Zweck, mit den Gefühlen der breiten Masse zu spielen und diese Gefühle führ ihren Zweck zu manipulieren!