Bedürfnisprinzip

Ist es nicht erschreckend? Bei gefühlt mindestens jedem zweiten Fall, bei dem in Deutschland eine legal privat besessene Schusswaffe für eine Straftat missbraucht wurde, war der Besitzer ein Sportschütze!

Was liegt da näher, als ein Verbot von “tödlichen Sportwaffen” zu fordern, wie es z. B. die Grünen seit Jahren umtreibt? Schließlich scheinen die Sportschützen eine besonders gefährliche Gruppierung darzustellen, wenn sie so erschreckend häufig als Täter in Erscheinung treten.

Das wiederum ruft dann Kriminologen, Soziologen, Psychologen, Journalisten, Aktivisten und allerlei andere “Experten” auf den Plan, die dann ob dieser gar schrecklichen Erkenntnisse sich schnell einig sind, dass man Sportschützen besser entwaffnen müsse. Das Naheliegende scheint dagegen nicht zu interessieren: Die Frage, weshalb Sportschützen bei Taten mit einem bestimmten Tatmittel überproportional häufig in Erscheinung zu treten scheinen.

In Deutschland kann niemand einfach so ins nächste Waffengeschäft gehen und sich z. B. eine Glock 17 und ein paar Schachteln passende Munition kaufen. Für den Erwerb einer solchen Pistole benötigt man eine Erwerbserlaubnis in Form einer grünen Waffenbesitzkarte (WBK). Auf dieser ist ist durch einen Voreintrag definiert, welche Art von Waffe in welchem Kaliber bis zu welchem Zeitpunkt erworben werden darf. Der bloße Wunsch eines Bürgers, sich eine Schusswaffe zuzulegen. reicht aber nicht aus, um diese Erwerbserlaubnis zu erhalten. Bevor die für die waffenrechtlichen Erlaubnisse zuständige Behörde zur Tat schreitet und eine WBK ausstellt, muss man ein Bedürfnis nachweisen.

Praktisch erkennen die Behörden nur zwei Bedürfnisarten an: Die Ausübung der Jagd und die Ausübung des Schießsports. So bleibt einem Bürger mit dem Wunsch, eine Schusswaffe nebst Munition zu besitzen, legal nur die Möglichkeit, Jäger oder eben Sportschütze zu werden. Ganz gleich, ob ihn die Jagd oder das Sportschießen tatsächlich interessiert. Von diesen zwei Bedürfnisarten ist derzeit der Erwerb des Jagdscheins noch mit einem höheren Aufwand verbunden, weshalb sich ein reiner “Waffenbeschaffer” aus ökonomischen Gründen eher dem Bedürfnis “Schießsport” zuwenden wird.

Und genau damit haben die Schießsportverbände die, pardon, Arschkarte gezogen: Sie stehen mitsamt ihren über anderthalb Millionen Mitgliedern am Pranger, wenn eines davon seine Schusswaffe als Tatmittel in einer Beziehungstat oder gar einem Amoklauf einsetzt. Ganz einfach aus dem Grund, weil es nur zwei nennenswert große Gruppen von privaten “Legalwaffenbesitzern” in Deutschland gibt und die Sportschützen die derzeit deutlich größte davon bilden.

Es ist schlichtweg eine Frage der Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung, dass bei einer Tatbegehung mit einem bestimmten Tatmittel, das überhaupt nur von zwei Gruppen eingesetzt werden kann, die deutlich größere Gruppe häufiger als Täter auftreten wird.

Für diese Erkenntnis muss man kein Kriminologe, Soziologe, Psychologe, Journalist, Aktivst oder Grüner sein: Grundkenntnisse des deutschen Waffengesetzes mit seinem “Bedürfnisprinzip” und etwas Mathematik würden genügen.

Und damit wären wir bei der nächsten Frage angelangt: Warum ist man so erpicht darauf, nur die medial oft spektakulär hervorgehobenen, aber quantitativ eher vernachlässigbare Anzahl von Tötungsdelikten mit Tatmittel “Legalwaffe” von “fast keine” auf “null” zu senken? Warum engagiert man sich nicht in gleicher Weise, um die Gesamtzahl der Straftaten gegen das Leben um wenigstens ein paar Prozentpunkte zu senken? Das würde unterm Strich weitaus mehr Opfer vor einem gewaltsamen Tod schützen, als es eine Umsetzung der plakativen Forderungen nach totalen Waffenverboten für Sportschützen jemals vermag.

Aber das ist eine andere Geschichte…

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