Mein Blogger-Kollege Richard hat auf seinem äußerst lesenswerten Blog bereits auf die unglaublichen Vorkommnisse in Rheinfelden hingewiesen, wo sich ein Bürgermeister über Recht und Gesetz stellt und einem unbescholtenen Bürger die Herausgabe von dessen im Rahmen einer illegalen Aktion beschlagnahmten Waffen verweigert.
Statt nun endlich einzulenken und den Fehler zu korrigieren, widerruft die Stadt Rheinfelden nun nach 2 (!!!) Jahren aus „formaljuristischen Gründen“ die Waffenbesitzkarte des Denunzierten.
Fast zwei Jahre nachdem die Waffen – drei Kurz- und sieben Langwaffen – in Gewahr genommen wurden und nur wenige Tage vor der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem es um die Herausgabe geht, schaffe die Stadt damit erstmals die formaljuristischen Grundlagen für eine Beschlagnahmung, sagt Limberger. „Dieser Schritt hätte damals als erster erfolgen müssen.“
Ob das nun „formaljuristisch“ richtig oder falsch ist kann ich als Laie nicht beurteilen.
Der im Rheinfelder Rathaus zelebrierte Obrigkeitsstaat, der Umgang mit rechtstreuen Bürgern und die beharrliche Weigerung, eigenes Fehlverhalten zu korrigieren ist aber in höchstem Maße bedenklich.
Wer meint, als Bürgermeister über dem Gesetz zu stehen, hat in einem öffentlichen Amt nichts, aber auch gar nichts zu suchen.