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Waffenrecht für Dummies, Teil IV: Sprengstoff

Vorbemerkung: Sprengstoff fällt nicht unter das Waffengesetz, sondern unter des Sprengstoffgesetz. Von daher ist die Überschrift natürlich sachlich nicht korrekt.

Wie einfach hierzulande Parteien und Fernsehsender gestrickt sind wenn es um vermeintliche „lasche Gesetze“ geht, lässt sich sehr gut am gerade von den Grünen neu gefundenen Aufreger-Thema „Sprengstoff“ sehen.

Grund der Empörung: 14.785 Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis in Baden-Württemberg, wie das Umweltministerium dem Grünen-Innenpolitiker Oliver Hildenbrand auf seine Anfrage hin mitteilte. Flugs wurde daraus ein Problem herbeifantasiert und der SWR lieferte sogleich einen passenden Beitrag, um die Öffentlichkeit darüber nicht im Unbesorgtsein zu lassen.

Screenshot: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/sprengstofferlaubnis-100.html

Leider muss man davon ausgehen, dass der Herr Hildenbrand nicht nachgefragt hat, welchen Sprengstoffe das denn eigentlich sind, für die so viele Menschen in Baden-Württemberg eine behördlich Erlaubnis besitzen.

Dabei dürfte sich in den meisten Fällen die „sprengstoffrechtliche“ Erlaubnis nicht auf den Erwerb von Dynamitstangen und Plastiksprengstoff beziehen, so wie das in der massiv von Hollywood beeinflussten Waffen- bzw. Sprengstoffrecht-Expertise grüner Innenexperten durchaus erwartbar wäre.

Bei einem Großteil dieser mit „Sprengstoff“ hantieren Bürger handelt es sich vermutlich um Böller- bzw. Schwarzpulverschützen sowie um Wiederlader, die ihre Patronen, ganz im Sinne der gerade von den Grünen so gerne propagierten Nachhaltigkeit, unter Verwendung gebrauchter Komponenten selbst stopfen und nicht fertig im Laden kaufen. Weitere sprengstoffrechtliche Erlaubnisse haben auch nichts mit TNT oder PETN zu tun, sondern regeln z. B. nur den legalen Erwerb von bestimmten Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester.

Unterm Strich fürchtet sich der Herr Hildenbrand vor Schwarzpulver, das im Rahmen der Brauchtumspflege aus Böllern oder von den Freunden altertümlicher, meist frei ab 18 Jahren erwerbbarer Schwarzpulverwaffen verschossen wird. Die Tatsache, dass solches Schwarzpulver in Form von Silvesterfeuerwerk am Jahresende völlig erlaubnisfrei von Volljährigen erworben werden kann, scheint nicht geläufig zu sein. Oder dass diese und wesentlich stärkere Explosivstoffe in vielen unserer Nachbarländer ganzjährig als sog. „Polenböller“ nahezu unreguliert gehandelt werden und Dank offener Grenzen in großen Mengen illegal ins Land kommen.

Auch der Besitz von losem NC-Pulvern durch Wiederlader von Patronenmunition stellt keinerlei zusätzliche Gefahr für die Innere Sicherheit dar. Wer ohnehin die dazugehörigen Schusswaffen besitzen darf, ist i. d. R. auch berechtigt, die dazu passende Munition zu erwerben. Man muss schon arg weltfremd sein, wenn man den Bürgern unterstellt, dass sie zuerst eine waffenrechtliche Erlaubnis erlangen, dann die sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum Laborieren der passenden Munition und das alles nur, um an Treibladungspulver zum Bombenbau zu gelangen.

Es bleibt leider dabei: Für viele grüne Politiker stellen nicht etwa Kriminelle, die in verbrecherischer Absicht vorsätzlich Explosionen herbeiführen, das Problem dar. Einmal mehr ist es der rechtstreue Bürger, der alle Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt und sich amtliche Erlaubnisse einholt der Hauptverdächtigte, dem man mit größtem Misstrauen begegnet.

Dabei sollte eine Google-Bildersuche mit dem Stichwort „Bankautomatensprengung“ ausreichen, um zu erkennen, von wem tatsächlich große Gefahren ausgehen. Kleiner Tipp für Oliver Hildenbrand: Es sind nicht die Böllerschützen oder Wiederlader.

Bildersuche bei Google: Erste Seite mit Treffern nach Stichwort „Bankautomatensprengung“