Auto-Suggestion

Grünen MdB und „Rechtsexperte“ Jerzy Montag hat nach dem Mord im Dachauer Gericht, bei dem ein Staatsanwalt durch Schüsse aus einer ILLEGALEN Waffe ums Leben kam, reflexartig nach schärferen Waffengesetzen gerufen.

Also unterm Strich ist aus grüner Sicht die Konsequenz eines Verbrechens, dass sich die ohnehin rechtstreuen Bürger an noch mehr Gesetze und Vorschriften halten bzw. Rechte preisgeben sollen, weil es Verbrecher gibt, die sich schon an die bestehenden Gesetze nicht halten. Alles klar?

Von einem Bürger darauf schriftlich angesprochen, kam auch recht schnell eine Antwort.

Ja, es handelte sich in diesem Fall um eine illegale Waffe. Dass im Zusammenhang mit solch schrecklichen Gewalttaten immer wieder verwendete Argument, von legalen Waffenbesitzern gehe statistisch keine relevante Gefahr aus, ist allerdings nicht neu. Sie wissen, dass schon die Abgrenzung von legalen und illegalen Waffen nicht immer ganz leicht ist. Viele Waffen im illegalen Handel sind – bei legalen Besitzern – gestohlen oder auf andere Weise abhanden gekommen. Die Gefährlichkeit illegaler Waffen ist im Übrigen völlig unbestritten. Wir Grüne waren es, die immer wieder zu verstärkten Anstrengungen aufgefordert haben und beispielsweise die viel zu lange verzögerte Einführung des nationalen Waffenregisters verlangt haben, um eine genaue Übersicht zu bekommen, wer wo was besitzt und lagert. Es waren zudem vor allem Bündnis 90/Die Grünen, die eine schärfere Gangart gegen das öffentliche Tragen von Messern eingefordert und sogar teilweise durchgesetzt haben. Sie sehen, wir sind auf diesem Auge keineswegs blind.

Die Anzahl von Jagd-, Sport- oder Sammlerwaffen, die jährlich durch Verlust oder Diebstahl den Weg in die Illegalität finden, dürfte sehr überschaubar sein und wird, inklusive aller abhanden gekommenen Dienst-/Behördenwaffen, weit unter tausend pro Jahr liegen. Im Bundesland Sachsen lag z. B. die Anzahl der gestohlenen Schusswaffen im Zeitraum von 2005 bis 2009 bei exakt 124 Stück.

Wie viele Jahre Waffen abhanden kommen müssen, um 20.000.000 illegal in Umlauf zu bringen, kann man sich ja selbst ausrechnen.

Ein Grund für die niedrigen Waffenverluste dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass es eben keine großen Depots mit zentral gelagerten Sportwaffen gibt, wie sich das die Grünen so sehr wünschen.

Dennoch können wir die Probleme des legalen Waffenbesitzes nicht gegen die Probleme des illegalen Besitzes und Gebrauchs von Waffen ausspielen. Ganz allgemein gesprochen lässt sich sagen, dass das Risiko des Missbrauchs von Waffen steigt, je mehr Waffen sich in privaten Händen befinden.

Klar, wenn man die eigenen Ammenmärchen und die Ammenmärchen von anderen Waffenverbotsfanatikern glaubt, dann wird das schon so sein.

Außer in der Realität, das steigt nämlich der legale Waffenbesetand auch in Deutschland jährlich an, ohne dass es deshalb zu mehr Schusswaffendelikten kommt. Schusswaffenkriminalität ist seit Jahren rückläufig und in Deutschland bezüglich absoluter Fallzahlen in Anbetracht der Millionenfach verübten Gewaltdelikte ohne Schusswaffenbeteiligung statistisch gesehen de facto völlig irrelevant.

Das so viel gepriesene „Nationale Waffenregister“ öffnet (Daten-) Missbrauch Tür und Tor und wird den Bestand an illegalen Waffen um genau null Prozent reduzieren. Außer hohen Kosten und noch mehr Bürokratie sind die Konsequenzen für Bürger und Vollzugsbeamte noch gar nicht abzusehen. Es wäre nicht verwunderlich, wenn in Zukunft bei Einsätzen gegen Bürger mit registrierter Waffe sofort die „Kavallerie“ anrückt, während bei vermeintlich waffenlosen Bürger die Eigensicherung vernachlässigt wird, weil man sich mangels Eintrag im Zentralregister auf der sicheren Seite wähnt.

Dass die illegalen Waffen hier überaus gefährlich sind, hat die Tat von Dachau wieder einmal schrecklich bewiesen. Ob eine Verschärfung des Waffenrechts den jungen Staatsanwalt in diesem konkreten Fall gerettet hätte, lässt sich natürlich nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir wollen aber auch das generelle Risiko von Waffengewalt verringern. Lassen Sie es mich mit einem Tempolimit auf Autobahnen vergleichen. Auch ein solches Tempolimit bietet keine Garantie dafür, dass es nicht zu schweren Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit kommt. Es mag aber zu einer Verringerung der Unfälle beitragen, wenn sich viele Menschen an dieses Tempolimit halten.

Danke für diesen Vergleich mit dem Straßenverkehr, an dieser Stelle kommen wir zu des Pudels Kern.

Um die Verhältnisse des Straßenverkehrs mit dem des Schusswaffenbesitzes in Deutschland zu vergleichen, müsste die Ausgangslage wie folgt angepasst werden:

  1. Es gibt zwei Sorten Autos, weiße und schwarze
  2. Weiße Autos haben TÜV, sind versichert und zugelassen
  3. Schwarze Autos haben keinen TÜV, sind nicht versichert und nicht zugelassen
  4. Auf ein weißes Auto auf der Autobahn kommen zwei schwarze
  5. Die Fahrer weißer Autos müssen einen Führerschein besitzen und regelmäßig an Verkehrsschulungen teilnehmen
  6. Weiße Autos darf man nur kaufen, wenn man eine behördliche Genehmigung vorweisen kann.
  7. Man darf nur eine bestimmte Menge weiße Autos in einem bestimmten Zeitraum erwerben und auch nur den dazu passenden Kraftstoff
  8. Weiße Autos und ihre Besitzer können jederzeit kontrolliert werden, auch wenn das Auto in der eigenen Garage steht.
  9. Auch wenn die Kontrolle keine Mängel ergibt und anlasslos war, muss der Besitzer des weißen Autos dafür bezahlen.
  10. Schwarze Autos sind an über 90% aller Verkehrsdelikte beteiligt und an fast allen tödlichen Unfällen.

Jetzt können wir anfangen, über Tempolimits zu reden.

Der Haken an der Sache: Die Überwachungstechnik, die das Tempolimit überwacht, kann nur weiße Fahrzeuge mit gültigem Nummernschilder erfassen und identifizieren. Schwarze Autos werden einfach meistens ignoriert, so dass zwangsläufig fast nur weiße Autos geblitzt und die Fahrer weißer Autos pauschal als gemeingefährliche Autonarren und Raser verunglimpft werden.

Massenmedien und die Vertreter_innen der „wir-wissen-besser-was-gut-für-dich-ist“-Parteien sind sich schnell einig, dass der Bestand weißer Autos reduziert und der weitere Verkauf möglichst ganz unterbunden werden muss. Selbstverständlich müssen die Verkehrsregeln nochmals verschärft und bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen erneut herabgesetzt werden. Natürlich müssen auch Altersgrenzen her, Autoführerscheine gibts fortan erst ab 21 und auch nur maximal Autos mit 50 PS, eine stärkere Motorisierung wird erst ab 25 Jahren gestattet. Weiße Wagen dürfen zudem nur in Garagen mit Fort-Knox-Zertifizierung aufbewahrt werden und müssen über ein Dutzend biometrischer Sicherungssysteme verfügen, die es verhindern, dass der Wagen von Unberechtigten gestartet wird. Zudem dürfen nur bestimmte Straßen benutzt werden und eine Abweichung von der vorher zu genehmigenden Route wird mit Führerscheinentzug geahndet.

Was bringen nun diese Maßnahme, wenn die schwarzen Autos nach wie vor für fast alle Verkehrsverstöße verantwortlich sind, sämtliche Maßnahmen sich aber gegen die weißen Fahrzeuge und ihre in aller Regel absolut zur Straßenverkehrsordnung konforme Fahrweise richtet?

Immer weniger weiße Autos werden langsam über die Autobahn tuckern, während schwarze Wagen mit vor sich hin feixenden Fahrern links und rechts an ihnen vorbeirasen.

Viele Besitzer weißer Wagen, die noch nie zu schnell oder unvorsichtig gefahren sind, werden frustriert ihre Wagen verschrotten lassen und zukünftig zu Fuß gehen. Andere besorgen sich schwarze Autos und nehmen fortan fröhlich und völlig unbehelligt von politischer und behördlicher Gängelei einfach illegal am Straßenverkehr teil. Entledigt aller Hemmungen, man kontrolliert sie nun ja nicht mehr, vergessen sie alle Verkehrsregeln, ignorieren jedes Tempolimit und tragen mit dazu bei, dass der Anteil schwarzer Auto an tödlichen Unfällen noch weiter steigt.

Die Verbieter und Verschärfer werden sich gegenseitig auf die Schultern klopfen und es ganz toll finden, dass man die Beteiligung weißer Fahrzeuge an Verkehrsverstößen um 90 Prozent senken konnte, von 20 Fällen auf zwei. Da diese zwei aber immer noch den Beweis darstellen, dass der Besitz und das Fahren weißer Autos gefährlich ist, arbeitet man längst an einem totalen Besitzverbot für weiße Wagen.

Auf die Idee, dass man vielleicht den Fahrern der schwarzen Autos eine Amnestie anzubieten und ihnen die Möglichkeit einräumt, ihre Autos anzumelden, zu versichern, weiß zu lackieren und fortan unter staatlicher Kontrolle diszipliniert am Straßenverkehr teilzunehmen, kommt man natürlich nicht.

„Jedes weiße Auto weniger bedeutet mehr Sicherheit auf den Straßen“ lautet ihr Credo. Auch wenn die Unfallstatistiken und Zulassungszahlen genau das Gegenteil belegen. Das juckt aber nicht, denn Fakten interessierten noch nie und das Rechnen scheint auch bei vielen Politiker_innen eine recht unbeliebte Disziplin zu sein. 90 oder gar 100 Prozent Rückgang hört sich nun mal viel besser an, als nur zehn oder 20 Prozent.

Auch wenn hundert Prozent von ganz wenig viel weniger ist, als zehn oder 20 Prozent von ganz viel.

4 Kommentare

  1. Ein genialer Vergleich!

    Bitte aber noch berücksichtigen, dass man ein weißes Auto erst erwerben kann, wenn der ADAC bestätigt, dass für die vorher festgelegte Fahrroute kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.

    Gruß

    Arne

  2. Zudem würde ich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf öffentlichen Straßen eher mit den vier Sicherheitsregeln nach Jeff Cooper, der Beschusspflicht für Feuerwaffen oder der CIP-Konformität für Munition vergleichen. Eine Vorkehrung, die bei Befolgung Unfälle abwenden kann.

    Der vorsätzliche Schusswaffenmissbrauch ist aber kein Unfall, der mit Regeln oder Vorschriften vermieden werden kann. Auch die Verwendung des Begriffs „Amoklauf“ in anderen Fällen ändert dies nicht.

    Grüße
    Thomas

  3. @Thomas

    Korrekt, Unfälle im Straßenverkehr kann man nicht mit vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten vergleichen. Da stimme ich zu.

    Im konkreten Fall geht es aber um den von einem Grünen herangezogenen Vergleich aus dem Straßenverkehr der eben nur dann gezogen werden könnte, wenn die Rahmenbedingungen die gleichen wären.

    Waffengesetze, Bedürfnis, verdachtsunabhängige Kontrollen, Erwerbsstreckungsgebot, Nationales Waffenregister usw., usf. betreffen aber nun mal nur das Drittel an Waffen, welches auch ordnungsgemäß registriert ist und deren Beteiligung an Straftaten vernachlässigbar ist.

  4. Bevor man was über Autosuggestion sagt oder schreibt, sollte man sich erst mal Coués Autosuggestion anschauen. Der konnte Suggestion auch ohne Auto. Weltweit. Schwarz und weiß.
    Freundlich grüßt
    Franz Josef Neffe

    Danke für den interessanten link. Da lag ich mit der Überschrift doch gar nicht so falsch…

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