Nationales Warteregister

Seit ein paar Wochen ist es nun in Betrieb, das „Nationale Waffenregister“.

Was hat man uns nicht alles erzählt, wie toll und modern und wie wichtig zur Kriminalitätsbekämpfung das angeblich ist.

Ganz toll wurde uns die nunmehr sekundenschnelle Datenabfrage angepriesen. Fortan könne ein Polizist in Flensburg annähernd mit Lichtgeschwindigkeit prüfen ob bzw. welche erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein in Passau, Bochum oder Görlitz gemeldetet Bürger besitzt.

Ob bei einem einer Straftat verdächtigten Bürgers zukünftig „Toto und Harry“ freundlich anklopfen oder ob gleich die Kavallerie in Form von SEK oder MEK anrückt, das wird nicht unwesentlich davon abhängen, was das NWR nach einer konkreten Abfrage an Daten ausspuckt.

Als direkt vom NWR betroffener Bürger sollte man schon im eigenen Interesse wissen, was denn über einen in dieser Monsterdatei gespeichert ist. Sowohl bei der Datenerfassung als auch bei der Übertragung könnten sich ja Fehler eingeschlichen haben und der elektronische Bestand vom tatsächlichen abweichen. Denkbare Fehler reichen von Zahlendrehern bei Seriennummern bis hin zu Schusswaffen, die man nicht oder nicht mehr besitzt, aber im NWR mit dem eigenen Namen verknüpft sind.

Deshalb hat der Gestzgeber den Betroffenen auch die Möglichkeit eingeräumt, beim Bundesverwaltungsamt in Köln eine Selbstauskunft beim Nationalen Waffenregister nach §19 NWRG einzuholen.

Nichts leichter als das: Ein kurzes Anschreiben Ende Januar abgeschickt mit dem eigenen Namen, Adresse, Geburtstag, -ort und -land und der Bitte um Auskunft über die zum 31.12.2012 im NWR gespeicherten Daten und schon kurze Zeit später erhält man – keine Antwort.

Zwei Wochen später und drei Wochen danach das Gleiche: Gähnende Leere im Briefkasten.

Dann, endlich, nach vier Wochen die ersehnte Post vom Bundesverwaltungsamt:

0w_2013_mt_nationales_warteregister_a.gif
(Webcam-Foto, bitte die schlechte Qualität entschuldigen…)

Man hat nur vier Wochen benötigt, um den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Ob und was die über mich jetzt gespeichert haben, weiß ich nun zwar immer noch nicht. Aber immerhin habe ich jetzt ein Aktenzeichen und die Gewissheit, dass mein Auskunftsersuchen noch einige Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen wird.

Leider steht in dem Brief nicht, ob das Bundesverwaltungsamt mit „einige Bearbeitungszeit“ nun einige Tage, Wochen oder Monate meint.

Einer eindeutigen Person einen Datensatz zuzuordnen dürfte, wenn das NWR auch nur halb so toll ist, wie man uns immer weismachen will, bestenfalls einige Minuten dauern.

Warum dem nicht so ist, darüber kann man nur spekulieren. Zu wenig Personal, zu viele gleichzeitige Abfragen, Probleme mit der Hard- oder Software, niedrigste Abfragepriorität – denkbar ist alles mögliche.

So gibt sich das Nationale Waffenregister für Auskunftsersuchende erst einmal eher als Nationales Warteregister und es bleibt einem nichts anderes übrig, als sich in Geduld zu üben. Hoffentlich hat der Flensburger Polizist im Ernstfall mehr Glück…

10 Kommentare

  1. Wahrscheinlich gibt’s dann Mecker wegen Behinderung der zügigen Abarbeitung „authorisierter“ Anfragen.

  2. Freunde, könntet ihr hier einen Musterbrief zur Abfrage nach Dienstordnung jessasmäßig einstellen? Und dann sollten alle LWB eine freundliche Abfrage starten =)

    Nur so Nachgedacht ^^

  3. Benedikt, Du vergisst eine ganz wichtige Sache:

    Du bist nur Bürger…
    Und als solcher hast Du ruhig zu sein.

    Dieses Recht auf Selbstauskunft existiert zwar auf Papier, Du solltes es aber doch eher nicht in Anspruch nehmen. Wo kämen wir denn da hin… ;((

  4. Als gelernter Informatiker würde ich nicht nach §19 NWRG anfragen, sondern nach §34 BDSG. Dann ist die Auskunft nämlich auf jeden Fall unentgeltlich. Allerdings werde ich mich noch bis zum Sommer gedulden in der Hoffnung, dass die Sachbarbeiter dann mit ihrer neuen Datenbank klar kommen. Ausserdem überleg ich mir, ob ich die Anfrage bei meiner lokalen Polizeidiensstelle loslasse. Da ich in deren Zuständigkeitsbereich gemeldet bin, müssten die ja auch ein Interesse daran haben, ob meine personenbezogenen Waffeneinträge richtig in Köln angekommen und dort eingepflegt wurden.

  5. Der gelernte Jurist würde das vielleicht nicht machen, denn § 34 BDSG fällt unter Abschnitt 3 des BDSG („Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen“). Passt also bei einer Bundesbehörde nicht so ganz. Dann vielleicht doch eher die spezialgesetzliche Regelung des § 19 NWRG, oder? Außerdem: Wo steht denn im § 19 NWRG etwas davon, dass die Selbstauskunft kostenpflichtig ist?

    Woher nimmst du denn dein Wissen, dass die Sachbearbeiter im NWR nicht mit ihrer Datenbank umgehen können? Daran haben doch bestimmt gelernte Informatiker mitgewirkt, so dass deren Bedienung doch bestimmt leicht von der Hand gehen müsste.

    Das Selbstauskunftsersuchen bei der lokalen Polizeidienststelle zu stellen passt nicht unbedingt zu § 10 Nr. 4 NWRG. Denn die Polizei wird wohl eher nicht willkürlich das NWR abfragen, oder meinst du der diensthabende Polizist subsumiert dein Begehren eine Selbstauskunft zu erhalten unter „… zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben …“ oder „… zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit …“?

  6. Hallo zusammen, ich kann nicht verstehen, warum sich niemand nach so langer Zeit (Wochen und Monate) beschwert. Es dürfte in der Tat nur wenige Minuten für eine Abfrage per Bildschirm dauern, auszudrucken und an den Betroffenen zu senden. M.E. wirkt eine Beschwerde an den Leiter der Behörde schon wahre Wunder. Es muss ja nicht gleich eine Klage vor Gericht sein, um seine berechtigte Auskunft zu erhalten.

  7. Die überragende Qualität der Datenbank ist möglicherweise daran zu erkennen, dass man nicht in der Lage war, die international bei den CIP-Ländern gültigen Kaliberbezeichnungnen alle (vollständige) aus den bekannten Listen ins NWR zu übertragen (abzuschreiben).

  8. Am 4.3. hatte ich meine Anfrage gestellt…..
    und heute kam ein Schreiben, dass sie nun für die
    Auskunft eine amtlich beglaubigte Kopie meines gültigen Personalausweises benötigen…tztztztzz ?

    Sachen gibt´s..

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