Nachdem ich am 13.02.2008 andächtig den Ausführungen von Frau Stokar, ihres Zeichens Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises 42, Stadt Hannover II, sowie innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Koordinatorin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages lauschen durfte, bekam ich neben einem leichten Anflug von Brechreiz auch das unmittelbare Bedürfnis, sie öffentlich zu ihren Intentionen zu befragen.
- => Unter Anderem bedauerte Frau Stokar ausdrücklich, dass sie sich im Zuge der Waffengesetznovelle 2002/2003 nicht stärker und nachdrücklicher für den Erhalt des alten §37 WaffG eingesetzt hatte, so dass dieser dann ja abgeschafft wurde. Und sie fragte an, wobei sie es auch nicht versäumte, darauf hinzuweisen, dass SIE kein erkennbares Bedürfnis für den Besitz von Anscheinswaffen erkennen könne, ob es eine Möglichkeit gäbe, den alten „37er“ wieder einzuführen. <=
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