Grüne: Bei Bürgerrechten konsequent inkonsequent

Neues Jahr, sonst alles beim Alten:
Die „Grünen“ sind mal wieder entsetzt darüber, dass die Behörden viel zu selten Waffenbesitzer kontrollieren.

Auf die Idee, dass die Behörden nicht zuletzt deshalb so selten kontrollieren, weil der Missbrauch legal besessener Schusswaffen ohnehin nur in homöopathischen Dosen feststellbar ist, ihre Besitzer als weit überdurchschnittlich rechtstreu gelten? Oder man in der derzeitigen Flüchtlingskrise einfach weitaus wichtigere Aufgaben zu erfüllen hat, als Jäger oder Sportschützen mit unangekündigten Hausbesuchen zu belästigen um dann festzustellen, dass die während der normalen Behördenzeiten auch alle auf Arbeit sind?

Das ficht die grünen Ideologen nicht an:

Waffenkontrollen existieren in einigen Landkreisen Sachsens nur noch auf dem Papier, tönt es von einem Valentin Lippmann, seines Zeichens innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

„In Sachsen liegt ein massives Kontrolldefizit bei Waffen vor, das sich zunehmend verschärft. Während im Freistaat in den letzten Jahren sowohl die Zahl der Schusswaffen und Waffenbesitzer, als auch die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse merklich gestiegen sind, verharrt die Personalausstattung der kommunalen Waffenbehörden auf eklatant niedrigen Niveau.

Ein Vertreter einer echten Bürgerrechtspartei würde das vielleicht zum Anlass nehmen, diese Kontrollen als Ganzes zu hinterfragen und diesen Eingriff in eigentlich vom Grundgesetz geschützte Rechte schnellstens wieder abzuschaffen.

Aber nicht so die Grünen, die eher als Bürgerentrechtungspartei agieren. Bürgerrechte bedeuten für sie wohl primär, anonym im Internet Pornos gucken und illegales Filesharing betreiben zu können. Und natürlich das Recht auf mehrere kostenlose Universitätsausbildungen ohne Abschluss, reichlich Bafög und zusätzliche Toiletten für Parteimitoderohneglieder, die sich nicht entscheiden können, ob sie denn nun Männlein oder Weiblein sein wollen.

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Übrigens, „Grüne“ sind ansonsten natürlich grundsätzlich strikt gegen jedwede Art „anlassloser Kontrollen“. Zumindest, wenn diese das eigene ideologische Umfeld betreffen:

Hier z. B. die Bremer Grünen über anlasslose Personenkontrollen:

Die Meinung am Freitag, 17.1.2014, von Wilko Zicht

Ich meine, dass die berechtigte Kritik an den Hamburger Gefahrengebieten auch in Bremen dazu führen sollte, ähnliche polizeiliche Befugnisse auf den Prüfstand zu stellen. Anlasslose Personenkontrollen führen fast unweigerlich zu diskriminierendem Polizeiverhalten und gehören daher abgeschafft.

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Oder wenn sich Niedersachsens Grüne über anlasslose Moscheekontrollen echauffieren:

Die Grünen in Niedersachsen haben erneut die verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen in Niedersachsen kritisiert. Darüber berichten SABAH, ZAMAN und HÜRRIYET. Der innenpolitische Sprecher Ralf Briese warf dem niedersächsichen Innenminister vor, ein Problem mit Religion zu haben. Anders könne man sich seine Angriffe auf Gebetsstätten und Geistliche nicht erklären. Statt Verantwortung und ethischem Handeln werde ein politischer Kreuzzug geführt. SPD, Grüne und Linke bezeichneten die Maßnahmen als verfassungswidrig und forderten ihre Einstellung.

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In Hamburg kritisieren die dortigen Grünen ebenfalls anlasslose Polizeikontrollen:

Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion:

„5.760 Menschen wurde ohne besonderen Grund überprüft. Der Einsatz diente laut Senat der Optimierung der Zusammenarbeit, und der fand offensichtlich als Jubiläumsaktion zum wenige Tage vorher verkündeten zweiten Jahrestag der Sicherheitspartnerschaft statt. Mich ärgert das, denn solche Aktionen kosten sehr viele Einsatzstunden der Polizei, die an anderer Stelle viel besser und effektiver eingesetzt werden könnten. Die Polizei verschwendet ihre Ressourcen, Aufwand und Ergebnis der Aktion stehen in einem krassen Missverhältnis.

Skandal aber auch, hätte man die Beamten doch besser in die Spur geschickt, um die registrierten Waffenbesitzer in Hamburg zu kontrollieren…

Ja, der Staat hat nicht ohne konkreten Anlass willkürlich Menschen oder Gebetsräume verdachtsunabhängig zu kontrollieren! Vollkommen richtig, liebe „Grüne“.

Grundrechte gelten aber nicht nur für und in norddeutschen Rotlicht- oder Islamistenmilieus, sondern auch für die ganz normalen Bio-Deutsche Steuerzahler, die euch so üppig alimentieren.


Meine Kommentare auf SZ-Online (Abonnenten) und Jenapolis

Laut Bundeskriminalamt (Bundeslagebild Waffenkriminalität) wurden 2014 bundesweit weniger als zwei Dutzend (von 5,7 Millionen) legal besessener Schusswaffen für kriminelle Zwecke missbraucht. Der sächsische Anteil davon dürfte sich dann in einem sehr niedrigen, einstelligen Bereich nahe Null bewegen.

Wenn die deliktische Relevanz legaler, registrierter Schusswaffen ohnehin nahe Null ist, welchen Zugewinn für die „innere Sicherheit“ verspricht man sich denn da noch seitens der Grünen?

Sollte man knappe personelle Ressourcen und Steuergelder nicht eher dort einsetzen, wo ein tatsächliches Problem mit echten Kriminellen besteht, anstatt rechtstreue, unbescholtene Waffenbesitzer zu drangsalieren, nur weil das grüne Wohlfühlideologie ist?

Meine Anfrage über abgeordnetenwatch.de

Entsprechende Fragen habe ich über Abgeordentenwatch.de dem Herrn Lippmann übermittelt:

Sehr geehrter Herr Lippmann,

in der heutigen (04.01.2016) Ausgabe der Sächsischen Zeitung werden Sie wie folgt zitiert:

„Laut Lippmann ergibt sich daraus, dass in den letzten Jahren nicht nur die Zahl der Schusswaffen und Waffenbesitzer gestiegen ist, sondern auch die der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Trotzdem würde die Personalausstattung der kommunalen Waffenbehörden weiter auf einem eklatant niedrigem Niveau verharren. „Sachsen hat hier ein massives Kontrolldefizit, welches sich zunehmend verschärft.“

Quelle: http://bit.ly/1Ouz2e0
(Online-Ausgabe leider nur für Abonnenten komplett einsehbar)

Das Bundeskriminalamt stuft im „Bundeslagebild Waffenkriminalität 2014“ das Gefährdungspotenzial durch Schusswaffen als gering ein:

„Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten, wenngleich für einzelne Betroffene durch den illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben verbunden sein kann“

Zur Deliktsrelevanz legaler Waffen ist zu lesen:

„Im Berichtsjahr 2014 wurden 443 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt.In 75,7% der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 24,3%. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9% in legalem Besitz.“

Quelle:
http://bit.ly/1R6SwHT

Das heißt, bundesweit wurden 2014 nicht einmal zwei Dutzend von ca. 5,7 Mio legal besessenen Schusswaffen für kriminelle Zwecke missbraucht.

Meine Fragen:
1. Welchen Zugewinn für die „innere Sicherheit“ soll eine Ausweitung verdachtsunabhängiger Kontrollen bringen, wenn schon heute die deliktische Relevanz dieser Waffen nahe Null ist?
2. Welche Verbrechen in Sachsen hätten der Vergangenheit durch eine erhöhte Kontrolldichte verhindert werden können?

Für eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Falls Herr Lippmann antwortet, folgt ein Update des Artikels.

8 Kommentare

  1. 24,3% von 433 Waffen sind 105,219. Davon 4,9% sind 5,155731 also Aufgerundet 6 legale Schusswaffen von 433 in Verbindung mit Straftaten. … Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das Drohungen mit diesen auch dazu gehört. Wie ist es mit Diebstahl der selben? Was ist mit Verstoßes gegen Lagerung- oder Transport Vorschriften? Gehört das auch dazu? Zu spätes eintragen im Todesfall, bei erbwaffen?

  2. Die Ideen und Vorstellungen der „Grünen“ ähneln zunehmend den Stasi Methoden der ehemaligen DDR. Freiheiten der Nicht- Grün- Konformen beschneiden, mehr Kontrollen unbescholtener Bürger, Land und Boden Enteignungen usw. Ich bin weder rechts noch braun, aber ich liebe die Freiheit, dazu gehört auch das Gewehr das ich zur Jagd benötige.

  3. @ DerMixer: Die 4,9% von legalen Waffen beziehen sich auf die gesamten 443 sichergestellten Waffen, nicht nur auf den Teil der erlaubnispflichtigen Waffen. 4,9% von 443 = 21,7

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