Den Bock zum Gärtner gemacht…

Ein 17-Jähriger meint, seinem alten Herrn die Schreckschusspistole klauen zu müssen und nimmt sie mit zur Berufsschule. Er gibt mit dem Teil an, löst einen Polizeieinsatz aus und landet schließlich vor Gericht. Dort wird er verurteilt.

So weit, so gut bzw. so schlecht und nachzulesen in der Südwestpresse.

Einen ersten Kopfschüttelreflex löste bei mir folgende Passage aus:

Dennoch wiegt für das Haller Amtsgericht ein solcher Verstoß gegen das Waffengesetz schwer: „Es gibt eine Zeit vor Winnenden und eine Zeit nach Winnenden“, erklärte Oberamtsanwalt Walter Petschko, der in diesem Fall die Anklage vertrat. Jugendrichterin Katja Kopf: „Ein unter 18-Jähriger darf keinen Umgang mit Waffen haben!“

Da wurde doch gleich die Gelegenheit genutzt, an einem 17-Jährigen ein Exempel zu statuieren. Schließlich leben wir ja in der Nach-Winnenden-Ära und somit gehört scheinbar das Messen mit zweierlei Maß zum guten Ton.

Aber warum gibt es eigentlich keine Zeit vor Dominik Brunner und eine Zeit nach Dominik Brunner? Warum bleiben immer noch gewalttätige, brutale Intensivstraftäter auf freiem Fuß, während man minderjährige Angeber mit ungeladenen Schreckschusspuffen zu einer Woche Dauerarrest verknackt?

Und falls die Jugendrichterin Kopf richtig zitiert wurde, soll sie doch mal die Stelle im Gesetz aufzeigen, die einem 17-Jährigen den Umgang mit Waffen verbietet. Eine SSW ohne kleinen Waffenschein zu führen ist auch der Altergruppe Ü 18 untersagt.

Den zweiten, wesentlich heftigeren Anfall von Spontan-Kopfschütteln verursachte aber das nachfolgend Zitierte:

Richterin Kopf verurteilte den Auszubildenden nicht nur zu einer Woche Dauerarrest, sondern unterstellte ihn auch für ein Jahr der Betreuung durch einen Sozialpädagogen. Außerdem muss der junge Mann umgehend mit dem „Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden“ Kontakt aufnehmen, mit einem zuständigen Mitarbeiter des Bündnisses ein Gespräch führen und dem Gericht schriftlich darüber berichten.

Mein erster Gedanke war: Das arme Schwein! Wäre es nicht besser, doch wieder die Todesstrafe einzuführen, um den Verurteilten diese Pein zu ersparen?

Aber dann las ich auf der Homepage von Lars Winkelsdorf dessen äußerst aufschlussreiche Stellungnahme zu den Diffamierungsversuchen gegen seine Person:

Ein Bruch trat erkennbar erst im Sommer 2009 ein, nachdem ich kritisch über die Produkte der Firma ARMATIX in einem Beitrag bei ZDF Frontal21 berichtet hatte.

Zu dieser Zeit stand das Aktionsbündnis bereits in engem Kontakt zur Geschäftsleitung dieser Firma. Einer der Geschäftsführer gehörte schließlich sogar zu den Stiftungsgründern. In einem autorisierten Interview bestätigte er ausdrücklich, dass seine hiermit verbundene Spende von immerhin € 10.000,- ausschließlich erfolgte, um Einfluss auf die politischen Forderungen des Aktionsbündnisses zum Waffenrecht zu nehmen. Mehr noch, in offenen Briefen an die Politik bewarb der Vorstand des Aktionsbündnisses die Produkte dieser Firma in Folge ausdrücklich. Aufmerksam wurde ich auf diese Interessenkollision beim Aktionsbündnis durch eine Bericht-erstattung des Norddeutschen Rundfunks aus dem Jahr 2009.

Welche Lehren kann also ein 17-Jähriger aus einem Gespräch mit einem AAW-Vorstand ziehen?

Höchstens, wie man professionell Spenden aquiriert, um echtes Lobbying zu betreiben.

Um einen jungen Mann nach einem unbedachten Fehlverhalten auf den „rechten Weg“ zurück zu führen, dazu wird diese Form und dieser Teil der Strafe jedenfalls nicht taugen.

Aber wer weiß, vielleicht hält die Aussicht auf diese Art von Bestrafung – Waterboarding in Guantanamo klingt dagegen ja wie Kindergeburtstag – echte, brutale Gewalttäter von ihren Untaten ab…

8 Kommentare

  1. lars winkelsdorf, Journalist und Waffensachverständiger???

    Waffenrepublik Deutschland?
    Cop-Killer-Munition?
    „…inhaltlich stimme ich ausdrücklich darin mit dem Aktionsbündnis überein, dass es weitreichender Änderungen im Waffenrecht bedarf und für diese setze ich mich nachweislich seit 2006 massiv ein…“

    Au Weia!

  2. @Es gibt eine Zeit vor Winnenden und eine Zeit nach Winnenden

    der Schwachsinn hat ja schon Methode – und weil die Klügeren nachgeben, beherrschen die Dümmsten die Welt – na ja – oder zumindest die Bananenrepublik.

    Aber – und so ist der lauf der Dinge – auch das wird sich noch ändern! Und so, wie es aussieht, dauert es auch nicht mehr lange!
    mfg zdago

  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollt der Kerl überhaupt Kontakt mit dem “ Aktionsbündniss “ aufnehmen,ist das jetzt eine staatliche Stelle mit befähigten Psychologen ?, das würde ich sogar meinem Sohn, falls ich einen hätte, verbieten.
    In diesem Land macht bald jeder was er will nach Gutdünken und Laune…..wiederlich.

  4. Yau! Das Linksreaktionäre Gutmenschenpack (C by Henryk Broder) hat wieder zugeschlagen!

    Irgentwann müßen alle Sportschützen in BaWü beui Neuanträgen vor dem Schober’schen Tribunal auftauchen und Stellung nehmen warum sie eine Sport oder Jagdwaffe wollen, weil das monetaer orientierte Amoklaufbuendniss staatliche Stelle wurde.

  5. „Ein unter 18-jähriger darf keinen Umgang mit Waffen haben“ In welchem Gesetz steht das denn drin?

    Ich kann diese Regelung irgendwie nur für den Besitz und das Führen von Feuerwaffen, SSWs und Springmessern finden. Der Umgang mit anderen legalen Waffen müsste dann ja eigentlich erlaubt sein, auch wenn der Erwerb erst ab 18 erlaubt ist. Entweder ist die von mir genutzte Ausgabe des Waffengesetzes veraltet oder die Richterin hat keine Ahnung von den Gesetzen.

  6. …Außerdem muss der junge Mann umgehend mit dem ….Außerdem muss der junge Mann umgehend mit dem “Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden” Kontakt aufnehmen, mit einem zuständigen Mitarbeiter des Bündnisses ein Gespräch führen und dem Gericht schriftlich darüber berichten…….

    das ist Fake, oder ??? Wenn nicht, werden sich hoffentlich übergeordnete Stellen unseres Rechtssystems über die Rechtsauffassung der zuständigen Richterin und deren weitere Einsetzbarkeit Gedanken machen.

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