Grüne: Keine Ahnung, aber davon jede Menge

Eine von der Waffenzeitschrift „Visier“ initiierte Protestbriefaktion bezüglich der geplanten Waffenrechtsverschärfung trägt erste „Früchte“ in Form von Rückmeldungen der angeschriebenen Politiker. Erfreulich ist, dass zumindest die Grünen schnell reagieren. Weniger erfreulich ist die offensichtliche Unkenntnis der Materie durch die Grünen, die WO-User Thomas74 wie folgt kommentiert hat:

(Der kursive, zitierte Text gibt den Wortlaut des Grünen-Antwortbrief wider, der Rest ist die Antwort darauf von Thomas74)

Sehr geehrte Frau Stokar,

gerne nehme ich Bezug auf Ihr Antortschreiben und möchte der Einfachkeithalber einige Ihrer Aussagen aufgreifen.

Sehr geehrter Herr XXX,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.

Als Kenner der Materie wissen Sie, dass Waffen in den falschen Händen verheerende Folgen haben können. Es ist richtig und notwendig, an die Vertrauenswürdigkeit der Besitzer Anforderungen zu stellen. Dabei ist es unvermeidlich, auch mit solchen Regelungen zu leben, die in der Praxis durchaus einigen Aufwand bereiten.

Ich gebe Ihnen hier durchaus Recht das Waffen in den falschen Händen verheerende Folgen haben können. Allerings muss ich einwenden das eine Waffe ein seelenloser Gegenstand ist dessen Verbot keinesfalls die Intention eines potenziellen Gewalttäters aufhebt. Sollten Sie mit den Verschärfungen erfolg haben werden diese Gewalttäter im besten Falle auf ander Mittel zurückgreifen, im schlimmsten Fall wird es diese nicht einmal interessieren. Wie Sie sicherlich wissen sind Körperverletzung, Mord, Totschlag bereits Straftaten. Wieso ein potentieller Gewalttäter (der einen seelenlosen Gegenstand mißbraucht) von einer höher Sanktionierten Straftat abstand nimmt da er zur Außübung derselbigen gegen eine geringer Sanktionierte Straftat verstoßen würde erschließt sich mir nicht.

An die Vertrauenswürdigkeit von Waffenbesitzer Ansprüche zu stellen ist ein legitime Forderung des Volkes. Sollten Sie hier Defizite sehen empfehle ich Ihnen ein Studium des aktuellen Waffengesetzes und den damit verbundenen Aufwand für die Betroffenen.

Wie Sie vermutlich wissen, steht der Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 16/6961 vom 07.11.2007) im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Waffenrechts, um dem Gesetzentwurf des Landes Berlin im Bundestag verabschieden zu können. Unser Antrag unterstützt die Haltung des Berliner Antrags, der sich auf eine Eindämmung des Missbrauchs von Messern im öffentlichen Raum bezieht.

Wie Sie sicherlich wissen basieren die Waffenverbotszonen (und die Möglichkeit der Länder solche Zonen zu bestimmen) auf der Tatsache das hier unverhältnissmäßig viele Straftaten (auch mit den von Ihnen genannten Waffen) begangen werden. Dies geschah ebenfalls auf den Antrag Berlins. Zum einen möchte ich bemerken das das Land Berlin offensichtlich nicht in der Lage war ca. 1200 Gewaltstraftaten/Jahr am sogenannte Kiez zu verhindern. Wenn also, basierend auf jahrelange Fehltritte der Politik, keine Möglichkeit gegeben war den Bürger vor Mord, Raub, Vergewaltigung…. zu schützen, wie wollen Sie dann in Zukunft ein Messertrageverbot durchsetzen? Ein Gesetz wird von denen befolgt die gewillt sind sich an die Gesetze zu halten, das mag pragmatisch klingen, ist allerdings Realität.

Wir haben, was die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Regellungen für die Schusswaffen anbelangt, im Einzelnen eine Reihe von Kritikpunkten am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium. So ist für uns beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die Haftung für Besitzer von Schießständen wieder gelockert werden soll, nachdem wir diese Regelung 2003 ins Gesetz geschrieben haben. Wir sehen auch die Gefahr, dass durch die Aufweichung der Zulassungsbedingungen fragwürdige Gruppen legal Schießübungen veranstalten können.

Da Sie sich offensichtlich mit dem Waffengesetz beschäftigen möchte ich Sie auf den bereits geltenden §4 hinweisen der die Voraussetzungen zum Erwerb einer Waffe regelt sowie auf §5 der „fragwürdige Gruppen“ (ich hoffe innständig Sie meinen damit dieselben wie ich) bereits nach geltendem Recht vom Schießsport bzw. vom Erwerb einer Waffe ausschließt.

2. Mitglied

a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,

Über diese Frage werden wir noch ausgiebig unter Einbeziehung der Praktiker diskutieren müssen. Mehr als fragwürdig ist auch, warum die Aufsicht von Kindern am Schießstand nicht mehr ausnahmslos von fachlich geschulten Leuten vorgenommen werden muss, sondern auch durch die Eltern erfolgen kann.

Jeder Schießstand benötigt zum Schießbetrieb eine Standaufsicht, dies ist ein geschulte Person. Dies war so und wird es auch bleiben. Bei der jetzigen Regelung muß die Verantwortlich Person (sprich Standaufsicht) einen Nachweis der Geeignetheit zur Kinder und Jugendarbeit nachweisen. Wenn also ein Elternteil zugleich Standaufsicht ist kann dieser Nachweis der Geeignetheit, zumindest meiner Meinung nach, enfallen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf Artikel 6/Abs.2 unseres Grundgesetzes aufmerkasam machen:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Wieso sollte also ein Elternteil (gleichzeitig Standaufsicht) mit dem naütlichen Recht auf die Erziehung seines Kindes nachweisen müssen das er über Geeignetheit zur Kinder und Jugendarbeit verfügt?

Auch hier gab es aus gutem Grund 2003 bei der großen Novelle des Waffenrechts eine andere Entscheidung.

Leider hält sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Beschränkung des Messergebrauchs gänzlich zurück, da offenbar der Bundesinnenminister die kürzlich auf Initiative des Bundesrates getroffenen Beschränkungen auf besonders belastete Orten für ausreichend
hält. Die Vorlage der Großen Koalition greift trotz einiger vernünftiger Regelungen insgesamt bei weitem zu kurz. Ihr fehlt der Mut, sich gegen die Waffenlobby durchzusetzen.

Da ein Messer ein Werkeug ist kann nur dessen mißbräuchliche Verwendung eine Straftat darstellen, insoweit begrüße ich die Haltung der Großen Koalition. Hier verweise ich nochmals auf meine obige Argumentation das nur jene die gewillt sind Gesetze zu befolgen, diese auch einhalten werden. Die Waffenlobby wie Sie sie sehen (und gerne als populistisches Argument benutzen) gibt es nicht. Messerhersteller sind genauso wenig der Waffenlobby zugehörig wie Hersteller von Motorsägen.

Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über das Waffenrecht gebracht. Mit dem Antrag der Grünen Bundestagsfraktion treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von jungen Männern durchgesetzt werden kann. Nicht nur bei ethnischen Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese männliche Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen. Bislang ist dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft versucht worden.

Eine Entwaffnung wie Sie sie beschreiben kann nicht mit dem Entzug von Tatwerkzeugen geschehen. Wenn Sie Menschen überzeugen wollen Ihrer Konflikte nicht mit Waffengewalt zu lösen haben Sie meine Unterstützung. Dieses Umdenken geschieht allerdings in den Köpfen gewaltbereiter Mitbürger und nicht mit dem Vesuch Millionen unserer Bürger zu kriminalisieren. Des weiteren bleibt zu bemerken das Ihre vorgetragenen „oftmals tödlichen Messerangriffe“ wie der tödliche Angriff auf Darius E. an einem Berliner Badesee (dieser Fall hatte soweit mir bekannt die Debatte in Berlin ausgelöst) mit einem schon nach den jetzigen Gesetzen verbotenem Messer durchgeführt wurde. Wenn also nicht mal der Wille besteht „legale“ Messere bei sich zu führen, woher soll dann der Wille kommen gänzlich auf Messer zu verzicht.

Nur am Rande bemerkt wurde der Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht konnte, trotz des zustechens in den Rücken des Opfers, keine besondere Heimtücke erkennen.

Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen alle mir bekannten Fachleute – incl. Forum Waffenrecht -, dass an vielen Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden. Zu oft bleibt das Messer nicht in der Tasche. Eine regionale Untersuchung im Rhein-Main-Raum hat ergeben, dass Messer mehr als die Hälfte der Instrumente bei der Gewaltanwendung sind. Das kann so nicht weitergehen. Wir haben im geltenden Recht im Übrigen schon heute eine Reihe von Beschränkungen. So regelt § 2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes, das keine Gegenstände bei Versammlungen mitgeführt werden dürfen, die Menschen verletzen können. Dieses Verbot bezieht sich keineswegs nur Waffen im
klassischen Sinne, sondern auch auf Zaunlatten und andere Gegenstände. § 27 Abs. 1 sieht bei Verstößen sogar einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Ähnliche Bestimmungen, beispielsweise für Volksfeste und Messen, gibt es schon seit langem auch im Waffengesetz selbst. Erst kürzlich wurde den Ländern das Recht eingeräumt, in besonders belasteten Bereichen Verbote zu verhängen.

Das liegt an der Tatsache das Messer (in jeder erdenklichen Form und Größe) weit verbreitete Gegenstände und Werkzeuge sind. Würden nur noch silberne Fahrzeuge produziert währe die statistische Wahrscheinlichkeit das silberne Autos öfters in Unfälle vewickelt sind bei weitem höher. Im Gegensatz zu Messern würde hier allerdings niemand über ein Verbot von silbernen Autos diskutieren. Sollten also in ferner Zukunft unsere Nachfahren ihr Brot mit kleinen Taschenlasern schneiden werden eben diese oft zur Begehung von Gewalttaten herangezogen.

Im Übrigen geschehen ca. 60% aller mit Messern begangenen Gewalttaten im häuslichen Bereich (zumeist begangen mit handelsüblichen Küchenmessern), allerdings würde niemand über ein Messerverbot in Privaträumen diskutieren.

Wir hören immer wieder die Frage, warum denn der Staat nun schon wieder in die Freiheit des Einzelnen eingreifen muss. Ist es aber wirklich ein Grundrecht, mit Messern bewaffnet in Diskotheken, Schulen und auf öffentlichen Plätzen zu gehen, um andere gezielt zu erschrecken, einzuschüchtern und ihre Rechte zu nehmen?

Siehe obige Argumentation. Wieso sollte jemand mit der Absicht eine Straftat zu begehen (erschrecken, einschüchtern und Rechte nehmen ist bereits verboten) sich von einem Trageverbot abschrecken lassen. Im übrigen ist in Diskotheken und Schulen das Tragen von Waffen bereits verboten. Zum einen durch den von Ihnen selbst weiter oben zitierten §2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes und zum anderen durch das Hausrecht der Besitzer der jeweiligen Disotheken oder Schulen. Ihrer Argumentation ist es im übrigen nicht dienlich wenn Sie auf Straftaten mit Messern hinweisen wenn diese Straftaten trotz eines schon bestehenden Verbotes begangen wurden.

Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier müssen wir endlich einmal klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der uns entgegen gehaltene Einwand mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist er jedoch mehr eine Ausrede.

Warum, so müssen wir hier fragen sollte ich ein gerade gekauftes Küchenmesser einpacken und versiegeln lassen? Da das Küchenmesser ansich keine bösen Eigenschaften besitzt und den Besitzer nicht auf mystische Weise zwingt damit jemanden zu verletzen sehe ich in Iherer Argumentation keinen Vorteil für die öffentliche Sicherheit. Sollte man Ihrer Argumentation folgen, könnte ja jeder Besitzer die Versiegelung lösen um anderen Schaden zuzufügen (sollte er denn dazu gewillt sein).

Im übrigen ist mir in der Zeit in der ich auf dieser Erde verweilen durfte noch kein Mensch begegnet der ein gerade gekauftes Küchenmesser „einsatzbereit“ und „offen“ gezeigt hat. Der Ihnen entgegengebrachte Einwand ist keine Ausrede sondern eine auf rationalen Überlegungen beruhende Tatsache.

Rechtstechnisch ist unser Ansatz ist, sich von der klassischen Zweckbestimmung eines Gegenstandes als gegen Menschen gerichtete Waffe zu lösen, wie er dem geltenden Waffenrecht zugrund liegt. Das Beispiel der Machete macht dies deutlich. Sie ist bestimmt zum Schneiden von Zuckerrohr. Sie wird aber – und dafür gibt es leider viele Beispiele – oftmals als ein hoch gefährliches Instrument benutzt, um Menschen zu bedrohen, zu verstümmeln und zu töten. Ist es da abwegig, der Polizei die Möglichkeit einzuräumen, jemandem dieses Instrument aus der Hand zu nehmen? Uns ist auch klar, dass wir hier einen Grenzbereich haben, wo bestimmte Gegenstände nicht wie Butterfly-Messer einfach sanktionsbewährt verboten werden können.

Da wir Gottseidank in einem Rechtsstaat leben, indem eine Verurteilung nur Aufgrund einer Straftat erfolgen kann und nicht in einem „Ich-glaube-der-könnte-das-als-Waffe-benutzen-Staat greift Ihr Argument natürlich nicht. Solange wir also in einer Welt leben in der einer Verurteilung auch eine Straftat vorausgegangen sein muß und nicht dem Bauchgefühl eines Polizeibeamten oder eines Politikers ist eine Strafverfolgung, nur Aufgrund des Besitzes eines Gegenstandes, (gottseidank) nicht möglich.

Oder reicht Ihrere Meinung nach schon der Besitz eines paar Handschellen aus um einem Polizisten das Recht zu geben einen Castor-Gegner einzusperren und ihm das begehen eines Verbrechens vorzuwerfen? Eine Handschelle ist bestimmt zum Fesseln von Verbrechern. Sie wird aber – und dafür gibt es leider viele Beispiele – oftmals als ein Instrument benutzt sich an Schienen zu ketten.

Wer unseren Antrag genau liest, wird gerade an dieser Stelle nicht vom Drehen an der Sanktionsschraube lesen. Gerade für polizeiliche Maßnahmen gilt das sog. Opportunitätsprinzip, dass der Polizei ganz gezielt Handlungsspielräume eröffnet und anders als bei der Strafverfolgung gerade nicht dazu zwingt, hier einzuschreiten. Um an dieser Stelle die viel zitierten Beispiele von Schraubenziehern und Brotmessern aufzugreifen: Diese Gegenstände haben weder in der Schule am Vormittag noch in der Disko am Abend etwa verloren.

Siehe den von Ihnen selbst zitierten §2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes durch den sowohl an Schulen also auch in Diskotheken das Mitführen von Messern untersagt ist. Wenn Sie also in vollem Bewusstsein der Rechstlage und dem Wissen das an den von Ihnen zitierten Orten das führen von gefährlichen Gegenständen bereits verboten ist (wenn nicht zuletzt durch das Hausrecht), für ein Verbot des Führens an diesen Orten einsetzen, kann ich dies nur als gefärhliche Polemik abtun.

Das uns bisweilen entgegengehaltene Beispiel des Einkaufs eines Messers oder einer Axt im Baumarkt geht hier auch ins Leere. Diese Gegenstände können ohne weiteres so verpackt werden, dass sie während des Transports nicht zugriffsbereit sind.

Wieso eine verpackte Axt weniger gefährlich sein soll als eine Unverpackte erschließt sich mir nicht. Ein Besitzer der Willens ist mir mit jener Axt den Kopf einzuschlagen wird sicherlich nicht von dem Umstand abgehalten das er die gerade erworbene Axt nicht in der Öffentlichkeit auspacken darf.

Was wir brauchen, ist ein verändertes Bewusstsein für die Gefährlichkeit. Niemand nimmt einer Pfadfindergruppe in Wald und Flur ihre Fahrtenmesser weg. Wo aber Waffen – auch im nichttechnischen Sinne – neben der objektiven Eignung zur Verletzung von Menschen mitgeführt werden und dabei der erklärte oder offenkundige Wille des Gewahrsamsinhabers vorhanden ist, sie auch einzusetzen, muss das Recht der Polizei gestärkt werden, einzuschreiten.

Ich möchte Sie darauf hiweisen das schon jetzt die Möglichkeit zur „Ingewahrsamnahme“ besteht. Dies beinhaltet auch die Beschlagnahmung von Gegenständen wie z. B. Messer zur Gefahrenabwehr wenn klar zu erkennen ist das mit diesen Gegenständen eine Straftat begangen werden soll.

Es ist nicht einsehbar, warum beispielsweise bei Versammlungen, Messen und Volksfesten das Mitführen all dieser Gegenstände verboten ist, nicht aber in Schulen oder Kneipen. Es hat uns noch niemand plausibel erklären können, warum auf dem Oktoberfest Waffen verboten sind, nicht aber im Hofbräuhaus. Wir sind sehr dafür, geltendes Recht konsequent anzuwenden. Aber hier gibt es eben auch Lücken und Wertungswidersprüche, die zu beseitigen sind.
Symbolische Gesetzesänderungen, die folgenlos bleiben, reichen hier nicht aus. Wir werden in den nächsten Tagen im Innenausschuss ernsthaft darüber diskutieren, welche gesetzlichen Schritte hier notwendig sind. Uns geht es nicht um mehr Bürokratie und Gängelung – wohl aber um mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Stokar

Danke an Thomas für die klaren Worte und die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf meinungsterror.de !

Liebe PolitikerInnen, wie wärs, wenn ihr euch zur Abwechslung mal mit der Materie vertraut macht, bevor ihr irgendwelche Gesetze noch schlimmer macht, als sie durch euer von Inkompetenz und Ideologie geprägtes Gesetzgebungsverfahren ohnehin schon sind?

2 Kommentare

  1. Bald kann ich wieder sicher durch die Straßen gehen, ohne Angst vor marodierenden Banden von Rentnern zu haben, die mich mit ihren gerade neu gekauften Küchenmessern filettieren wollen. Danke, Silke, danke!

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