Viele Befürworter von Waffenverboten für unbescholtene Bürger argumentieren damit, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat liegt und nur Polizei und Militär Waffen führen sollen.
Scheinbar haben Polizei und Militär im 20. Jahrhundert in Deutschland als „Gewaltmonopolisten“ nicht genug Unheil angerichtet oder die Kritiker sehen in Polizisten perfekte Übermenschen, die ihre Dienstwaffen jederzeit nur zu dienstlichen Zwecken einsetzen.
Polizisten sind aber auch nur Menschen, von daher ist es nicht verwunderlich, dass auch diese Berufsgruppe schwarze Schafe unter sich hat. Niemand käme aber deshalb auf die Idee, die komplette Polizei zu entwaffnen.
Vielleicht sollte man Polizeibeamte besser entlohnen, dann müssten sie auch nicht mit ihren Dienstwaffen Supermärkte überfallen, wie die „Ostfriesen Zeitung“ (kein Scherz!) berichtete:
Ostfriesen Zeitung v. 02.12.2005: Papenburger Polizist ist gesuchter Räuber
Gesetzeshüter als Mörder, „Sächsische Zeitung“ am 2. August 2005:
In der gleichen Ausgabe Polizistenselbstmord mit Dienstwaffe:
Alleine diese Beispiele verdeutlichen, dass ein staatliches Gewaltmonopol ausschließlich staatlichen Missbrauch dieses Monopols bedeuten würde.
Wie „frei“ Bürger in Staaten mit solchen Gewaltmonopolen sind, sieht man in China, Kuba oder Nordkorea. Sollen diese Musterdemokratien wirklich Vorbild für uns sein?
Hier habe ich auch ein Stück deutsches Gewaltmonopol,
Das Reichswaffengesetz.
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19380007&seite=00000265&zoom=2
Dazu als Gustostückerl die Verordnung Nr. 577/1938 vom 11. November 1938
Teil 1
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&seite=00002832
Teil 2
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=glo&datum=19380004&seite=00002833&zoom=2