KW 9: Waffenverbotsweltverbesserung meets Realität

Es gibt in der Diskussion um privaten Waffenbesitz seitens der Verschärfer und Verbieter einige „Argumente“ und Forderungen, die wieder und wieder ins Feld geführt werden. Man will strengere und mehr Gesetze, mehr Kontrollen, mehr Schikanen, Enteignung und Entmündigung.

Die erste März Woche lieferte für hoplophoben Verbotsfanatiker und deren Hypothesen ernüchterndes:

Zentrallagerung von Waffen auf Schießständen

Wie günstig, zumindest für Verbrecher, Schießstände liegen, unterstreicht der Fall des Dreifachmordes von Genthin.

Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens hatte die Toten bei einem Routinerundgang auf der Schießanlage entdeckt und um 22.45 Uhr die Polizei gerufen. Die 44-Jährige und ihr 25 Jahre alter Sohn aus dem angrenzenden Brandenburg sowie der 62 Jahre alte Schießwart der Anlage waren erschossen worden.

Genau auf bzw. in solchen Arealen sollen nach dem Willen der Verfechter der zentralen Aufbewahrung hunderte Schusswaffen und Tonnen von Munition deponiert werden. In Zeiten, wo sich Schwerverbrecher nicht scheuen, ganze Juweliergeschäftfronten oder Bankautomaten in belebten Innenstadtlagen mit dem Radlader platt zu machen, wären mit Waffen vollgestopfte Schießstände ein äußerst lohnendes und zudem völlig abseits gelegenes Ziel.

Scharfe Gesetze I: Großkaliberverbot und Altersgrenzen

Bei einem feigen und hinterhältigen Terroranschlag am Frankfurter Flughafen starben zwei US-Soldaten und zwei wurden schwer verletzt.

Die Fahnder ermitteln derzeit intensiv im Umfeld des 21-jährigen Schützen (…)

Zum einen hatte sich Arid U. schon vor Monaten die Tatwaffe, eine Pistole der Marke FN, Kaliber neun Millimeter, gekauft.

Da hat man vermutlich nur vergessen zu erwähnen, dass man eine großkalibrige Pistole in Deutschland nicht einfach so „kaufen“ kann. Dazu benötigt man eine Erwerbserlaubnis, die nach Ansicht der Verbotsfanatiker ja viele zu einfach zu bekommen sei. Zumindest, wenn man mindestens ein Jahr Mitgliedschaft und regelmäßiges Training in einem Schützenverein, Nachweis von Waffensachkunde, behördliche Überprüfung auf „Zuverlässigkeit“ (also auf eine „weiße Weste“ hin) und der „persönlichen Eignung“, erhebliche Ausgaben für Gebühren, Beiträge, Sicherheitstechnik etc. als „viel zu einfach“ ansieht. Ach ja, wir hätten da ja auch noch eine Altersgrenze von 25 Jahren: Darunter ist gar nichts mit großkalibrigen Kurzwaffen, wenn man nicht mittels Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (aka „Idiotentest) nachweist, dass man die geistige Reife z. B. zum Besitz einer FN HP 9 mm besitzt.

Demnach fuhr Arid U., bewaffnet mit Pistole und zwei Messern, zum Flughafen und suchte dort gezielt nach US-Soldaten. Als er eine Gruppe erkannte, fragte er nach einer Zigarette und wollte sich vergewissern, dass die Soldaten tatsächlich auf dem Weg nach Afghanistan waren. Als ein Soldat dies bestätigte und sich in Richtung Bus verabschiedete, schoss ihm der Täter von hinten in den Kopf. Dann betrat er den Bus, der die Soldaten zum US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein bringen sollte.

Er rief „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) und erschoss zunächst den 21 Jahre alten Busfahrer. Anschließend ging er weiter und schoss auf einen 25-Jährigen und auf einen 21-Jährigen, die beide schwer verletzt überlebten. Bei seinem fünften Opfer versagte die Pistole. Er hatte die Waffe direkt auf den Kopf des 22-Jährigen gerichtet und zweimal abgedrückt. Die Kugeln lösten sich jedoch nicht, da eine Hülse im Lauf verklemmt war. Arid U. hatte insgesamt 14 Patronen in seinem Magazin.

Der junge Mann scheint ja bestens integriert gewesen zu sein. Bestimmt war er Mitglied in einem Schützenverein und hat dort so besonders tödlich treffen gelernt und regelmäßig Nahdistanz-Kopfschüsse geübt. Falls nicht, wird man bestimmt wenigstens ein paar Ego-Shooter auf seinem PC finden, die man für seine Tat verantwortlich machen kann.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis, dass das Waffengesetz weder den illegalen Erwerb der Waffen verhinderte, noch die Altersgrenze beachtet wurde, vom nicht vorhanden sein eines Waffenscheins, den man zum Führen einer Schusswaffe benötigt, ganz zu schweigen.

Scharfe Gesetze II: Messerverbot

Wie „wirksam“ die Besitz- bzw. Führverbote bestimmter Messertypen bzw. die nach Klingenlänge geregelten Führverbote erlaubter Messer sind, kann man tagesaktuell auf keine-waffen.de nachlesen.

Diese Bluttat sorgte am 3. März 2011 für Schlagzeilen:

Gegen 8.45 Uhr kommt der Mann in die Notfallaufnahme des im Stadtzentrum gelegenen Klinikums. Er geht gezielt auf die Medizinerin zu, die dort Dienst hat. Sofort zieht er ein mitgebrachtes Messer mit 15 Zentimeter langer Klinge und sticht wie wild auf sein Opfer ein.

„Erlaubt“ gewesen gem. Waffengesetz wären nur 12 Zentimenter Klingenlänge. Aber auch nur, so lange es kein böses „Einhandmesser“ oder gar ein Butterfly-Messer ist, welches scheinbar in punkto Gefährlichkeit durch den Gesetzgeber knapp unter Massenvernichtungswaffen eingeordnet wird. Butterflymesser sind zwar höchst unpraktisch, aber das erforderliche Herumgefuchtele, um die Klinge aus den Griffschalen heraus freizulegen, sieht wirklich ziemlich martialisch aus. Zumindest in trashigen 80er-Jahre-Actionfilmen, die offenbar als Verbotsgrundlage herhalten mussten.

Auch in diesem Fall zeigt sich, dass man das Waffengesetz auch um Dosenöffner oder Wagenheber erweitern könnte und sich dies genau so „positiv“ auf die Anzahl der Tötungsdelikte auswirken würde, wie alle anderen Verbote, an die sich Verbrecher eben NICHT halten.

Fazit

In allen drei Fällen haben die Täter vorsätzlich gehandelt, sie wollten töten und sie fanden ein Tatmittel, um ihren Vorsatz in die Tat umzusetzen.

Roman Grafe und das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden haben sich noch nicht zu Wort gemeldet. Vielleicht war wenigstens im ersten Fall eine legal besessene Schusswaffe, womöglich gar eine „Sportmordwaffe“ im Spiel, dann würde man natürlich sofort von ihnen hören. Falls nicht, tut man einfach das, was man immer tut, wenn es um die über 99 % der Opfer von Tötungsdelikten geht, die Ihnen nicht ins Schema passen:

Man ignoriert sie. Es lebe die selektive Wahrnehmung.

2 Kommentare

  1. Jetzt hör endlich mal auf, dem Grafe sein schönes heiles Weltbild kaputtzureden. Waffen sind böse, Punkt.

    Wenn Du so weiter machst, dann weiss er doch gar nicht mehr, was er glauben soll und muss zum Psych.

    Das zahlst dann aber zur Strafe Du, Bene!!

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