Immer wieder Sportschützen…!

In Deutschland besitzen knapp eine Million Bürger legal erlaubnispflichtige Schusswaffen. Die Voraussetzung, um eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen sowie der dazugehörigen Munition zu erhalten, sind von der Glaubhaftmachung eines entsprechenden „Bedürfnisses“ abhängig.

Es gibt lediglich drei Bedürfnisarten, die regelmäßig anerkannt werden:

  1. Jagd
  2. Sportschießen
  3. Waffensammeln

Waffensammler zu werden, dürfte dabei mit dem größten Aufwand verbunden sein. Man braucht ein Sammelthema, zu dem man bereits über eine entsprechende Expertise und nicht erlaubnispflichtige Exponate verfügt und muss schriftlich nachweisen, dass die geplante Sammlung kulturhistorisch bedeutsam ist. Je nach Art und Umfang des Sammelthemas ist der finanzielle Aufwand enorm, sowohl für den Erwerb der Sammelstücke, als auch der erforderlichen Sicherungstechnik.

Auch der Erwerb des Jagdscheins setzt einen relativ hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand voraus. Die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten liegen weit über denen, die z. B. für die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen zu erlangen sind.

Den vergleichweise „geringsten“ Aufwand zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, sieht man von den mindestens 13 – 14 Monaten Wartezeit bis zur ersten Beantragung der eigenen Waffenbesitzkarte ab, verlangt das Bedürfnis „Schießsport“. Der Zugang ist relativ unkompliziert, alleine im Deutschen Schützenbund sind mehr als 1,4 Millionen Schützen in über 14.000 Vereinen organisiert. Eine flächendeckende Präsenz und Anlaufstellen für Interessenten sind somit fast in jeder größeren Ortschaft vorhanden.

Was macht nun ein zwar am legalen Besitz einer scharfen Schusswaffe interessierter Bürger, der aber weder Sammeln, noch Jagen oder Schießsport betreiben möchte? Richtig. Er wählt das geringste „Übel“ und geht in den nächsten Schützenverein, tut das Nötigste und hat irgendwann die begehrte WBK und somit eine Waffe in Händen.

Der Gesetzgeber weiß das. Deshalb wurde, um „Kurzzeitkarrieren“ von Pseudo-Sportschützen, die rein zur Waffenbeschaffung in einen Verein ein- und nach Erhalt der WBK wieder ausgetreten sind, durch entsprechende Regelungen ein Riegel vorgeschoben. Nach spätestens drei Jahren erfolgt eine Regelüberprüfung, ob das sportliche Bedürfnis noch fortbesteht . Austritte von Vereinsmitgliedern müssen an die zuständige Waffenbehörde gemeldet werden. Kann der WBK-Inhaber nicht nachweisen, dass er noch sportlich tätig ist, wird die WBK widerrufen.

Jetzt könnte man natürlich die Frage stellen, warum der Gesetzgeber nicht einfach einen weiteren Bedürfnisgrund einführt, der es überflüssig macht, dass Menschen nur deshalb in einen Sportverein eintreten, um einen Gegenstand erwerben zu können, mit dem sie eigentlich gar keinen Sport betreiben, sondern ihn nur legal besitzen möchten.

Dem stehen drei Gründe entgegen:

  1. Das Mantra von „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“.
    Ein irgendwann geprägter und nie hinterfragter Grundsatz, der unterstellt, dass „Waffen im Volk“ etwas gefährliches darstellen. In Anbetracht der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei verheerenden Weltkriegen und zwei menschenverachtenden Diktaturen purer Hohn und Ausdruck einer den Bürger als Untertan gering schätzenden Ministerialbürokratie.
  2. Die Gefügigmachung der Sportschützenverbände.
    Niemand profitiert von den sehr eingeschränkten Bedürfnisgründen mehr, als die Schießsportverbände. Die Mitgliederzahl und damit der eigene Einfluss der Verbände würde sich wohl in kurzer Zeit dramatisch verringern, wenn Bürger „einfach so“ Waffen kaufen könnten. So wie man einen Tennisschläger erwerben und in einem Sportzentrum für ein paar Stunden einen Platz mieten kann, ohne deshalb für viele Jahre Mitglied in einem Tennisclub werden muss. So kann der Gesetzgeber die Verbände nach seiner Pfeife tanzen lassen und möglicherweise zu Kompromissen „überreden“, weil schon eine unterschwellige Infragestellung des Bedürfnisprinzips aus Selbsterhaltungsgründen sehr überzeugend wirkt.
  3. Der Wegfall eines bequemen Sündenbocks.
    In Deutschland ereignen sich sehr selten so spektakuläres Gewaltverbrechen wie in Hanau, bei dem das Tatmittel eine legal besessene, erlaubnispflichtige Schusswaffe war. Auffällig ist, dass der Täter selten ein Jäger, aber oft ein „Sportschütze“ war und über dieses Bedürfnis seine Waffe(n) erwerben konnte. Auffällig ist auch, dass diese „Sportschützen“ oft im Verein kaum wahrgenommen wurden und sich nicht durch besondere Trainingsfleiß oder Wettkampfteilnahmen hervortaten, sondern eher nur das Nötigste zum Erhalt der Mitgliedschaft leisteten. Man kann unterstellen, dass es sich bei den meisten dieser „Sportschützen“ um Menschen handelte, die das Sportschießen und wegen des wesentlich höheren Aufwands eben nicht die Jagd oder das Sammeln als Mittel zum Zweck nutzten, um an eine Waffe zu kommen.
    Nach einer Bluttat wie in Hanau interessiert es aber niemand, ob der Täter jemand war, der tatsächlich Schießsport betrieben hat oder ob es ein „Sportschütze“ nur auf dem Papier war. Die Politik und die Medien haben ihren Sündenbock und der nachfolgende Aktionismus und Diffamierungen treffen wieder die Falschen.

    Gäbe es noch ein weiteren, einfacher zu belegenden Bedürfnisgrund, würden sich vermutlich „Sportschützen“ sehr schnell aus der Täterstatistik verabschieden. Wird Schießsport dagegen durch noch mehr Auflagen und Vorschriften so aufwändig oder noch aufwändiger, als das Erlangen eines Jagdscheins, dann wird vielleicht die Jagd für Waffenbeschaffer als „einfachster“ Weg zur legalen Waffe wahrgenommen. Die Anzahl der „Jäger“, die gar nicht vorhaben, auf die Jagd zu gehen, wird dann steigen. Und irgendwann wundern sich dann Medien und Politik weshalb es nun „Jäger“ und nicht mehr „Sportschützen“ sind, die die seltenen Gewaltverbrechen mit legalen Waffen begehen. Mehr als diese zwei möglichen „Legalwaffentätergruppen“ gibt es de facto, von Dienstwaffenträgern abgesehen, auch gar nicht…

In der heutigen politischen Konstellation ist es aber kaum zu erwarten, dass z. B. ein Bedürfnisgrund „Selbstverteidigung“ oder „allgemeines Interesse an Schusswaffe“ akzeptiert wird und zum Waffenerwerb berechtigt. Dies würde schließlich auch bedeuten, dass entsprechende Waffenmissbräuche nicht mehr irgend einer gerne als Sündenbock genutzten Gruppe in die Schuhe geschoben werden kann. Aus dem gleichen Grund ist es aber auch wahrscheinlich, dass sich auch nach „Hanau“ kaum etwas dramatisches ändern und Waffenbesitz nicht grundsätzlich untersagt wird.

Dann wäre es nämlich zuerst die Politik, die in die Kritik kommt, wenn es wieder zu einem spektakulären Schusswaffenverbrechen mit vielen Toten kommt. Wenn legaler Waffenbesitz ohnehin verboten ist, muss die Politik dann erklären, wie es sein kann, dass dennoch mit Schusswaffen gemordet wird. Der bequeme Sündenbock „Sportschützen“ ist dann verschwunden, das vermeintliche Beweisen politischer Handlungsfähigkeit durch medienwirksames herumschrauben am Waffengesetz wäre sinnlos. Jeder einzelne Schusswaffentote ginge dann mit den Politikern heim, die Jahre lang so taten, als wäre, entgegen jeder Statistik, der legale Waffenbesitz Quelle allen Übels.

Politik müsste Verantwortung übernehmen. Aber da friert wohl eher die Hölle zu.

3 Kommentare

  1. Ich bin einer der betroffenen, als Sportschütze. Seit über 40 Jahren übe ich diesen Sport aus, habe mehr als 100 Urkunden und soll nun verantwortlich gemacht werden für das versagen unserer Politiker. Ca 1.2 Millionen legaler Waffenbesitzer gibt es, mit ca 4,8 Million legalen Waffen. Hat schonal irgend jemand nachgefragt, wieso es laut BKA ca 15.000.000!!! 15 Millionen illegale Schusswaffen in Deutschland gibt

  2. Über Verbrechen mit Dienstwaffen wird so gut wie nie berichtet.
    Dabei kommt es häufiger vor wie bei
    Sportschützen.

  3. Sehr guter Artikel!
    Mich beschleicht das Gefühl, dass Deutschland entwaffnet werden soll.
    Dazu noch den Diesel abschaffen und das Bargeld.
    Die Meinungsfreiheit ist schon stark eingeschränkt.
    Was ergibt das alles?
    Einen unmündigen, mundtoten Bürger, der weder flüchten noch sich wehren kann – nicht einmal kaufen könnte er sich im Ernstfall etwas…
    Tolle Aussichten!
    1984 – wir kommen!

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