Zugeschaut und mitgebaut, äh, -knackt

Wer schon immer wissen wollte, wie man einen A- oder B-Schrank fachgerecht knackt, dem sei der folgende Videoclip empfohlen:

Nacheinander zeigt ein waschechter Metallbaumeister

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wie man einen A-Langwaffenschrank fachgerecht aufflext

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und wo man bei einem B-Würfel das Aufbruchwerkzeug ansetzen muss:

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Übrigens darf man in so einem B-Schrank nicht Kurzwaffe UND passende Munition aufbewahren, aber dies nur am Rande.

Kurz vorm Ende des Clips hat dann auch noch Jörg Schönbohm seinen Gaststarauftritt, in dem er, ganz bestimmt unentgeltlich und aus tiefer Sorge um die „Innere Sicherheit“, den ihm zugewiesenen Text herunterleiert:

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„Das ist der entscheidende Punkt. Wenn sie einen Waffenschrank aufbrechen, haben sie sechs, sieben, acht Waffen. Wenn sie eine Waffe individuell geschützt haben mit einem Schutzsystem, mechatronischen Schutzsystem, dann kann die Waffe nicht missbraucht werden. Unser Problem ist ja immer wieder gewesen der Amoklauf. Der Amoklauf ist ja im Regelfall verübt worden von Tätern, die sich unbefugt in den Besitz einer Waffe gesetzt haben, die einem Angehörigen gehört. Und das kann man damit verhindern.“

Der entscheidende Punkt wird wohl eher sein, dass ein Hersteller von mechatronischen Sicherungssystemen bei sechs, sieben, acht zu sichernden Waffen sechs, sieben oder acht eben solche Systeme verkaufen könnte. Wie man, wie zum Beispiel im Fall „Erfurt“, einen Amoklauf mittels mechatronischer Sperrsysteme verhindern kann, wenn der Waffenbesitzer gleichzeitig der Amokläufer ist, weiß wohl nur der Herr Generalleutnant a. D. persönlich.

Bestimmt kann er auch erklären, warum ein Amokläufer, der seine Tat über Monate im Voraus plant und Zugriff auf die Waffe eines Angehörigen hat, sein Vorhaben wegen einer Waffensicherung aufgeben sollte, die gerade mal eine halbe Stunde Manipulationsversuchen stand halten soll. Selbst wenn beim Herausschlagen oder -rütteln der Lauf beschädigt und fortan die Präzision der Waffe leiden würde: Schul-Massenmörder betreiben kein statisches Scheibenschießen auf 25 Meter, sie killen aus nächster Nähe. Dazu benötigt man kein Präzisionswunder.

Auch sonst scheint man die kriminelle Energie eines Amokläufers auszublenden. Selbst wenn er/sie/es zu doof wäre, das Sperrelement aus der Waffe zu entfernen, bleibt das Drohpotenzial voll erhalten und das könnte dazu genutzt werden, um eine nicht gesicherte Waffe, z. B. von einem Polizisten, zu erbeuten. Dann würde eben mit einer Dienstwaffe gemordet.

Ein handelsübliches Waffenschloss für 20 Euro würde dem Aufbruchversuch eines Laien wohl mindestens genau so lange stand halten wie ein x-mal so teures „mechatronisches Sperrsystem“, aber es würde zumindest wirkungsvoll verhindern, dass man eine damit gesicherte Waffe zum Drohen verwenden kann.

Das klitzekleine Manko, dass für Straftaten bereits heute zu fast 100 Prozent Waffen verwendet werden, die entweder sowieso nicht registriert sind und damit von einer „Dildopflicht“ nicht tangiert würden oder nicht registriert werden müssen, lassen wir der Einfachheit halber mal ganz außen vor.

Aber ganz bestimmt wird ein Waffenbeschaffer, der in der Lage ist, Waffenschränke aufzubrechen, vor einem winizigen Blockierelement kapitulieren. Schließlich schleppt man zwar das benötigte Aufbruchwerkzeug zum Tresor, aber nicht eine blockierte Waffe in eine gut ausgestatte Werkstatt. Könnte ja auffallen, im Gegensatz zu einer halben Stunde Krach beim Waffenschrank aufflexen. Und wie das mit dem Aufflexen läuft, wird dem interessierten Laien oder angehenden Geldschrankknacker im oben verlinkten Video sehr anschaulich erklärt.

Interessantes zum Thema:

Lobbying für Waffenrechtsverschärfungen

4 Kommentare

  1. Müsste man doch eigentlich eine Anzeige wegen Anstiftung zu einer Straftat stellen, oder?

    Schön geschrieben Benedikt.

  2. Keine Ahnung, ich gebe nur meinen persönlichen Senf zu solchen Sachen. Wird schon so i. O. sein, schließlich ist es ja nicht verboten, Waffenschränke aufzuflexen. Zumindest, so lange es der eigene ist…

  3. Warum so umständlich? Ein Angehöriger kann doch einfach den Schlüsseldienst kommen lassen. Das hat den Vorteil, dass der berechtigte Besitzer vielleicht für einige Tage nicht merkt, dass der Tresor unverschlossen ist.

    Sind die Schlösser der meisten Waffentresore nicht leicht nachzuschließen (lock picking)? Hat das jemand spaßeshalber bei seinem Tresor probiert? Wie lange braucht ein Laie, um sich das Wissen anzueignen und einen Tresor zu öffnen?

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