Am 20. Februar fragte ich bei „meinem“ MdB Henry Nitzsche nach der Einstellung seiner neuen Wählervereinigung „Arbeit – Familie – Vaterland“ bezüglich Waffenrecht an. Heute kam nun die Antwort:
Sehr geehrter Herr Krainz,
recht vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Wähhlervereinigung und für Ihre E-Post vom 20. Februar 2008.
Zuerst möchte ich klarstellen, daß das Waffenrecht auf Bundesebene geregelt wird. Das „Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland – Liste Henry Nitzsche“ tritt zunächst zu den sächsischen Kommunalwahlen an. Auf dieser Ebene kann das Waffenrecht keine entscheidende Rolle spielen. Ich muß Sie daher um Verständnis bitten, wenn der private Waffenbesitz in näherer Zukunft nicht im Vordergrund der politischen Arbeit der Wählervereinigung stehen wird.
Prinzipiell habe ich aber Verständnis für Ihr Anliegen. Oft ist es so, daß Waffenrechtsverschärfungen von tragischen Zwischenfällen begleitet bzw. ausgelöst worden sind. Die Gesetzesänderungen standen daher auch immer im Fokus einer Medienhysterie. So ist es auch zu verstehen, daß pauschal Erschwerungen für den privaten Waffenbesitz eingeführt worden sind, ohne die tatsächlichen Begebenheiten zu berücksichtigen. Zwar lässt sich ein Anstieg der bewaffneten Kriminalität vor allem in Ballungszentren nicht leugnen. Jedoch wird dabei meistens übersehen, daß sich die Täter in den häufigsten Fällen die Waffen nicht auf legale Weise verschafft haben. Solche Täter werden auch nicht durch schärfere Anforderungen an den privaten Waffenbesitz davon abgehalten, Waffen in krimineller Absicht einzusetzen. Betroffen von den Verschärfungen sind daher zumeist gerade die Menschen, die sich gesetzestreu verhalten.Darüber hinaus bin ich der Überzeugung, daß die Anforderungen an den privaten Waffenbesitz gerade im Hinblick auf Sport- und Traditionsvereine nicht zu hoch angesetzt werden dürfen. Diese Institutionen haben sich seit je her für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen eingesetzt und auch durch denselben ausgezeichnet.
Wir würden uns nun freuen, Sie als Mitglied zu gewinnen. Den Antrag finden Sie auf der Ihnen bekannten Internetseite – einfach ausdrucken, ausfüllen und zusenden.
Verfolgen Sie unsere Arbeit bitte auch weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Henry Nitzsche, MdB
[…] 5. März 2008: Die Antwort ist […]
Typische Neusprechantwort. Viel geschrieben, nichts gesagt.
Waffenbesitz ist ein Grundrecht, welches sich allein aus dem Recht auf Leben und Notwehr ableitet.
Jeder volljährige unbescholtene Bürger muß das Recht erhalten, eine Waffe zur Selbstverteidigung zu kaufen und zu tragen.
Sport, Jagd usw. sind nur Nebensächlichkeiten.
Das ist die einzige Antwort, die ich akzeptiere.
Ich hoffe allerdings stark, Herr Dr. Mabuse, dass Sie das Recht an gewisse strenge Vorbedingungen knüpfen. Neben der zuverlässigkeit würde ich persönlich mindestens eingehende Sachkunde fordern, und zwar nicht nur waffenrechtliche, sondern im wesentlichen praktische, verbunden vielleicht mit der Pflicht, regelmässig Schiessübungen erfolgreich durchzuführen. In besonderen Fällen, vielleicht bei besonders jungen oder besonders alten Menschen könnte man auch Anforderungen an die physische und mentale Gesundheit (z.B. Sehfähigkeit) stellen.
Ich sehe eine Schusswaffe eher als ein Werkzeug wie ein Auto, für das man kein Bedürfnis, aber eine Befähigung nachweisen muss, und wo die Erlaubnis zum Führen durch Missbrauch zeitweise oder permanent aberkannt werden kann.
Jaja, von Gottes Gnaden leitet sich das Recht der Untertanen ab.
Und Gott ist der Götze Staat.
Wer zur Hölle ist Hardy Schobe`r?