Toll: Demnächst keine Meldungen mehr wie diese

So ein Pech, nur ein paar Wochen später, und dem armen Opfer wäre nichts passiert. Da ist es nämlich verboten, böse Einhandmesser und solche Sachen zu führen. Der Bundestag in all seiner Weisheit hat ja zum Glück das Waffengesetz verschärft und da halten sich doch auch alle dran, oder?

BZ vom 24.02.2008:

Es passierte um 22.30 Uhr. Joachim B. kommt mit Lebensgefährtin Edith (53), Stieftochter und Schwiegersohn von einer Geburtstagsfeier. Auf dem U-Bahnhof schleichen zwei etwa 20-jährige Männer um sie herum: ein kleiner Dicker mit Solariumbräune und ein schlanker Typ, der ständig an seinem Handy fummelt. „Die hatten es auf Streit abgesehen“, sagt Edith H. Ihre Tochter fordert die Männer auf, weiter zu gehen. „Halt die Schnauze“, brüllt einer der beiden. Dann schlägt er ihr ins Gesicht.

Als Joachim B. dazwischen gehen will, hat der Schläger mit dem Handy das Messer schon in der Hand. „Der hat wie verrückt zugestochen“, erzählt Joachim B. gestern im Krankenhaus. „Ich habe viel Blut verloren.“ Seine Freundin Edith H. ist entsetzt über die Feigheit der vielen Augenzeugen: „Da standen Leute und haben tatenlos zugesehen.“

Zum Glück werden uns ab 1. April solche Meldungen erspart bleiben, wenn alle ihre Piekser schön brav zu Hause lassen, schließlich steht das dann so im Gesetz. Ach so, irgendwo steht auch heute schon im Gesetz, dass man niemanden mit dem Messer niederstechen darf. Aber unsere Volksvertreter wissen doch, was sie tun, oder?

Wäre noch die Frage zu klären, warum da so viel Leute herumstanden und niemand etwas getan hat. Könnte das etwa damit zusammenhängen, dass man dem unbescholtenen Bürger per Gesetz schon ziemlich alle effizienten Mittel genommen hat, mit denen er sich gegen Verbrecher wehren oder Nothilfe leisten könnte?

5 Kommentare

  1. Tja, tragisch dass!
    Aber was soll ein Otto Normalo auch machen? Sich ohne ein Hilfsmittel einem Messerstecher gegenüberstellen? Um dann hinterher selbst der Abgestochene zu sein? Ach nee, lass mal.

    Ein Messerstecher ist schwer abzuwehren, selbst wenn er kein trainierter Kämpfer ist. Selbst wenn man selbst ein Messer oder einen Knüppel dabei hat und den Gangsta niedermachen kann, wird man hinterher von unserem tollen Staat mit Repressalien überzogen. Vernehmungen, Anzeigen wegen Körperverletzung und das arme „Opfer“ verklagt einen noch auf Schmerzensgeld. Es hat ja eine schwere Kindheit gehabt und nur rote Autos zum spielen bekommen und keine blauen und grünen. Nur deswegen ist es ja böse geworden und sticht nun auf Leute ein. Und dann kommt da einer her und stellt sich ihm in den Weg? Das geht ja gar nicht, so einer muss erst mal bestraft werden…

    Spinnerei? Mitnichten! Das ist die Realität. Das Risiko für einen Fremden eingehen? Nee, ich nicht mehr.

  2. Vor dem personlichen Eingreifen in solchen Situationen kann man nur dringend warnen!
    Von „Feigheit der Augenzeugen“ kann hier überhaupt keine Rede sein. Man riskiert nicht nur Leben und Gesundheit, sondern nach einer Polizeilichen Ermittlung, nach der mit großer Wahrscheinlichkeit auch strafrechtliche Vorwürfe an den Helfer gerichtet werden, seine Unbescholtenheit, Freiheit, Vermögen, Beruf, schlicht die gesamte Existenz.
    In meinem Beruf wäre es das Ende, würde ich dem Täter ungerechtfertigt einen Kratzer zufügen. Ich trage übrigends normalerweise beruflich bedingt eine Feuerwaffe mit mir herum.
    Die Opfer von Gewalttätern mussen zuerst selber sehen, wie sie mit ihrer Lage fertig werden, bevor über andere Leute geschimpft wird. Was hat diese Dame selber zu ihrer Sicherheit beigetragen? Vermutlich gar nichts.
    So unangenehm das klingen mag, etwas anderes als nach der Polizei zu telefonieren hätte ich auch nicht gemacht.

  3. An den Vorredner.

    Ich hätte aufgrund der bestehenden deutschen Notwehr und Nothilfe Gesetze anders gehandelt wär ich am Tatort gewesen. Ja auch mit meiner Feuerwaffe(dienstlich).

  4. Golden Saber,
    Du solltest Dir bewusst machen, dass das was im Gesetz steht und das was ein Richter entscheidet zwei unterschiedliche Dinge sind. Gerade im Waffen- und Notwehrbereich. Und wenn Du eine Schußwaffe zum Einsatz bringst, hast Du ganz schlechte Karten bei einer späteren Gerichtsverhandlung. Ich wünsche Dir, dass Du es nie ausprobieren must.
    Vor X-JAhren wirklich passiert:
    Ein Bekannter von mir musste aus personlichen Gründen schnell eine andere günstige Wohnung haben und zog so in ein Hochhaus in ein relativ berüchtigtes Viertel. Da er sehr kräftig ist, machte er sich keine Sorgen wegen dem Abschaum der da sonst noch wohnte. Eines Nachts hörte er gegen 2 Uhr Morgens Geräusche an der Wohnungstür. Er stand schlaftrunken auf um nachzusehen. Als er an der Tür war, sprang diese auf und er bekam sie vor den Kopf. Er stolperte etwas zurück und sah das draussen jemand mit einem Brecheisen stand, der nun auf ihn losging. Mein Bekannter griff nach einem Baseballschläger und prügelte den Einbrecher aus der Wohnung, erlitt dabei selbst einen Rippenbruch durch einen Schlag mit dem Brecheisen. Der Einbrecher viel dummerweise, angetrieben von einem Schlag mit dem Baseballschläger die Treppen runter und blieb unten liegen. Da rief mein Bekannter die Polizei. Die kam dann auch nach 20 min und brachte einen Notarzt mit. Es stellte sich dann heraus, das der polizeibekannte Einbrecher im selben Haus ein paar Etagen höher wohnte. Der Einbrecher wurde vom Notarzt mit ins Krankenhaus genommen. Man sollte meinen, dass alles klar wäre, normaler Fall von Notwehr. Weit gefehlt. Der Einbrecher hat sich beim Treppensturz das Kreuz gebrochen und war vom Bauch abwärts gelähmt.
    Er verklagte nun meinen Bekannten wegen Körperverletzung und auf Schmerzensgeld. Er wollte nur in seine Wohnung und hatte sich lediglich in der Etage geirrt. Er wollte gar nicht einbrechen, er hätte nur seine Schlüssel nicht gefunden und musste ja schließlich irgendwwie reinkommen. Der Richter fand das trotz eines ellenlangen Vorstrafenregisters glaubhaft und sprach meinen Bekannten (ohne Vorstrafe) schuldig. Ich weis die genaue Summe nicht mehr, aber der zahlt heute noch.

  5. Die Verhaltensweisen in solchen Fällen wurden mir von einem Kripobeamten beigebracht:
    – Handeln, wenn man den Kampf gewinnen kann, sonst schneller sprint aus der Gefahrenzone
    – Sämtliche anerzogenen Hemmschwellen ablegen. Für den 2. Platz gibs keinen Preis.
    – Wenn, dann richtig. Der Andere darf nicht mehr stehen können. Oftmals hört der Normalbürger zu früh auf und wendet sich vom Angreifer ab.
    – Und das Wichtigste: Sich nicht erwischen lassen.

    Und sonst: „Lieber Mittelpunkt einer Gerichtsverhandlung als Mittelpunkt einer Beerdigung“

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