Update: 22.02.
Den Redakteuren der „Sächsischen Zeitung“ muss man zu Gute halten, dass sie als Teil des SPD-Medienimperiums sicherlich nicht immer so neutral und objektiv berichten können, wie sie das vielleicht wollen. So gesehen verwundert es nicht, wenn ein Bericht über Vollidioten, die Paintballwaffen zur Sachbeschädigung missbrauchen, genutzt wird, um in einem kleinen Nebensatz gleich die ganze Sportart in Frage zu stellen.
Quelle: Printausgabe der Sächsischen Zeitung, Lokalausgabe Kamenz v. 13. Februar 2008
Da sich im Bericht auch einige sachliche Fehler eingeschlichen haben, wurde von mir sofort eine e-mail an die zuständige Lokalredaktion gesandt und auf die Unkorrektheiten hingewiesen. Da die gleichen und ähnliche Fehler (Waffenschein statt Waffenbesitzkarte, angebliche waffenscheinpflicht für Druckluftwaffenbesitz etc.) bereits in der Vergangenheit in der Berichterstattung über andere mehr oder weniger dramatische Waffenrechtsverstöße seitens der Redaktion gemacht wurden, bot ich schon mehrfach meine Unterstützung bei der Recherche zu diesen Themen an. Leider ohne Erfolg, wie der oben erwähnte Bericht belegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erlauben Sie mir, auf einige sachliche Fehler im Paintballwaffenbericht hinzuweisen.
Es gibt ein Waffengesetz und ein Kriegswaffenkontrollgesetz, aber kein Waffenkontrollgesetz. Da die jungen Erwachsenen offensichtlich mit zugelassenen „F im Fünfeck“-Waffen unterwegs waren, die nicht unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Und zwar deshalb, weil solche Waffen ohne Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen und schon gar nicht damit wild durch die Gegend geballert werden darf.
Entgegen ihrem Bericht ist diese „F im Fünfeck“-Kennzeichnung also nichts Besonders und schon gar nicht waffenscheinpflichtig, sondern die Kennzeichnung für Druckluftwaffen unter 7,5 Joule, die volljährige Personen frei erwerben können. Geführt bzw. damit geschossen darf aber i. d. R. nur auf dem eigenen, umfriedeten Grundstück und auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse dieses nicht verlassen können. Nur ein „Führen“, also zugriffsbereites Mitführen der Waffe in der Öffentlichkeit, ist waffenscheinpflichtig. Zumindest in der Theorie, da Waffenscheine äußerst selten ausgestellt werden und bestimmt nicht für 19-jährige, denen essenzielle Sicherheitsregeln, Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und jegliches Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Schusswaffen fehlen.
Auch die im Artikel verwendete Formulierung vom „eh umstrittenen Sportspiel“ kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Weltweit wird Paintball als Breiten- und Spitzensport betrieben, ohne dass jemand Anstoß daran nimmt. Warum gerade in Deutschland bei dieser Sportart die Moralkeule herausgeholt wird, während sich Millionen an Boxkämpfe auf RTL ergötzen, wo sich zwei Männer gegenseitig die Gesichter zu Brei schlagen, zeugt von ideologisch geprägter Intoleranz. Gemessen an diesen hohen moralischen Maßstäben müssten auch die olympischen Fechtdisziplinen zumindest in Frage gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: Ich hatte Ihnen in der Vergangenheit schon mehrfach angeboten, bei Themen mit Bezug zum Waffenrecht bzw. zum Schießsport gerne behilflich zu sein. Die Materie ist dermaßen verzwickt und kompliziert, dass sachliche Fehler wie im o. g. Bericht eigentlich unvermeidbar sind, wenn ihr Redakteur nicht selbst als Jäger oder Sportschütze direkt betroffen und rechtlich auf dem Laufenden ist. Als Mitglied im Förderkreis des „Forum Waffenrecht e. V.“, sächsischer Landesmeister im Bund der Militär- und Polizeischützen 2008 in den Disziplinen „Dienstpistole 2“ sowie „Sportpistole“, Mitglied in mehreren Schießsporverbänden etc. denke ich, qualifiziert mitreden zu können. Mein Angebot steht.
Reaktion der Redaktion: Keine. Die Leser wurden weder durch Abdruck des Leserbriefs noch durch einen entsprechenden eigenen Artikel auf die Fehler in der Berichterstattung hingewiesen. Die waffenrechtlich unbedarfte Leserschaft der Sächsischen Zeitung wird im Glauben gelassen, ihr 99-Euro-Luftgewehr mit F-im-Fünfeck Kennzeichnung sei waffenscheinpflichtig.
Nachtrag: Heute (22.02.08) wurde mein Leserbrief fast unverändert veröffentlicht. Hat zwar lange gedauert, aber immerhin.
Meiner Meinung nach, wenn diese sogenannten „Waffen“ mißbraucht werden, sollte dieser Mißbrauch dann auch angemessen bestraft werden.
Dann ist doch auch Sachverhalt, ob es sich um genehmigungespflichte Waffen handelt oder nicht, unerheblich.
Genauso sollten andere Straftaten genauso aufgeklärt und geahndet werden. Aber leider ist dem nicht so.
Ein Beispiel:
Vor geraumer Zeit erhielt ich von mehr als ein Dutzend unparteiischer Sachverständiger diverse Dokumente,
aus denen hervor geht, dass offensichtlich ein Richter ein Gerichtsprotokoll gefälscht haben muss.
Und ein Justizminister das Parlament und die Öffentlichkeit mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll
täuscht haben muss.
Dieses äusserst umstrittene Verhandlungsprotokoll
(hier: Az.: C 245/91/Riesa; 20.02.1992)
spielt gegenwärtig im nationalen und internationalen Rechtsverkehr eine nicht unwesentliche Rolle.
Ob das besagte Sitzungsprotokoll gefälscht wurde
oder ob die mir zugesandten Dokumente falsch sind,
weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass ein Polizeibeamter aus dem Revier in Kamenz (hier: Name kann nachgereicht werden)
zu mir sagte:
„Wir ermitteln doch nicht gegen unseren Dienstherren!“
Aus diesem und vielen anderen Gründen,
sind die offenkundigen Widersprüche
und sehr schwer wiegenden
Anschuldigungen bis heute
noch nicht aufgeklärt
worden.
Bitte schauen sie hierzu auch auf
„http://www.blechinger/messages/18453
und stimmen sie mit ab.
Über eine direkte Rückmeldung auf meine E-Mailadresse, Postanschrift oder Telefon würde
ich mich natürlich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
ErhardJakob@vodafon.de
Telefon: 0176 / 963 49 7 55