Post aus Sachsen-Anhalt: Innenministerium antwortet

Artikel-Update am 22.02.
Heute lag das Antwortschreiben des Innenministers von Sachsen-Anhalt auf meine Anfrage zur Pressemitteilung 061/08 im Briefkasten.

Ohne auf meine gestellten Fragen einzugehen, werde ich dahingehend belehrt, dass „Anscheinswaffen längst kein Spielzeug mehr sind“. Das war zwar nicht die Antwort auf die Frage, wie oft in Sachsen-Anhalt denn schon Polizisten durch „Anscheinswaffen“ bedroht wurden, aber immerhin.

Aber es kommt noch besser:

„Durch auffälliges und vorsätzliches Tragen in der Öffentlichkeit werden zudem Bedrohungslagen provoziert, die im Extremfall bis hin zum Schusswaffengebrauch durch die Vollzugsbeamten führen können. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich es keinem Vollzugsbediensteten zumuten möchte, in Notwehrsituationen auf Personen zu schießen, wo im Nachhinein festgestellt wird, dass sie mit einer Anscheinswaffe bedroht wurden.
Die logische und aus vollzugspolizeilicher Sicht einzige Maßnahme ist das Verbot von Anscheinswaffen.“


Das Original-Dokument als Scan:
Antwort des IM Sachsen-Anhalt

Supi, wir verbieten einfach alls, was irgendwann von irgendwem zu irgendwas missbraucht werden KÖNNTE, schon ist die Welt gerettet.

Aber der Reihe nach:

Obwohl ich jetzt seit Minuten angestrengt darüber nachdenke, will es mir partout nicht einfallen, wann ich das letzte Mal einen Erwachsenen gesehen habe, der „durch auffälliges und vorsätzliches Tragen (von „Anscheinswaffen“) in der Öffentlichkeit eine Bedrohung provoziert“ hat. In Sachsen-Anhalt scheint das ja auch nicht anders zu sein, sonst hätte man mir bestimmt die Zahlen nennen können, nach denen ich gefragt hatte.

Natürlich könnte so etwas auch „im Extremfall bis hin zum Schusswaffengebrauch durch Vollzugsbedienste führen“. Nur: Wer zielt mit echten oder nachgemachten Schusswaffen schon auf Polizisten? Der gesetzestreue Normalbürger, der sich anschließend an solche paranoiden Gesetzen halten wird, sicher nicht.

Bleibt der Gesetzesbrecher. Nur hält der sich eben gerade nicht ans Gesetz, schon gar nicht ans Waffengesetz. Dieses wird aber verschärft und man trifft damit, wie immer, die Falschen.

Haben wir etwas vergessen? Ja, genau, die spielenden Kinder. Kinder sind nunmal Kinder und könnten im Spiel Polizisten mt Erbsenpistolen bedrohen, so dass diese sich mittels Schusswaffengebrauch gegen diese ernste Bedrohung verteidigen müssen.

Nur: Im Gegesatz zu weltfremden Politikern und Polizeigewerkschaftsfunktionäre in ihren warmen Büros dürfte die Mehrheit unserer Polizisten durchaus in der Lage sein, einen „bewaffneten“ Siebtklässer von einem gewaltbereiten Schwerverbrecher zu unterscheiden und entsprechend zu reagieren.

Aber das hier gefällt mir am besten:

„Die logische und aus vollzugspolizeilicher Sicht einzige Maßnahme ist das Verbot von Anscheinswaffen.“

Wenn das „logisch“ ist, braucht man sich in Deutschland über gar nichts mehr zu wundern. Das erklärt sogar vieles, worüber der nichtministerialverbeamtete, mit gesundem Menschenverstand ausgestattete Normalbürger nur noch den Kopf schütteln kann.

In anderen Ländern mit praktisch denkenden Politikern müssen die Mündungen von Spielzeugwaffen orange gefärbt sein, so dass man sie sofort als Imitat erkennen kann. Bei uns geht das scheinbar nicht. Alles zu verbieten ist ja viel schöner.

Meine Erwiderung geht heute (22.02.08) in die Post:

Sehr geehrter Herr Minister,

zunächst vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung meiner e-Mail-Anfrage. Zumindest in dieser Hinsicht ist Ihr Ministerium vorbildlich und andere Behörden bzw. viele Volksvertreter könnten sich davon eine Scheibe abschneiden.

Inhaltlich vermisse ich jedoch diese Bürgernähe, die ins Feld geführte Begründung

„Die logische und aus vollzugspolizeilicher Sicht einzige Maßnahme ist das Verbot von Anscheinswaffen“

kann ich nur als einer freien Demokratie unwürdig bezeichnen.

Außerdem wurde in Ihrem Schreiben auf die konkreten Fragen aus meiner e-Mail überhaupt nicht eingegangen. Diese lauteten:

1.In wie vielen Fällen wurden 2007 konkret in Sachsen Anhalt Polizisten im Dienst mit sog. “Anscheinswaffen” bedroht?
2.Geht der Innenminister von Sachsen Anhalt davon aus, dass sich Gesetzesbrecher, die bei ihren Straftaten gegen grundlegende Rechtsnormen verstoßen, ausgerechnet an ein verschärftes Waffenrecht halten werden, um bei der Durchführung ihrer Verbrechen nicht gegen das Waffengesetz verstoßen zu müssen?

Vermutlich sind Sie auch nicht in der Lage, diese Frage zu beantworten, weil es eben keine nennenswerten, quantifizierbaren Fälle gibt, in denen eine solche Bedrohungslage aufgetreten wäre.

Als Laie in Rechtsfragen gehe ich einfach mal davon aus, dass es ohnehin nicht erlaubt ist, Polizisten zu bedrohen. Egal, ob mit einer scharfen Waffe, einem Imitat, einer Axt oder einem Golfschläger.

Auch traue ich unseren Polizeivollzugsbeamten so viel Urteilsvermögen zu, dass sie durchaus selbst entscheiden können, ob die „Bedrohung“ durch einen Zwölfjährigen mit einer Erbsenpistole real ist und einen Schusswaffeneinsatz rechtfertigt oder ob dies doch der Bedrohung durch einen echten Gewaltverbrecher vorbehalten bleibt.

Darüber hinaus sind unsere Polizisten auch nur Menschen und nicht unfehlbar. Ich erinnere nur an die so gerne im Zusammenhang mit stressbedingter Dienstwaffenfehlbedienung gedroschene Phrase „es löste sich ein Schuss“, mit denen dem waffentechnisch unbedarften Normalbürger suggeriert wird, dass moderne Dienstpistolen potenzielle Selbstschussanlagen sind, die einfach mal so von alleine losgehen können.

Kein unbescholtener, rechtstreuer Bürger wird einen Polizisten mit einer Waffe, ob echt oder Imitat, bedrohen. Wer dies tut, begibt sich in die Illegalität und muss die Konsequenzen tragen. 80 Millionen ehrliche und gesetzestreue Bürger unter Generalverdacht zu nehmen, weil vielleicht eine Handvoll Verbrecher statt echter Waffen „Anscheinswaffen“ missbrauchen könnte, zumal offensichtlich nicht einmal Zahlenmaterial vorliegt, welches diesen Missbrauch beziffert, ist skandalös.

Solche Gesetze erwarte ich in China, Nordkorea oder Kuba, aber nicht in einem demokratischen Rechtsstaat. Begründen Sie Ihr Gesetzesvorhaben an Hand nachvollziehbarer Fakten. Ansonsten gilt der Satz von Montesquieu:

„Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“

Wenn Sie etwas für die „Innere Sicherheit“ tun wollen, dann sorgen Sie dafür, dass sich unsere Polizei wieder der Verbrechensbekämpfung widmen kann und nicht durch so wichtige Sachen wie Klappmesserklingenlängenachmessen oder Ermittlungen wegen unerlaubten Führens einer Erbsenpistole an Rosenmontag Kapazitäten gebunden werden.

Bekämpfen Sie die 20 Millionen illegalen, scharfen Waffen, nicht spielende Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Mal gucken, wie schnell Minister Hövelmann nun antwortet/antworten lässt. Immerhin bin ich jetzt diesbezüglich verwöhnt von seinem Ministerium.

4 Kommentare

  1. Genau so etwas erwarte ich von unserem SPD-Innenminister Hövelmann – Weltenfremd und blindäugig wie ein Grüner. Selbst in Wandlitz hatte man mehr das „Ohr“ am Volk. Aber was will man von einem Politoffizier verlangen der schnell sein SED-Parteibuch verbrannt hat um in der SPD Karriere zu machen und dann auch noch Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt werden will.

  2. Ich bin seit 2 Jahren Softairspieler in Österreich und muß sagen das Verbot die Teile in der Öffentlichkeit nicht mehr tragen zu dürfen ist absolut richtig !
    Was soll man den auch mit den Dingern in der Fußgängerzone oder im Stadtpark ? Auch in den anderen Ländern der EU die (bis auf Niederlande und England) alle ein tolleranteres Gesetz seitens Softair haben, ist es nicht erlaubt die Teile in der Öffentlichkeit mitzuführen.

    Was wirklich zum Himmel stinkt sind Schickanen für uns weil alle Softairspielzeuge über 0.5Joule ins Waffengesetz (!!!) fallen, das heißt:
    – Nur Semi Feuermodus, während ALLE Staaten der Erde Vollautomatik schießen dürfen.
    – Ich darf meine Softair (rein gesetzlich) nicht selbst reinigen, zerlegen, reparieren, tunen, weil das nur ein Büchsenmacher dürfte.
    – Alle Softair über 0.5Joule müßen vom Beschußamt das „F-im Fünfeck“ bekommen, die Kosten sind in den letzten 3 Jahren von 16,90€ auf 50€ pro Spielzeug gestiegen ! Im Norden von D kostet es gar 112.-€, für ein selbst importiertes Spielzeug, auch wenn der Preis für das Spielzeug selbst grade mal 30€ ausmacht.
    – Alle Spieler aus Europa die durch Deutschland fahren (z.B. Franzose nach Tschechien) macht sich des Waffenschmuggels strafbar, solang er nicht das „F-im Fünfeck“ auf der Gun hat.

    Wenn diese sinnlosen Waffengesetzte endlich mal verschwunden wären gäbe es von unserer Seite keine Probleme mehr.
    Gruß
    Geier

  3. Leider vergisst der Author einen wesentlichen Bestandteil der menschlichen Psyche: Der Nachahmungstrieb.

    Er ist überall zu beobachten und führt dazu, dass man ebenso wie der Profi den Schiedsrichter beleidigt, auch mal rast wie der neue James Bond oder eben als Jugendlicher mit einer Waffe oder einem waffenähnlichem Spielzeug herumläuft. Dass dadurch der Respekt und der vorsichtige Umgang mit Waffen nicht gefördert wird sondern vielmehr Jugendliche und Erwachsene mit wenige Hirn eher animiert werden, mit Waffen herumzulaufen, ist wahrscheinlicher als ein Szenario, dass der Author in 2 Lager teilt (Die Verbrecher, die eh mit Waffen herumlaufen, und der Anständige, der die Waffe – wofür dann eigentlich? – mit sich führt.

    Selbst als Waffenliebhaber meine ich, dass Waffen in der Öffentlichkeit ein falsches Signal sind – sie gehören an den Schiessstand oder sicher aufbewart zuhause.

    Nebenbei – „Erbsenpistolen“ sehen mittlerweile schon fast identisch aus wie echte Waffen…

  4. Ich habe als Kind eine Erbsenpistole besessen und einen Colt-„Anscheinsrevolver“ (das war vor fast 40 Jahren!). Dennoch habe ich nie damit einen Polizisten bedroht oder versucht mit dem Knallplätzchen-Colt eine Bank zu überfallen.

    Den Missbrauch durch „Nachahmung“ kann man am besten durch möglichst frühzeitige sachkundige Heranführung an Waffen verhindern.

    Offen bleibt aber nach wie vor die Frage, wieviele Fälle solchen Missbrauchs es denn tatsächlich gibt. Da hilft kein Stammtischgerede „es ist überall zu beobachten“. Da müssen Zahlen auf den Tisch.

    Grundsätzlich befürworte ich das Gewaltmonopol des Staates. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass der Bürger sich nicht selbst bewaffnen muss. Deshalb setze ich mich zuerst dafür ein, dass bei Polizei und Gerichten nicht ständig am Personal und deren Ausbildung gespart wird.

    Ich sehe aber prinzipiell auch kein Problem mit Schusswaffen in der Öffentlichkeit, solange ich zu Recht davon ausgehen kann, dass der Besitzer sachkundig und zuverlässig ist. Ein kleiner Sachkundenachweis für das Führen von Schreckschuss- und Anscheinswaffen erscheint mir zielführender, als ein Verbot.

    Die Frage ist nicht, warum jemand ein Recht braucht, sondern warum man ihm das Recht nehmen darf. Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und ich masse mir nicht an, alle Bedürfnisse zu kennen oder beurteilen zu können.

    Es erscheint mir unklar, warum das Verbot von Anscheinswaffen z.B. im Spiegel mit Raubüberfällen begründet wird, wenn bereits einfacher Raub mit Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr belegt ist. Ein entschlossener Räuber wird in so einem Fall sicher eine Ordnungswidrigkeit riskieren.

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