Fragwürdiges Jubiläum: Zehn Jahre Amoklaufverwertung


Auch im zehnten Jahr nach der Bluttat von Winnenden läuft alles nach dem altbekannten Muster ab:

Roman Grafe saugt sich eine Presse-Erklärung aus den Fingern, die aus den mittlerweile sattsam bekannten Textbausteinen seiner äußerst speziellen Wahrnehmung der Wirklichkeit besteht. Die üblichen wüsten Beschimpfungen und Hasstiraden, die billigen Hütchenspielertricks mit willkürlich zusammengeschusterten „Statistiken“ und in den Raum gestellten, angeblichen Opferzahlen.

Sein persönlicher Kreuzzug, seine heilige Inquisition gegen die uneinsichtigen Sportschützen, die sich partout weigern, sich seinen Glaubensgrundsätzen zu unterwerfen, erhalten wieder ein paar Tage mediale Aufmerksamkeit. Im Jubiläumsjahr, zur „Feier“ der Tragödie sozusagen, wird via Pressemitteilung auch noch fleißig die Werbetrommel für seine neue Schwarte gerührt. Die Einnahmequelle „Opferinstrumentalisierung“ muss weiter sprudeln.

Von daher wäre das Schlimmste, was ihm passieren kann, dass sich politische Mehrheiten finden, die seine feuchten Totalentwaffnungsträume eins zu eins in die Realität umsetzen. Vorbei wären die Zeiten, wo man sich eine Handvoll von mehreren Tausend Tötungsdelikten jährlich herauspicken und dazu missbrauchen kann, um die eigene Propagandamaschinerie zu schmieren. Ohne das so schön skandalisierbare Tatmittel „legal besessene Sportwaffe“ und die daraus irgendwie abgeleiteten Opferzahlen, müsste er sich ein neues Tätigkeitsfeld suchen.

Da sich zur Volksentwaffnung die Salamitaktik in den letzten Jahrzehnten aber außerordentlich gut bewährt hat, steht ein abruptes Ende des Sportschießens momentan noch nicht zur Debatte.

So wird es auch noch in der nächsten Dekade ausreichend Jahrestage geben, um das Süppchen am Köcheln zu halten und zu hoffen, dass sich kein Redakteur in den Leit- und Qualitätsmedien jemals wenigstens für die groben Widersprüche interessiert, die Herrn Grafes Elaborate kennzeichnen.

So behauptet Grafe:

Am 11. März 2009 hatte ein siebzehnjähriger Sportschütze mit der Sportwaffe seines Vaters in der Albertville-Realschule Winnenden neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen.

Dabei scheint er der Einzige zu sein, der von einer Mitgliedschaft des Massenmörders im Schützenverein weiß. Die „Rheinische Post“ schreibt z. B. zum gleichen Thema:

Tim K. war selbst nicht Mitglied in dem Schützenverein, hat dort aber als „Gastschütze“ gelegentlich Schießübungen gemacht.

Merken wir uns: Um ein Sportschütze zu sein, muss man nach Herrn Grafe kein Sportschütze sein. Ein ein- oder mehrmaliger Besuch als Gast in einem Schützenverein reicht aus.

Nur durch solche alternativen Fakten schafft es Meister Grafe, seine Opferzahlenstatistik auf ein wenigstens annähernd dramatisch wirkendes Niveau aufzupumpen, mit dem man dann unbedarfte Menschen ohne Hintergrundwissen erschrecken kann. So kann man alles und jeden zum „Sportschützen“ deklarieren, vom psychisch gestörten Gastschützen in Genthin bis zum Franzosen mit illegalen Waffen in Karlsruhe. Und weil man seitens der meisten Medien die Grafeschen Märchen unbesehen glaubt, fallen selbst grobe Widersprüche nicht auf.

So definiert Herr Grafe höchstpersönlich in seiner Pressemitteilung, was ein Sportschütze ist:

Dabei haben mehr als 99 Prozent der Deutschen keine scharfen Sportwaffen: Nach der Datenbereinigung des Nationalen Waffenregisters hat sich Ende 2017 herausgestellt, daß nur rund 350.000 Sportschützen privat tödliche Schußwaffen besitzen.

Was nun? Vorhin war doch, wir erinnern uns, jeder gleich ein „Sportschütze“, der mal irgendwann, irgendwo, vielleicht als Gast bei einem Tag der offenen Tür, geschossen hat. Das träfe vermutlich auf die Hälfte der Bevölkerung zu.

Wenn es aber darum geht, eine ohnehin kleine Minderheit und ihre Rechte als gesamtgesellschaftlich irrelevant darzustellen, dann gelten die üblichen Doppelstandards des Herrn Grafe: Da zählt zur Menge der Gruppe der Sportschützen nur, wer wenigstens eine erlaubnispflichtige Schusswaffe auf das Bedürfnis „Schießsport“ im Nationalen Waffenregister zu stehen hat.

Würde Herr Grafe seine hier an den Tag gelegte Definition des quantifizierbaren „Sportschützen“ ebenfalls auf seine „Sportmordwaffen“-Opferliste anwenden, würde diese plötzlich verdammt kurz werden. Seine Masche wäre dahin, seine gewaltige, bunt schillernde Seifenblase geplatzt.

So aber werden weiterhin Fakenews erzeugt und Fakten so lange gebogen, bis sie irgendwie ins Lügengebilde passen. Wird schon keiner merken. Es fällt ja auch niemanden auf, warum man immer die gleichen zwei, lange zurückliegenden Schießereien bemühen muss, um die angebliche Gefährlichkeit von „Sportschützen“ zu dokumentieren.

Herzlichen Glückwünsch zum Jubiläum.

Foto: pixabay.com

4 Kommentare

  1. Na, dann poste ich doch mal meinen Kommentar mal hier. Die Medien löschen ihn gleich wieder oder belegen ihn mit einem shadowban.

    Roman Grafe ist ein Mensch, der jeglichen Vorfall mit einer Sportwaffe dazu nutzt, seinen Hass auf Sportschützen auszuleben, egal ob es sich bei den Tätern überhaupt um Sportschützen oder bei den Waffen um legal besessene Waffen eines Sportschützen handelt. Gänzlich verkennt er die Tatsache, dass es sich bei den meisten Fällen um Beziehungstaten handelt, die auch mit anderen Tatmitteln ausgeführt werden. Das beste Beispiel dafür ist der von ihm auf seiner Webseite „Sportmordwaffen.de“ angeführte Fall Hauneck, eine reine Beziehungstat. Der Täter war Sportschütze und erschoss seine Tochter mit einer legal besessenen Waffe. Was Herr Grafe hier allerdings verschweigt, ist die Tatsache, dass der Täter gleichzeitig seine Ehefrau mit einer Axt erschlagen hat. Dennoch für Grafe ein Beweis, dass die Sportwaffen an allem schuld sind.
    Eine Anfang 2013 erstellte Untersuchung der Angaben auf seiner Homepage brachte erstaunliche Ergebnisse zustande. Bei den bis dahin aufgelisteten 56 Fällen kam heraus, dass es sich bei über zwei Dritteln um reine Beziehungstaten wie im Fall Hauneck gehandelt hatte, an denen nach der Ansicht von Grafe ausschließlich das angeblich zu lasche deutsche Waffenrecht schuld wäre. Hierzu muss gesagt, werden, dass keine einzige dieser Taten mit einem härteren Waffengesetz verhindert worden wäre. Weiterhin wurde festgestellt, dass es sich bei einem Drittel der Täter um Personen handelte, die gar nicht erst berechtigt waren, die Tatwaffen überhaupt zu besitzen, geschweige denn, überhaupt Sportschützen zu sein. Sehr interessant sind auch die Opfer, die durch Messer, Kissen oder Brandstiftung getötet wurden und die von Grafe trotzdem in seiner Liste mitgezählt werden.
    Was muss der Autor im letzten Jahr verzweifelt auf heißen Kohlen gesessen haben, weil in dem gesamten Zeitraum überhaupt nichts passiert ist. Dass dann aber wirklich noch kurz vor Jahresende ein verzweifelter alter Mann seine todkranke Ehefrau von ihrem Leiden erlöste und sich dann anschließend selbst das Leben nahm, muss für Grafe ja endlich ein Glücksfall gewesen sein. Ich finde es einfach nur widerlich, wie Grafe einen solchen Fall für seine Hetze gegenüber Sportschützen instrumentalisiert. Was wäre denn passiert, wenn es kein Sportschütze gewesen wäre? Hätte der Mann dann Schlaftabletten oder ein Kissen verwendet?
    Lieber Herr Grafe, da ich Sie und Ihre konstruierten Machenschaften bereits von Anbeginn Ihrer Aktivitäten verfolge, kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass Sie die Leser Ihrer Webseite mit falschen Ergebnissen manipulieren wollen. Ihr Vorname scheint übrigens Programm zu sein. Laut Wikipedia hat Roman folgende Bedeutung: „Das Kriterium der Fiktionalität unterscheidet den Roman von faktualen Erzählungen – etwa denen der Geschichtsschreibung –, die ein getreues Abbild eines Geschehens darbieten wollen.“

  2. Tja, der Herr Graefe ist ein schwerer Fall, oder eigentlich nicht; im Gegenteil.
    Seine Einlassungen sind vollumfänglich vom Willen überprägt die Sportschützen zu kriminalisieren, wobei ihm in der Realität deren Rechtstreue faktisch erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
    Tatsächlich sind die „Fallbeschreibungen“ des Herrn G. weder aus kriminalistischer noch kriminologischer Perspektive auch nur ansatzweise als methodisch anzusprechen. Auf das Unterfangen sich einer wissenschaftlichen Methodik zu bedienen verzichtet der G. gänzlich. Keiner seiner bekannt gewordenen Schriftsätze erfüllt darüber hinaus die Gütekriterien wissenschaftlicher Arbeit.
    Subsummiert man die ebenso wahrheitswidrigen wie fantasievollen Schriftsätze des G. so bleiben als Einordnungskriterien nur „Kommentar“ oder „Meinung“, denn fachlichen Ansprüchen die etwa zur Normsetzung erforderlich sind, genügen die Publikationen des G. nicht einmal im Ansatz.
    Immerhin zeigen die Schriftsätze des G. einerseits dessen Zielsetzung, die vollumfängliche Vernichtung von Legalbesitz, andererseits weist der G. mit seinen bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen nach, welcher fragwürdig manipulativen bis rechtswidrigen Methoden er sich dabei bedient.
    Das er faktisch nur den Legalbesitz bekämpft liegt sein Interesse auch nicht, entgegen seiner Behauptung, auf der Abwehr von „Amok“-Delikten, da solche Delikte auch ohne Legalbesitz grundsätzlich einfach zu begehen wären:
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjl67S7xfTgAhVQK1AKHZ7mDd4QFjAAegQICBAB&url=https%3A%2F%2Fwww.researchgate.net%2Fpublication%2F299337556_Von_der_abstrakten_zur_konkreten_Gefahr_Das_Manifest_des_Anders_Breivik_Threat_characterization_-_abstract_to_eminent_The_Breivik_Manifesto&usg=AOvVaw2nxvNBbhB3c7QpwgaKxl_c

    Um so bemerkenswerter dass Teile der 4. Gewalt, samt den Grünen und Linken, ausgerechnet solche selbst berufenen Erzähler bar jeder fachlichen Qualifikation als „Sachverständige“ zu berufen gedenken, oder diesen Artikelspaltenplatz gewähren…

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