Der Spiegel: Das Stussgeschütz der Demagogie

„Der Spiegel“, angeblich einst das „Sturmgeschütz der Demokratie“, arbeitet hart daran, wenigstens weiterhin seinen Ruf als Stussgeschütz der Demagogie zu bewahren. Dazu kommen die Stellungnahme des DSB zum Refernentenentwurf zur Umsetzung der EU-Waffenrichtline in nationales Recht genau richtig:

Der Deutsche Schützenbund (DSB) kämpft dafür, dass Sportschützen weiterhin für ihre Pistolen Magazine mit 30 Schuss Munition verwenden dürfen.

Nein, der DSB kämpft nicht dafür. Es gibt keine einzige Disziplin im DSB-Sportprogramm, bei der eine Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität mit 20 oder gar 30 Schuss erlaubt ist.

Der DSB hat sich, wie auch andere Interessenvertreter, gegen ein Verbot von Magazinen hoher Kapazität ausgesprochen. Weil diese bisher von jedermann frei erwerbbaren Teile nach einem Verbot nur zu einer Kriminalisierung ihrer Besitzer führen, deliktisch vollkommen irrelevant sind und nur die ohnehin überlasteten Strafverfolgungsbehörden mit dann zu ahndenden „Waffenrechtsverstößen“ überschwemmen wird.

Eine derartige Waffe hatte etwa auch der Massenmörder von Utøya verwendet.

Eine „derartige Waffe“? Das Konzept von Selbstlade-Handfeuerwaffen sieht seit weit über hundert Jahren schnell zu wechselnde Patronenbehälter unterschiedlicher Kapazität vor. Selbst eine ursprünglich mit 7-Schuss-Magazin konzipierte Pistole aus dem frühen 20. Jahrhundert lässt sich so mittels einem passenden Magazin aufrüsten. Allerdings wird die Waffe dadurch schwer und sperrig und verdecktes Tragen unmöglich. Und das alles, um ein oder zwei schnell gemachte Magazinwechsel zu sparen? Dann kann man im Kampf gegen Fettleibigkeit auch Kartoffelchips in 200-Gramm-Tüten verbieten. Schließlich wird dann niemand auf die Idee kommen, zwei Packungen je 100 Gramm zu futtern…

Und Utøya? Der Angriff von Utøya dauerte 72 Minuten und forderte 67 Todesopfer. Dass ein einzelner Täter über eine Stunde lang wüten konnte, lag nicht daran, dass Breivik Magazine mit 20 oder 30 oder 100 Schuss Kapazität verwendete. Es war einzig der Tatsache geschuldet, dass ihm seine Opfer wehrlos ausgeliefert waren. Selbst wenn er nur eine verrostete Kutscherflinte verwendet hätte, wäre er in der Lage gewesen, in 72 Minuten hunderte Schüsse abzugeben.

Aber was wäre denn passiert, wenn die EU schon vor 20 Jahren Magazine mit einem Fassungsvermögen von mehr als zehn Schuss verboten hätte. Ist wirklich jemand so extrem weltfremd zu glauben, dass ein eiskalter Massenmörder, der mitten in Oslo eine Bombe zündet und wenig später Dutzende Menschen eigenhändig erschießt, sich ausgerechnet an ein solches Gesetz gehalten hätte?

So, wie sich ein paar Jahre später ein Islamist von einem „Einfahrt verboten“ Schild in Nizza davon hat abhalten lassen, mit einem LKW auf einer Strandpromenade in wenigen Minuten 86 Menschen zu töten und über 400 zu verletzen?

Zur geplanten Änderung des Waffenrechts äußert der DSB, wesentliche Teile des Gesetzentwurfs seien „vollkommen unnötig“. Das berichtet der SPIEGEL. Laut DSB würde die Neuerung Sportschützen „unverhältnismäßig weiteren Belastungen bei der Ausübung ihres Sports aussetzen“.

Leider scheint es beim „Spiegel“ niemand zu wissen oder zu interessieren, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie unter dem Etikett „Terrorismusbekämpfung“ der Öffentlichkeit verkauft wurde. Und es scheint völlig vermessen zu sein zu erwarten, dass man bei einem unbedeutenden Käseblatt wie dem „Spiegel“ die urdemokratische Institution „EU-Kommission“ kritisch hinterfragt.

Eine EU-Feuerwaffenrichtlinie, die Terroristen bekämpft, in dem man Sportschützen oder Jäger wegen des Besitzes eines falschen Magazins kriminalisiert? Eine Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht, die als Beitrag zur Terrorismusbekämpfung antiquierte Vorderladerwaffen erlaubnis- bzw. registrierpflichtig machen möchte.

Die Vorstellung, dass Referenten im Innenministerium zukünftige Terroranschläge offenbar in Form von massiertem Musketenfeuer durch IS-Linieninfanterie erwarten, scheint einem „Spiegel“-Qualitätsjournalisten nicht vollkommen absurd zu erscheinen. Warum auch.

Der ganze „Spiegel“-Artikel ist nur der Aufhänger, um den Claas Relotius der deutschen Waffenverbieterszene über Bande ins Spiel zu bringen:

„Der Publizist Roman Grafe, der seit Jahren Gewalttaten von Sportschützen dokumentiert, kritisiert den Schützenbund: „Genau jene laschen Waffenrechtsregeln, die der DSB gern erhalten würde, haben das Morden vielfach begünstigt oder sogar erst ermöglicht.“

Damit sind die Spiele eröffnet. Der Countdown zur alljährlichen Instrumentalisierung der Opfer von Winnenden hat begonnen, wohlwollende Buchrezensionen in „Spiegel“, „Süddeutscher“ und „Zeit“ werden in Kürze folgen. Jede Wette.

3 Kommentare

  1. Ja die übliche Hetze und schon latent kriminelle Gleichsetzung von Sportlern mit norwegischen Mördern.
    Es gibt eine Analyse von Pfeiffer aus 2015 aus der hervorgeht das aufgrund der Geschädigtenverteilung auf der Insel über die Zeit etwa 2-3 Schüsse in der Minute abgegeben wurden, mit Tatmittel Langwaffe zumeist.Also Vorderladergeschwindigkeit.Wobei auch erwähnt werden muss das der Täter mit VL noch viel mehr Geschädigte produziert hätte, hat doch das Unterholz recht häufig seine unzweckmäßig leichten Projektile abgelenkt oder zu deren Zerlegung beigetragen.
    Und natürlich passt die technische Inkompetenz des Spiegel da voll kongruent zu FAZ, SZ, ZOn und ähnlichen Freunden des fake news Verbreiters Graefe, Träger der Relotiusmedaille 1. Klasse.
    Was das Magazintheater soll? Was sind „Magazingehäuse“? Das ist nicht mal bei den Begriffsbestimmungen für Waffenteile enthalten, es wird also etwas nicht existentes verboten? Dazu „Gehäuse“ wäre jedes Rechteckprofil, selbst Blechwinkel die geklebt oder geschweißt werden können, jeder kann zudem beliebige Einwegmagazine aus Plaste drucken, so viel wie der Filamentvorrat hergibt.

  2. Immer der gleich Mist den man lesen muss, von Leuten die keine Ahnung haben. Man wird doch nur noch gegängelt.

  3. Übrigens, da ist das hetzbaltt SPON auch hinsichtlich der Sachinformationen zum Tathergang qualitativ und sachlich richtig nicht wesentlich näher an der Realität als bei dem Mehrfachtötungsdelikt von Erfurt.
    Heute wird beim Fall Utoya gegen „große Pistolenmagazine“ gehetzt obwohl der Täter eine Langwaffe benutzte, bei Erfurt wurde gegen eine vom Täter mitgeführte Langwaffe gehetzt die der S. aber wegen Unfähigkeit nicht einsetzen konnte.
    In beiden Beispielfällen war also die medial durch Lügen ins Licht beförderte „Tatwaffe“ keine…
    Selbst die Berufslügner könnten sich informieren:

    http://www.jura.uni-koeln.de/sites/kriminologie2015/Krise_Kriminalitaet_Kriminologie_2015_Abstractband.pdf

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