Schobers nächster Irrflug

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Wie nicht anders zu erwarten, durften nach dem „Amoklauf“, pardon, „Amoklaufalarm“ von Memmingen natürlich die üblichen Verdächtigen wieder ihre realitätsfremden Weltverbesserungsthesen an den Mann resp. die Frau bringen.

An vorderster Medienfront, wen wunderts, natürlich Hardy Schober vom „AAW“. Schon die Überschrift hat es in sich:

„Bleibt das Waffengesetz so, kommt ein neuer Amoklauf“

Immerhin die einzige Aussage im Interview, bei der Herrn Schober uneingeschränkt recht gegeben werden muss. Bleibt das Waffengesetz so, wird tatsächlich früher oder später ein neuer Amoklauf kommen. Blöd nur:

Der wird aber auch kommen, wenn das Waffengesetz nicht so bleibt.

In Herrn Schobers Paralleluniversum mag das vielleicht funktionieren, dass man allein durch Gesetze und Verbote vorsätzliche Verbrechen verhindern kann, in unserer Realität ist das leider zum Scheitern verurteilt.

Dann wird losgejammert:

Und ich war wütend auf die Politiker, weil sie unsere Forderungen nicht umsetzen.

Das liegt dann wohl daran, dass man, im Gegensatz zum AAW, nicht mit Scheuklappen durchs Leben rennt und sich nicht nur auf die seltenen Missbräuche von Sportwaffen konzentriert und die Masse der Tötungsdelikte und ihrer Tatmittel einfach ignoriert. Das ist eben der Unterschied zwischen fanatischen Ideologen und verantwortungsbewussten Politikern.

Und weiter:

Wir wollen den Sport nicht verbieten. Aber wir fordern, dass Waffen und Munition örtlich getrennt voneinander gelagert werden müssen. Die Waffen sollen dort gelagert werden, wo auch der Sport ausgeübt wird.

Klar, und damit ist jedes Missbrauchsrisiko gebannt. Kein Mensch, der von langer Hand einen Massenmord plant, wird vorher Munition beiseite schaffen oder gar die Waffen unter einem Vorwand mit nach Hause nehmen. Natürlich käme auch kein Amokläufer in spe auf die Idee, vielleicht vor dem Amoklauf den Waffenkämmerer über den Haufen zu schießen und sich dann aus dem vorhandenen Arsenal ausgiebig zu bedienen.

Nicht doch, morden um Waffen für einen Massenmord zu erhalten, das würde doch kein Mörder wagen. Dazu müsste man ja Gesetze brechen. Völlig undenkbar. Zumindest für solche Experten wie Herrn Schober. Aber der geht ja auch davon aus, dass alle Sportschützen nur in einem Verein und nirgends sonst trainieren und ihre Wettkämpfe betreiben und auch jeder Verein eine eigene Schießstätte mitsamt massivst gebautem Vereinsheim besitzt.

Das zeigt umso mehr, wie wichtig es ist, dass Schusswaffen nicht zuhause aufbewahrt werden. Wer mit einer tödlichen Waffe umgehen will, muss die allergrößte Sicherheit walten lassen. Wenn wir in Deutschland ein paar Menschenleben retten können durch eine Zentrallagerung, haben wir unser Ziel erreicht.

Aha, „ein paar Menschenleben“ zu retten rechtfertigt also ein völlig unverhältnismäßiges Verbot.

Womit begründet er eigentlich die besondere Wertigkeit des Lebens und der Gesundheit von möglichen „Sportwaffenopfern“ gegenüber der um ein vielfaches höhere Opferzahl anderer Sportarten bzw. Tätigkeiten? Oder sind die Sportschützen nur die ersten Opfer dieses Lebensrisikominimierungswahns, dem dann Skifahrer, Hundehalter, Pferdesportler, Taucher, Motorradfahrer und viele andere Menschen bzw. ihre Freizeitbeschäftigungen folgen werden?

Und warum hört und sieht man von Schober & Co. nichs, wenn der ganz normale Alltagswahnsinn seine jährlich tausende Opfer ganz ohne Beteiligung dieser schlimmen Sportschützen und ihrer bösen Sportmordwaffen fordert?

Schwupps, schon kommt der nächste merkbefreite Vorschlag:

Es gibt aber Tresore, die man nicht knacken kann. Wenn die Sportschützen sich einen Tresor der Klasse S leisten wie Banken, kann nichts passieren.

Auch hier geht man wieder davon aus, dass Schwerverbrecher eigentlich ganz nette Typen sind, denen es niemals in den Sinn käme, über „alternative Öffnungsmethoden“ nachzudenken.

Banktresore werden in den wenigsten Fällen durch Panzerknacker-Ede mit Stetoskop oder Schneidbrenner geöffnet.

Die Verbrecher halten einfach dem Kassierer eine Waffe an den Kopf oder entführen die Gattin des Filialleiters. Man braucht keine schweres Werkzeug oder „Ocean’s Eleven“-Hollywood-Superhirne um Klasse-S-Schränke zu knacken, es bedarf nur eines Messers an der richtigen Kehle!

Doch auch die nächst Antwort setzt der vorangegangenen noch einen drauf:

Wenn Sportschützen die Waffen nicht mehr zuhause lagern, könnte man ihnen im Gegenzug anbieten, im Sporthaus Waffen zu benutzen, die bisher verboten sind.

Hallo? Verboten sind in erster Linie Kriegswaffen. Sollen etwa die potenziellen Waffendepost durchs einlagern von vollautomatischen Maschinenpistolen oder Sturmgewehren noch anziehender für dunkle Gestalten werden?!?

Wie so oft, kommt aber das Beste am Schluss:

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum Waffen zu Hause nichts zu suchen haben: Seit unser Aktionsbündnis besteht, wenden sich immer wieder Frauen an uns, deren Männer Gewalt im Haushalt ausüben. Sie legen die Waffe auf den Tisch und sagen, wenn du nicht machst, was ich will, werde ich Dich umbringen. Sicher 30 derartige E-Mails haben wir bekommen. Waffen dienen überraschend oft zur Machtdemonstration.

Aha, zur sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung braucht man nun also eine Sportwaffe. Es reicht nicht mehr, dass die meisten Männer physiologisch den meisten Frauen von Natur aus überlegen sind. Ein Vergewaltiger mit zwei Zentner „Kampfgewicht“ wird es ohne drohen mit einer Knarre nicht schaffen, einer Frau mit Kleidergröße 38 Gewalt an zu tun?

Und statt die Drecksau anzuzeigen, immerhin ist Vergewaltigung in der Ehe seit 2004 ein Offizialdelikt, schreibt man lieber eine anonyme e-Mail ausgerechnet ans AAW? Lächerlich.

Eher scheint es, als wurde dieses Möchtegern-„Argument“ von den Verfechtern der grandios gescheiterten „Initiative zum Schutz vor Waffengewalt“ bei unseren Schweizer Nachbarn abgekupfert. Auch dort wurde die Öffentlichkeit mit völlig falschen und zusammenfantasierten, angeblichen Bedrohungsszenarien durch die Armeewaffen zu verängstigen versucht.

Würde es tatsächlich um die Belange der Vergewaltigungsopfer gehen, dann müsste man dafür sorgen, dass sich die potenziellen Opfer im Vorfeld gegen einen körperlich überlegenen Gegner erwehren können. Das bedeutet aber, dass Frauen auch Schusswaffen zu ihrem Schutz erwerben und führen dürfen. So herum wird ein Schuh draus.

Link: „Focus Online

11 Kommentare

  1. „Wenn Sportschützen die Waffen nicht mehr zuhause lagern, könnte man ihnen im Gegenzug anbieten, im Sporthaus Waffen zu benutzen, die bisher verboten sind.“

    Wer ist denn Herr S. eigentlich dass er die Macht hat Angebote gesetztlicher Ausnahmebestimmungen zu genehmigen, die möglicherweise mit europäischen Bestimmungen kollidieren? Ist er der Schöpfer,der Herr von Alpha bis Omega ?

    Fühlt der sich berufen, wurde er berufen und wieviele Klienten vertritt der ?
    Keiner muss mit dem verhandeln ,der wurde nämlich nicht gewählt, der maßt sich etwas an, das seinem zugegebenermaßen traurigen Schicksal entspringt.
    Er sollte sich in Behandlung begeben und andere Wege suchen sein Trauma zu überwinden als sich zur gesetztgeberischen Instanz aufzuspielen.

    Der Trick von ihn, uns einen vergifteten Köder hinzuwerfen, der war doch sehr plump.

  2. „Aha, “ein paar Menschenleben” zu retten rechtfertigt also ein völlig unverhältnismäßiges Verbot.“

    Das klingt zwar merkürdig, man muss aber berücksichtigen, dass durch die „Maßnahmen“ überhaupt Menschenleben gerettet werden – in einer GESAMTBETRACHUNG.
    Und da fehlts – siehe Beispiel England – gründlich, und sieht ganz anders aus, als sich die ideologievernebelten Verbotsgeier sich das vorstellen.

  3. Die Polizei wird ihre Waffen behalten. Wer schließt aus, dass nicht einer einen Amok-Lauf damit durchführt?

  4. Also, wenn mein Mann mir mit seiner Waffe droht, fange ich entweder a) an zu lachen oder b) ignoriere ihn einfach und drohe zurück mit den Worten „Pack das Ding ein, sonst hol ich meine“ *Sarkasmusmodus off*

  5. Tja, der Herr Schober.
    Mord ist auch per Gesetzt verboten. Trotzdem werden immer wieder Menschen ermordet. Lieber Herr Schober,
    sollte man nicht über ein verschärfung (Todesstrafe) dieses Gesetztes nachdenken? Sie sind doch gewiss dafür, denn nach Ihrer Argumentation hilft ja eine verschärfung und alles wird gut.
    .357

  6. Kräht Harry der Hahn auf dem Mist …

    … ändert sich das Waffengesetz …

    … oder bleibt wie es ist !!!

  7. Dieser Vergleich von einem User aus Facebook ist einfach zu gut, dass er unbeachtet bleibt:

    Beachtenswert:

    Ein Vergleich:

    1 .Datum: 22.5.2012
    2. Ort: Memmingen / BY
    3. Alter Täter: 14
    4. Migrationshintergrund: unbekannt
    5. Kriminelle Historie: unbekannt, aufgrund des Alters vermutlich nicht
    6. Tathintergrund: psychische Probleme / Beziehungsprobleme
    7. SEK Einsatz: ja
    8. Waffen: 2 Pistolen nicht weiter bezeichnetes „Großkaliber“, 1 Schreckschusswaffe
    9. Waffenstatus: Waffen des Vaters / sämtlich legal
    10. Waffenrechtliche Erlaubnisse: Täter keine / Vater d. Täters WBK
    11. Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht: keine
    12. Getötete Personen: keine
    13. Verletzte Personen: keine
    14. Sachschaden: nicht nennenswert
    15. Medieninteresse: sehr hoch
    16. Dauer Medieninteresse: weiterhin hoch und andauernd (Stand 24.5.2012)
    17. Forderungen an Politik:
    „Verbot von Großaliberwaffen“,
    „Die tödlichen Knarren müssen endlich raus aus den Privatwohnungen, weil sie ein echtes Sicherheitsrisiko sind.“
    „Alle Waffen aus dem Volk“,
    „Waffen und Munition müssen getrennt voneinander außerhalb von Privatwohnungen gelagert werden“,
    „Es gibt kein Grundrecht darauf, scharfe – auch großkalibrige – Waffen zu Hause aufbewahren zu dürfen, so wie es das Waffengesetz derzeit leider immer noch ermöglicht. Alle Beteuerungen, die Waffen würden dort sicher aufbewahrt, waren trügerisch.“
    18. Reaktionensniveau ROTH/Grün: maximal
    19. Reaktionensniveau Grafe/AAW etc.: maximal

    1. Datum: 25.4.2012
    2. Ort: Siegen / NRW
    3. Alter Täter: 28
    4. Migrationshintergrund: ja
    5. Kriminelle Historie: Nötigung / Verstöße gegen WaffG
    6. Tathintergrund: Bandenkriminalität / Autoschieberei
    7. SEK Einsatz: ja (ca. 60 PAX)
    8. Waffen: vollautomatische Gewehre (AK-47?), Handranaten, mehrere tausend Schuss Munition
    9. Waffenstatus: sämtlich illegal / Verstoß §57 WaffG Kriegswaffen
    10. Waffenrechtliche Erlaubnisse: keine
    11. Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht: entfällt
    12. Getötete Personen: keine
    13. Verletzte Personen: 1 leicht verletzt (Täter)
    14. Sachschaden: nicht nennenswert
    15. Medieninteresse: hoch
    16. Dauer Medieninteresse: sehr kurz
    17. Forderungen an Politik: keine
    18. Reaktionensniveau ROTH/Grün: nicht wahrnehmbar
    19. Reaktionensniveau Grafe/AAW etc.: nicht wahrnehmbar

    Urteilt bitte selber!
    Das Schema könnt Ihr kopieren und selber verwenden / erweitern.
    So kann man es vergleichbar halten.

  8. „Bleibt das Waffengesetz so, kommt ein neuer Amoklauf.“

    Herrn Schobers absurde Logik. Bleibt es nicht so, ändert es nichts an der Wahrscheinlichkeit, dass zu einem neuen sog. „Amoklauf“ kommen könnte. Womöglich mit einer Waffe, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. In den relativ wenigen Fällen des kriminellen
    Schusswaffenmissbrauchs werden zu etwa 97% Waffen aus illegalem Besitz verwendet. Ändert sich das Waffengesetz nach seinen Vorstellungen, werden es dann wohl um die 100% sein.
    Oder auch etwas weniger – man darf ja nicht die bisweilen kriminell verwendeten Dienstwaffen von Polizisten und Zollbeamten vergessen, die ebenfalls zum legalen Besitz gehören.

    Die großen Zentralwaffenlager in Schützenheimen werden zu einem Beschaffungsparadies für professionelle Kriminelle und Terroristen, egal ob für Waffenschränke bis dahin die Stufe XY vorgeschrieben ist.

    Auf die Erfordernisse des Schützen angepasste Waffen (Schaft, Griffschalen, Visier, Abzugsüberarbeitung etc.) zu Wettkämpfen außerhalb des eigenen Vereins oder generell zur Reparatur zum Büchsenmacher zu verbringen, wäre dann unmöglich; der eigentliche Wettbewerbscharakter nicht mehr gegeben.

    Munition lässt sich noch weniger als Waffen kontrollieren (von denen sich geschätzt doppelt bis viermal so viele im illegalen Besitz befinden) und das Wiederladen wäre unmöglich. Vor allem: Wie soll dann die Munition zu den Vereinen kommen?

    Wer darf den Schlüssel zum Waffenraum haben und Zugriff auf die Vereinswaffen? Rechtlich wird auf die bloße Möglichkeit abgestellt, die tatsächliche Gewalt über Waffen = Besitz zu erlangen. Rechtlich wäre das kaum regelbar, wenn der private Besitz verboten ist.

    Wo sollen Jäger und Sammler ihre Waffen außerhäuslich nach den Vorschriften des Waffengesetzes verwahren? Sie haben dafür keine Vereinsräumlichkeiten.

    Verbote, wie sie Schober, das ABW und die Grünen fordern, entbehren der Realität und jeglicher Erforderlichkeit und Tauglichkeit, um dadurch eine Gefährdung abwenden oder erheblich herabsetzen zu können. Sie sind sogar kontraproduktiv und beschneiden grundgesetzliche Rechte. Maßgeblich für die Rechtsstaatlichkeit ist die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen grundgesetzlich verbrieften Rechten und den Gesetzen, die das Nähere bestimmen.

    Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass H. Schober durch dieses Ereignis traumatisiert ist. Da aber der Schuldige nicht mehr am Leben ist, muss jetzt offenbar das Tatmittel herhalten. Wäre seine Tochter mit einem Messer ermordet worden – immerhin das am häufigsten verwendete Tatwerkzeug – würde er sich so vehement gegen den Messerbesitz engagieren? Wohl kaum.

  9. @Würde es tatsächlich um die Belange der Vergewaltigungsopfer gehen, dann müsste man dafür sorgen, dass sich die potenziellen Opfer im Vorfeld gegen einen körperlich überlegenen Gegner erwehren können.

    Hihi – gut so !
    Die Entwaffnung des Volkes wird ja in allen Ländern mit US-Einfluß betrieben – und überall, wo sie fortgeschritten ist, steigt die Zahl der Gewaltverbrechen !
    Es steht schon in der Bibel – an ihren Taten sollt ihr sie messen – also am Ergebnis!
    Im übrigen – was heißen diese Zahlen schon.
    In der Bananenrepublik werden pro Jahr zwischen 300 und 400 Frauen nach erfolgter Vergewaltigung ermordet – lt offizieller Statistik.
    Weniger offiziell ist es, daß pro Jahr rund 100.000 Menschen verschwinden, davon 10.000 Kinder.

    Ehrlich – die paar offiziell Ermordeten fallen doch gar nicht ins Gewicht – sie sind als PR-Opfer zu sehen, damit das ahnungslose Volk will, was es soll!
    mfg zdago

  10. Also ich könnte mir durchaus Änderungen im Waffenrecht vorstellen, welche die Wahrscheinlichkeit, daß sich Amokläufe an Schulen ereignen, um 99% senken würden.

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