Endlich geschafft: Jetzt kommt die Nazi-Keule!

Seit „Winnenden“ sehen sich Waffenbesitzer und speziell Sportschützen einem regelrechten Trommelfeuer ausgesetzt. Unsachliche, reißerische Medienberichterstattung und paranoide Verbotspolitiker haben im Wochenrhythmus ganze Schweineherden durch die Dörfer getrieben, um auch noch den letzten Bürger von der vermeintlichen Gefährlichkeit zu überzeugen, die von privatem Waffenbesitz und eben jenen Sportschützen ausgehen soll.

Da sich die meisten der Verunglimpften bisher strikt weigerten, das Büßerhemd anzuziehen und sich für den Massenmord eines schwäbischen Tischtennisspielers im Teenageralter fremdzuschämen, greift man nun offenbar zum finalen Totschlagargument:

Im Kielwasser des Medienhypes und der Enhüllungen (?) um die sog. „Braune Armee Fraktion“ soll nun offenbar versucht werden, Schützenvereine als angebliche Waffenbeschaffungsstelle für Neonazis zu diskreditieren. Der Ausblick auf den „Monitor“ vom 24.11. lässt jedenfalls Schlimmes erahnen:

Schießtraining und Waffen für Neonazis – alles ganz legal

Na klar, „alles ganz legal“. Als ob nicht die zuständige Erlaubnisbehörde die „Zuverlässigkeit“ und „persönliche Eignung“ prüfen müsste, ohne die es – normalerweise – keine Waffenbesitzkarte geben sollte.

BDMP-Präsiden Graefraht hat sich vorsorglich auch schon distanziert und schreibt in einer Presseerklärung:

Die zuständigen Waffenrechtsbehörden werden von uns schnellstmöglich und vor allem unbürokratisch über den Ausschluss der betreffenden Mitglieder informiert werden, einen Widerruf der Erlaubnisse nach Wegfall des von uns bestätigen Bedürfnisnachweis umgehend ermöglichen zu helfen. Der zwingend notwendige Sofortvollzug bei Widerruf der Waffenbesitzkarten wird von uns ausdrücklich für jeden einzelnen Fall gefordert. Es ist schlicht inakzeptabel, dass Rechtsextremisten, ganz gleich unter welchem Bedürfnis Schusswaffen und Munition erworben wurden oder als Gastschützen trainiert haben, Zugang zu erlaubnispflichtigen Waffen haben.

Hallo? Woran soll man denn als Schießleiter oder SLG-Leiter einen Nazi erkennen, wenn er nicht gerade mit einem auf die Stirn tätowierten Hakenkreuz aufkreuzt? Dummerweise ist das Tragen von „verfassungsfeindlichen Symbolen“, an denen man das braune Gesocks leicht erkennen könnte, verboten. Gibt es demnächst neben einer Liste für in DP 1 oder DP 2 zugelassene Pistolen noch eine Übersicht mit suspekten Klamottenmarken, deren Träger vom Schießsport auszuschließen sind? Verweisen wir Kahlköpfe zukünftig des Schießstandes, weil sie die Haare nicht lang genug für unser politisch-korrektes Empfinden tragen? Soll das potenzielle Neumitglied oder der Gastschütze eine „Gesinnungserklärung“ abgeben und schriftlich bestätigen, dass er kein Neonazi ist und wenn ja, wie prüft man, ob die Angabe auch tatsächlich stimmt? Was passiert, wenn man jemanden völlig ungerechtfertigt die falsche Gesinnung unterstellt hat? Und vor allem: Wo erhält man die Armbinde „Blockwart“ oder alternativ „Abschnittsbevollmächtigter“?

Wir sind Sportler, nicht die Gesinnungspolizei! Wir können nun mal nicht Gedanken lesen und in die Köpfe eines jeden Mitglieds oder Interessenten oder Gastschützen gucken.

Sollte ein Waffenbesitzkarten-Aspirant verbotenen bzw. extremistischen Organisationen angehören, dann hat die zuständige Behörde die Ausstellung der WBK zu unterlassen. Man muss nur das geltende Recht umsetzen, mehr nicht.

Jetzt holt man aber erst einmal die Nazikeule heraus und drischt auf die Vereine ein. Die deutschen Massenmedien sind gerade wieder vom Mannichl-Virus beseelt und im „Kampf gegen Rechts“ ist nun mal alles erlaubt und jedes Mittel recht. Es ist die Zeit der Generalabrechnung mit allem Missliebigen und man packt die Gelegenheit zur Diffamierung mit dem Totschlag-„Argument“ schlechthin nur zu gerne am Schopfe.

Die selbsternannten „Antifaschisten“ und „Nazijäger“ töten Stück um Stück unsere Freiheit und greifen mehr und mehr zu Methoden und Mitteln, die man von totalitären Regimen kennt.

Aber vielleicht täuscht man sich und „Monitor“ wird sachlich und objektiv berichten und nicht den Vereinen das Versagen der Behörden in die Schuhe schieben. Vielleicht kommen ausnahmesweise mal nicht nur die üblichen Verbotsfanatiker zu Wort. Vielleicht kommt sogar ein ungeschnittenes oder nicht aus dem Zusammenhang gerissenes Statement eines kompetenten Vertreters der Schützenvereine.

Vielleicht….. vielleicht sollte ich einfach aufhören zu träumen und das Schlimmste erwarten.

Da wird man wenigstens nicht enttäuscht.

Wir werden sehen.

Nachtrag 24.11.2011:

Immerhin, der Beitrag war relativ sachlich und es wurde tatsächlich das Versagen der zuständigen Erlaubnisbehörden kritisiert und nicht primär auf den Schützenvereinen herumgehackt. Trotzdem wäre es wünschenswert, dass die Autoren einfach mal selbst eine Waffe laden und abfeuern. Dann werden sie nämlich schnell feststellen, dass man dafür weder ein Hochschulstudium braucht noch Mitglied in einem Schützenverein sein muss. Die Dinger sind nun mal so konstruiert, dass jeder Vollhonk damit schießen und auf kurze Distanz, wie in den Dönermordfällen, damit treffen kann.

5 Kommentare

  1. Komisch, haben nicht die Nazi`s dieses Waffengesetz erfunden?
    Wenn man grün und rot mischt, was kommt dabei raus?

  2. Es wird Zeit, das Vereinsprivileg abzuschaffen: Jeder nicht-organisierte regelmäßig-trainierende Schütze sollte Waffen auf eine gelbe WBK erwerben können.

    Dann ist es egal, ob Funktionäre wie Herr Graefrath bei der Gleichschaltung mitmachen.

  3. Deshalb unbedingt mitglied bei Prolegal werden damit wir auch morgen noch unseren Sport und Hobby nachgehen können!!!!!

    PROLEGAL MITGLIED WERDEN IST JETZT WICHTIGER DENN JE

    Mit sportlichen Gruß

  4. Bei aller Aufregung möge man beachten, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben.

    Kann dem aktiven Sportschützen keine verfassungsfeindliche Gesinnung oder Gewalttätigkeit nachgewiesen werden, ist die Mitgliedschaft bei der NPD oder bei DIE LINKE nach dem WaffG (§5 Zuverlässigkeit) kein Grund für die Waffenrechtsbehörden, ihm den Waffenbesitz wegen Unzuverlässigkeit zu verweigern. Auch wenn diese beide Partein unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.

    Dies sieht natürlich sofort anders aus, sobald die Partei verboten wird.

    Niemand ist gezwungen, sein Parteibuch beim Mitgliedsantrag vorzuzeigen. Diese Zeiten sind seit 30 bzw. 60 Jahren – zum Glück – vorbei.

    Verschweigt jemand seine extreme Gesinnung, ist es einem Verein nicht möglich, diese zu erkennen. Gibt er sie bekannt, lehnen die Vereine die Aufnahme ab bzw. leiten die Information an die Waffenbehörde weiter.

    Den „bösen Buben“ kann man also nur dem Rechtsstaat zuschieben, der zum einen – völlig richtig – Verfehlungen in der Vergangenheit löscht, damit ein Neuanfang möglich ist, zum anderen aber auch nachlässig mit Erfahrungen umgeht, in dem er entweder keine Informationen einholt (Waffenbehörde fragt nicht an) oder keine Informationen weitergibt (Verfassungsschutz hält sich bedeckt).

    Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreiber an: Werden Sie Mitglied bei PROLEGAL (IG für Waffenrecht)!

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