Plochingen vs. Hannover

Offenbar hat die Plochinger Schützin, die ihren Mann erschoss, vier Fehler begangen, weshalb sie jetzt in Untersuchungshaft sitzt und nicht auf freiem Fuß ist:

1. Sie besaß die Schusswaffe legal
2. Sie ballerte nicht in der Öffentlichkeit damit herum
3. Sie war nicht vorbestraft
4. Sie stammt nicht aus Albanien

Die Hannoversche Allgemeine berichtet:

Der Albaner hatte in der Nacht zu Donnerstag gemeinsam mit mehreren Männern in einer Teestube im ersten Stockwerk eines Geschäftshauses in der Steintorstraße gesessen. Plötzlich stürmte ein ebenfalls 43-jähriger Kosovare in das Lokal, zog eine Waffe und feuerte mehrmals auf den Albaner – die Kugeln aber verfehlten ihr Ziel. Der Albaner griff daraufhin selbst zur Waffe und drückte mehrmals auf den Abzug, bis der Angreifer leblos zu Boden ging. Der Todesschütze ergriff die Flucht, stellte sich aber wenig später der Polizei.

Noch dauern die Ermittlungen an, noch ist nicht geklärt, was genau sich in dem Café abspielte. „Eine Zeugenaussage und die Spuren, die vor Ort sichergestellt wurden, sprechen aber dafür, dass der Vorfall sich so ereignet hat“, sagte Oberstaatsanwältin Silinger. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. „Der Mann hatte keine Erlaubnis, eine Waffe zu führen. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz“, sagte Silinger. Obwohl der 43-Jährige bereits mehrfach straffällig geworden ist, wanderte er nicht in Untersuchungshaft. „Wegen der ausländischen Wurzeln besteht Fluchtgefahr. Man meint dieser mit Auflagen begegnen zu können“, sagte Silinger. So verfügte der Haftrichter, dass sich der Albaner vorerst dreimal wöchentlich bei der Polizei melden muss.

Alles klar, da kann man natürlich von Untersuchungshaft absehen.

Wir erinnern uns, Plochingen:

Hat die 41-Jährige in Nothilfe, also zum Schutz der Kinder in Notwehr gehandelt? Die Staatsanwältin, die das Familiendrama bearbeitet, soll einen Akt der Notwehr nicht ausgeschlossen haben. „Das gehört zur vollständigen juristischen Bewertung dazu“, erklärt Claudia Krauth, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Aber dann hat die Strafverfolgungsbehörde doch einen Haftbefehl gegen die Todesschützin beantragt: „Wegen Totschlags, nicht wegen Mordes“, sagt Krauth.

Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall keine Mordmerkmale. Niedrige Beweggründe wie Eifersucht würden nicht vorliegen, so die Sprecherin. Auch Heimtücke der Täterin oder Arglosigkeit des Opfers seien nicht vorhanden. Das Paar hatte einen heftigen Streit. „Der Mann musste damit rechnen, dass sie ihn angreift“, meint Krauth.

Unbescholten, keine Vorstrafe, keine illegalen Waffen, keine Fluchtgefahr – da muss der Staat natürlich Härte zeigen.

Die „Bild“-Zeitung hat übrigens noch nicht herausgefunden, wo der Albaner so tödlich zu schießen gelernt hat und Herr Schober vom Aktionsbündnis hat auch noch nichts gemutmaßt.

Zu schade aber auch, dass der kriminelle Albaner kein deutscher Sportschütze war. Wenigstens ist die Sache spätestens übermorgen vergessen.

4 Kommentare

  1. Das nenne ich den „Finger in die Wunde legen“: Die Maßnahmen gegen den Todesschützen von Hannover (vorbestrafter, mutmaßlich gewaltbereiter Krimineller) und gegen die Schützin aus Plochingen (unbescholten, traumatisierte Kinder zu versorgen) stehen in keinem Verhältnis zueinander. Das gleiche gilt für die Berichterstattung. Und ach ja, etwas fehlt noch: das vielsagende Schweigen von Schober et al/Aktionsbündnis, Kirche und Parteien. Aber ehrlich, was haben die auch schon zu sagen, wenn deren einzige Musterlösung (Legalwaffenverbot) die beiden Kontrahanten, die sich in Hannover einfach mal so abends einen Schußwechsel liefern, wenig beeindruckt hätte und hier als das entlarvt wird, was es ist: Schaumschlägerei.

  2. Beim Albaner sieht mir das aber schwer nach Notwehr auf den ersten Blick aus, wenn da nix mehr nachkommt, und der wird wohl straffrei ausgehen, die Waffe wird selbstverständlich eingezogen. Wir erinnern uns, bei Notwehr darf man selbst Straftaten begehen, wenn die Abwehr erforderlich ist und der Angriff gegen ein geschütztes Rechtsgut gegenwärtig war, für die dabei bzw. zu diesem Zweck begangenen Straftaten besteht dann ein Rechtfertigungsgrund. Ohne Schußwaffe hätte der wohl kaum überlebt, und daher ist mit einem Freispruch zu rechnen, wenn das so war wie oben geschildert. In solchen Situtationen sagt man nicht aus und beteiligt sich dadurch nicht an seiner eigenen Strafverfolgung wie die meisten Biedermänner, dann kommt man tatäschlich leichter duchs Leben.

    Wenn man aber der kranken Logik des AAW folgt, bräuchte man doch bloß Amokläufe zu verbieten, dann gäbs keine mehr. Wenn man Waffen verbietet, gibts doch auch keine mehr, oder ? Alles also ganz einfach, nicht wahr ?

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