Keine Sportwaffen als Mordwaffen!

Letzte Aktualisierung: 01.04.2014 (57 Opfer im Zeitraum Februar und März 2014!)

Nachtrag Vorbemerkung 31.03.2014:
Tötungsdelikte mit Schusswaffenbeteiligung, bei denen sich die Herkunft der Tatwaffe nicht eindeutig klären lässt gab es in Darmstadt (ein Toter) und Havighorst (ein Toter). Das Tatmittel „Jagdwaffe“ wird bei Tötungsdelikten auf Föhr (eine Tote) angegeben, außerdem gibt es im Fall von Aue (eine Tote) vage Andeutungen Richtung „Jäger“. Die Anzahl der Opfer beinhaltet keine Täter, die nach der Tat Suizid begangen haben.

Wenn man sich die halbe Nacht um die Ohren schlägt, „google news“ nach aktuellen Tötungsdelikten durchforstet und die jeweiligen Tatumstände näher beleuchtet, kommt man irgendwann zur Erkenntnis:

Keine Sportwaffen als Mordwaffen.

Dafür aber jede Menge Messer als Mordwaffen.

Hier die Ausbeute, ohne Gewähr auf Vollständigkeit:

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März 2014 Rostock eine Tote
März 2014 Kleve ein Toter
März 2014 Themar ein Toter
März 2014 Meerbusch eine Tote
März 2014 Tornesch eine Tote
März 2014 Springe eine Tote
März 2014 Albstadt zwei Tote
März 2014 Walldürn ein Toter
März 2014 Marburg eine Tote
März 2014 Neu Wulmstorf eine Tote
März 2014 Dortmund eine Tote
März 2014 Neukölln ein Toter
März 2014 Ahaus eine Tote
März 2014 Möhnesee-Körbecke eine Tote
März 2014 München-Großhadern eine Tote
März 2014 Bergedorf ein Toter
März 2014 Minden ein Toter
März 2014 Wahlstedt ein Toter
März 2014 Oberstenfeld ein Toter
März 2014 Wolfsburg-Mörse eine Tote
März 2014 Heiligenhaus eine Tote
März 2014 Krefeld ein Opfer
März 2014 Ludwigshafen eine Tote
März 2014 Harburg eine Tote
März 2014 Dittelbrunn eine Tote
März 2014 Kelheim eine Tote
März 2014 Papenburg ein Toter
Februar 2014 Ockholm eine Tote
Februar 2014 Ostfildern ein Toter
Februar 2014 Düsseldorf/Erkrath drei Tote
Februar 2014 Mosbach-Neckarelz zwei Tote
Februar 204 Unterhaching eine Tote
Februar 2014 Aspach ein Toter
Februar 2014 Hildesheim ein Toter
Februar 2014 Schonach eine Tote
Februar 2014 Steglitz ein Toter
Februar 2014 St. Tönis eine Tote
Februar 2014 Kesternich eine Tote
Februar 2014 Neukölln ein Toter
Februar 2014 Reindahlen eine Tote
Februar 2014 Eppendorf ein Toter
Februar 2014 Niederwürschnitz eine Tote
Februar 2014 Schnaittenbach eine Tote
Februar 2014 Breidenbach eine Tote
Februar 2014 Exter eine Tote
Februar 2014 Radebeul eine Tote
Februar 2014 Udenheim eine Tote
Februar 2014 Speyer eine Tote
Februar 2014 Möckenlohe eine Tote
Februar 2014 Essen eine Tote
Februar 2014 Wetter eine Tote
Februar 2014 Gnadental eine Tote
Februar 2014 Duisburg eine Tote

Den Januar wollte ich mir nicht auch noch antun, sonst wäre die Liste vermutlich mindestens doppelt so lang geworden.

Kein Wunder, dass man sich bei der anderen Feldpostnummer nur auf Delikte mit Tatmittel „Sportwaffe“ bzw. Täter „Sportschütze“ (Dezember – Februar: 1 Opfer) beschränkt.

Würde man alle Opfer gleich wichten und alle zählen, wäre bei dem gewählten Maßstab der „Opferkarte“ nach drei Monaten bereits die halbe Republik unter schwarzen Kreuzen verschwunden. So aber hat man noch reichlich Platz für mindestens die nächsten hundert Jahre. Außerdem kann man den „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“-Slogan behalten. Der hat zwar nichts mit der Realität zu tun, dafür aber um so mehr mit Dichtkunst: Er reimt sich.

Übrigens, die „dpa“ hat in einem Artikel zum Pistorius-Prozess in Südafrika ausnahmsweise mal Fakten aus Deutschland genannt.

Jährlich kommen etwa 15 000 Menschen in Südafrika durch Gewalt ums Leben – bei 51 Millionen Einwohnern. In Deutschland sind es 2100 Menschen bei 82 Millionen Einwohnern.

Also knapp 180 jeden Monat, von denen es vielleicht zwei Dutzend in die Medien schaffen.

Und ungefähr 2.095 von diesen 2.100 Tragödien interessieren Grüne, Grafe & Consorten nicht die Bohne.

Sie wissen ja, keine Sportwaffen als Mordwaffen…

33 Kommentare

  1. Um das ganze aber korrekt darzustellen, sollte in der Liste noch die schreckliche Tat in China mit über 20 Toten und über 100 Verletzten aufgeführt werden.

    Denn immerhin bedienen sich ja die Waffengegner ebenfalls der Zahlen und Taten aus dem Ausland, wie Utoya, Newtown, etc.

  2. Eigentlich sagt der Slogan der Gutmenschen doch aus wie es ist: keine Sportwaffen als Mordwaffen.
    Genau so ist es, (fast) keine Sportwaffen werden als Mordwaffen genutzt – und schon gar nicht von berechtigten Personen.

  3. @Götz:
    Der Slogan der Selektivwahrnehmer lautet „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“. Vielleicht wollen sie ja in Wirklichkeit Messer und Hände verbieten…

  4. Ich finde Benedikts Wortwahl gar nich gut! Er sollte doch politisch korrekt sein und von GrünInnen und ConsortInnen schreiben. Ich bitte dies beim nächsten Artikel zu berücksichtigen!

  5. Jetzt werde ich hier als Schütze bestimmt gleich Prügel kassieren. Aber diese Meldung ist es mir Wert. Denn ich frage mich, ob man in Zukunft nicht allen Sportschützen mit islamischen Migrationshintergrund die WBK’s wieder entziehen sollte. Nach einem Mord (was anderes war es nicht)wurde nun ein Sportschütze laut einem Gutachten vor dem Gericht in Rottweil für vermindert Schuldfähig erklärt, nachdem er seinen Nachbarn mit 9 Schüssen nach Streitigkeiten niederstreckte, weil er wegen Ramadan dehydriert und unterzuckert war. Zudem frage ich mich, wie jemand an eine WBK kommt, der laut Zeitungsbericht weder integriert ist noch richtig Deutsch spricht (Stichwort Waffensachkunde). Und ich frage mich, weshalb es nach der Tat kein Aufheulen der üblichen Verdächtigen aus der linksreaktionären Gutmenschenfraktion gab, weil mal wieder ein Sportschütze in ein Tötungsdelikt verwickelt war. Migrantenbonus für Plusdeutsche (Plusdeutsche = O-Ton eines Grün_Innen)? Fragen über Fragen!

    http://m.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kreis-rottweil-mord-in-wilflingen-vermindert-schuldfaehig-wegen-ramadan.594c4aa1-eb12-4b5f-8cb1-722bff690325.html

  6. Liebe Sportschützen und Waffennarren,
    das ist schon wirklich mehr als frech, was Ihr Euch hier leistet.

    Zum Eingangszitat: „Dafür aber jede Menge Messer als Mordwaffen.“ Frechheit! Es geht ja darum, dass Amok-Läufe verhindert werden sollen, die offenbar gerade modern werden (Counter-Strike und veränderte Gesellschaft). Bei einem Messer ist der Amok-Lauf innerhalb von 5 Minuten beendet (Polizist zieht Waffe, Schuß ins Bein, sonst Schuß in Rumpf). Bei einer .45-Magnum muss die Polizei in Deckung gehen, während der Amok-Schütze einen nach dem anderen abknallt (zumindest bis Spezialkräfte kommen).
    Zum neuen WaffG: Der psychisch kranke Sohn kommt jederzeit an die Waffe heran, indem er schaut, wo der Papa den Schlüssel zum Waffenschrank hat.
    KK: Auch das komplett gelogen. Sofern nicht Kopf oder Herz getroffen wird, darf das Opfer weiterleben und bleibt sogar handlungsfähig (kann flüchten oder angreifen). Also was soll diese Lüge von wegen – ist genauso gefährlich! KK ist auch gefährlich (wenn aus direkter Nähe geschossen wird oder ein Profi-Killer auf den Kopf zielt und dann auch trifft). Sonst nicht.
    Grundsätzlich: Mir geht es nicht darum, dass Großkaliber nun einmal Spaß macht (ist definitiv so). Mir geht es darum, wie ihr hier die Leute verarscht. So bitte nicht!

  7. @LinEma:

    Guck dir doch die zu jedem genannten Fall verlinkte Quelle an, dass die Mehrheit der Täter Stichwaffen verwendet, ist doch nicht meine Erfindung.

    Messerattacke auf Polizisten:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Polizistenmord_auf_der_Gaisburger_Br%C3%BCcke

    „Harmloses“ Kleinkaliber:
    http://lars-winkelsdorf.de/index.php?site=artikeldetail&id=12

    Verarscht wird man hier nur, wenn man Tatsachen als Verarschung wahrnimmt. Aber das ist dein Problem.

  8. @LinEma

    Kleinkaliber oder Großkaliber – das ist gesetzlich nicht einmal exakt definiert. Lediglich die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz“ vom 5. März 2012 schreibt vor, dass zu § 14 WaffG Sportschützen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr nur Schusswaffen mit einem Kaliber (Geschossdurchmesser) von .22 Zoll (= 5,56 mm bzw. 5,6 mm) und einer Bewegungsenergie von maximal 200 Joule erwerben dürfen. Jede Schusswaffe oberhalb der Randfeuerpatrone .22 lr wäre demnach eine „Großkaliberwaffe“. Sie darf von Sportschützen erst mit 21. Lebensjahr und fachärztlichem Gutachten (unter 25) erworben werden. Das betrifft auch Patronen mit gleichem Geschossdurchmesser, aber höherer Geschossenergie, wie die .223 Rem. Eine winzige Damenhandtaschenpistole im Kaliber 6,35 mm (= 0.25 Zoll) wäre dementsprechend eine „Großkaliberwaffe“. Kleinkalibergeschosse (.22 lr) sind per se keineswegs ungefährlicher als sog. Großkaliber und erzielen eine Reichweite von bis zu 1400m!
    Die sonst wesentlichen Voraussetzungen zum Erwerb/Besitz einer Schusswaffe: Überprüfung der Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung nach § 5 und § 6 WaffG, Waffensachkunde- (§ 7) und Bedürfnisnachweis (§ 8).

    Wie wirkt sich der Waffenbesitz aus? 5,5 Mio. Schusswaffen sind seit Beginn letzten Jahres im „Nationalen Waffenregister“ erfasst: Hersteller, Bauart, Kaliber, Waffennummer, Vertriebsweg und Besitzer. Das gesamte Datenmaterial der Ordnungs- und Landratsämter. Der illegale Besitz wird von Experten auf 20 Mio. und höher geschätzt! Seit 2002 hält das Bundeskriminalamt wesentliche Bereiche des Datenmaterials der jährlichen „Polizeilichen Kriminalstatistik“ unter Verschluss. Eine Arbeitsgemeinschaft der Piratenpartei hat aus diesem Grund das BKA um das Bundeslagebild der Straftaten mit Schusswaffen für die nachfolgenden Jahre gebeten und erhalten:

    http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Bundeslagebild_Waffenkriminalit.C3.A4t_2011

    In 0.2% der PKS sind Schusswaffen an Straftaten beteiligt, die Tendenz ist 2002 – 2010 leicht rückläufig. 2010 waren es knapp 5200 Verstöße gegen das WaffG: Illegaler Besitz, illegales Führen, Einfuhr, Handel etc. – im Wesentlichen also den illegalen Waffenbesitz betreffend. Davon nahezu 500 Fälle in Verbindung mit einer Straftat nach dem StGB – hier wurde Schusswaffen als Tatwerkzeug verwendet, von der Drohung über räuberische Erpressung, Raub, Geiselnahme, bis zu Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Davon 27 Fälle mit Waffen aus legalem Besitz = 5,4 %. (Überwiegend soll es sich dabei um Jagdunfälle und Beziehungstaten handeln) In Ermangelung einer Schusswaffe sind es aber durchweg häusliche Gegenstände: Messer, Beil, Hammer, Schraubendreher oder ein Kopfkissen, mit dem jemand erstickt wird.

    Es kommt vor, dass auch ein Polizist mit der Dienstwaffe (legaler, aber nicht privater Besitz) ein Verbrechen begeht:
    http://www.welt.de/regionales/muenchen/article117945332/Polizist-erschiesst-Ex-Freundin-mit-Dienstwaffe.html
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/kelheim-polizist-erschiesst-freundin-und-dann-sich-selbst-1.1902027

  9. Nr. 6 schreibt leider nur fantasiebegabten Unfug.

    Der Geschossdurchmesser ist, nach allen pathologischen Befunden, bei Kurzwaffen kein Maßstab für die Gefährlichkeit. Die Gefährlichkeit bei Kurzwaffenmunition richtet sich allein nach der tatsächlichen Lage des Schusskanals.

    Zudem sind die deliktrelevanten Schussdistanzen, selbst international, so grotesk gering, man wähnt sich noch im Mittelalter.

    Die Durchschlagleistung einer .22 LfB reicht,von ca, 60 % bis 180 % einer durchschnittlichen 9X19 VM von 8 g; darüber bestimmt allein die Geschossbauform.

    Un es gibt anürlich auch keine Tedenz bei den militärischen Kurzwaffe zu 5,7 oder gar 4,6 mm? Hab ich mir wohl eigngebildet?

    Also hör auf hier mit „Hollywoodfilmwissen beeindrucken zu wollen!

    Ach ja: „Polizei“ schießt um eine gegenwärtige rechtswidrige Handlung unmittelbar zu stoppen! Dazu wird das „vitale Dreieick“ so lange beschossen, bis sichtbar Wirkung eintritt. Ganz sichr wird kein unwirksamer“ Beinschuss angebracht, und so wird auch schon lange nicht mehr ausgebildet!

    Und bei „Amok“Lagen wartet auch niemand mehr aus SEK! Dafür gibts zweckmäßige Schutzmittel und die MP, in allen BL auch ausbildungsmäßig so eingeübt!

    Also keine Geschichten erzählen.

    Peter

  10. Ach schön, jetzt darf ich wieder!

    Hallo Peter,

    das mit dem Beinschuß stimmt natürlich, so wie ich es sage. Der Fehler liegt bei Dir. Bitte keine Polizei-Geschichten erzählen, wenn man sich nicht auskennt:
    http://www.berliner-kurier.de/polizei-justiz/beinschuss–polizei-stoppt-messer-amok-in-wedding,7169126,20286340.html

    Auch Deine Fantasien mit dem Kleinkaliber muss ich deutlich zurückweisen. Du redest hier von irgendwelchen Wundkanälen. Aber das solltest Du doch besser wissen. Es kommt neben Projektil auch auf die Energieübertragung ins Gewebe an (denn dadurch entsteht die Wunde). KK-Sportpistole und KK-Sport-Munition ist da relativ witzlos, (außer Treffer direkt auf Kopf, Schlagader oder Herz). Willst Du das als Sportschütze etwa bestreiten?

    Ich halte eine einschüssige Einzellader-KK (egal ob .223 l.r oder sonst was) für amokuntauglich. Weisst Du das besser? Was sagt das BKA dazu?

  11. @LinEma:

    Du hast hier noch nie nicht schreiben gedurft, nur Kommentare mit mehreren Hyperlinks müssen manuell freigeschaltet werden. Da ich diese Seite als Hobby betreibe und auch noch wichtigere Dinge zu erledigen habe, kann das aber mitunter auch mal ein paar Tage dauern, wenn ich die entsprechende Benachrichtigung verpasse.

    Aber zum Thema:

    Eine Kaliberdiskussion ist Käse. Eine Feuerwaffe ist, unabhängig von Kaliber und Bauart, eine potenziell tödlich wirkende Waffe. Welches Kaliber wann und wie lethal wirkt, hängt von vielen Faktoren ab.

    Der Knackpunkt ist aber, dass ein unbewaffnetes Opfer gegen einen bewaffneten Amokläufer keine Chance hat, deshalb finden diese Taten ja meistens genau an solchen Orten statt, wo der Täter auf garantiert wehrlose Opfer hoffen kann. Das Kaliber spielt da keine Rolle. Auch nicht, ob es ein Einzel-, Mehr- bzw. Selbstlader ist.

    Es ist niemand da, der zurück schießen kann – DAS ist der Vorteil des Angreifers, nicht die Wahl des Kalibers.

    Fakt ist, dass Amokläufe/Schulschießereien genau so extrem seltene, wie medial ausgeschlachtete Phänomene sind. Das sind extreme Ausnahmen, die Regel ist der alltägliche Mord- und Totschlag mit wenigen Opfern, die sich übers Jahr aber auf hunderte summieren. Und das Massenvernichtungsmittel bei diesen alltäglichen Tötungsdelikten ist das Messer, nicht die (legale) Schusswaffe.

  12. @ 12.

    Antworten solch mangelhafter Qualität hatte ich befürchtet.

    Eingedenk der beschränkten Wirkung von Kurzwaffenmunition wird bei der Schutzpolizei der Schusswaffengebrauch so augebildet, wie ich es ausgeführt habe. Ein „Beinschuss“ ist im Prinzip bei vielen Lagen nicht sachgerecht, liegt aber letztlich im Ermessensspielraum des in der Lage handelnden PVB. Wenn ein „Beinschuss“ Wirkung erzielt, heißt das lediglich „Glück gehabt“!

    Und ich bin kein Sportschütze, sondern als Sachverständiger u.a. zum Thema; nicht natürlicher Tod/Schuss“ tätig.

    Daher darf ich nochmal ausführen das die bisher von Ihnen aufgestellten Behauptungen von keiner Sachkunde gebtrübt sind; im eklatanten Widerspruch zu den pathologischen Befunden der Wirkung von Kurzwaffenmunition stehen diese ebenfalls.

    .223 Rem o.ä. aus Kurzwaffe gibts nicht, es gab mal ne .357 eingezogen auf .223 als „Fireball“, da gäbe es dann eine große temporäre Wundhöhle.

    Kurz: Ich schätze Ihre wiederholten, unfundierten Beiträge als Geschwätz, da Sie ausweislich Ihrer bishereigen „Feststellungen“ den wissenschaftlichen Hintergrund bisher garnicht verstanden haben. Sonst wären Ihnen auch die aktullen Sachstände der Forschung bekannt.

    Und ja, ich weiß das besser, die Kollegen vom BKA auch. Allerdings bezweifle ich dass Sie die entsprechenden Studien kennen, oder verstehen könnten.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    Peter

  13. @ LinEma

    Von gewissen politischen Kreisen und Medien (Spiegel) initiiert, wurde nach dem „Amoklauf“ in Winnenden eine weitgehend faktenwidrige Kampagne gegen die angeblich viel gefährlicheren Besitz von Großkaliber-Schusswaffen losgetreten. Verbunden mit der lapidaren Behauptung, Sportschützen würden solche Waffen nicht „brauchen“.
    Dabei werden bestehende Grundrechte (in Verbindung mit den Gesetzen, die das Nähere regeln) schlicht ausgeblendet, als handele es sich um eine alternativlose Selbstverständlichkeit. Viel verlogener jedoch: Die Realität wird ebenfalls weitgehend ausgeblendet. Die Relation zum illegalen Waffenbesitz und dessen weitaus größere Relevanz im Hinblick auf die innere Sicherheit. Ziel ist offenbar ein Verbot aller (registrierten, legal besessenen) Schusswaffen. An die illegalen Waffen kommt man nur in wenigen Einzelfällen heran. Ein Verbot wäre nach Lage der Dinge weder erforderlich noch tauglich, um damit eine Gefährdung abwenden oder erheblich mindern zu können.

    Der Begriff Großkaliber suggeriert eine Gefahr, die wohl in der Mehrheit mehr durch assoziative und selektive Kognition als in Kenntnis der realen Umstände wahrgenommen wird. Dabei ist es nicht schwer, sich über dieses zugegebenermaßen komplexe Thema ins Bild zu setzen (was jetzt nicht als Kritik von mir gemeint ist):
    http://volkert.caliber-corner.de/2013/03/25/wie-gefahrlich-ist-groskaliber/

    Anzumerken sei noch, dass extreme Distanzschüsse kriminell die Ausnahme sind und dafür auch mehr Kurz- als Langwaffen verwendet werden. Bei einem Tötungsdelikt wäre ein Distanzschuss Heimtücke(Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers)und ein Mordmerkmal. In einem solchen Fall käme es noch wesentlich auf die Bewegungsenergie der Geschosse an. Meist stehen sich jedoch Opfer und Täter nur ein paar Meter gegenüber und dafür „reicht“ die besonders rückstoßarme .22 lr KK-„Sport“-Pistole. Sie ist, nüchtern betrachtet, dafür geradezu „ideal“ geeignet.

    Militärisch setzt man für bestimmte Einsatzzwecke auf noch kleinere Kaliber, wie bei der HK MP7. (Kaliber 4,6 x 30 mm)
    http://de.wikipedia.org/wiki/HK_MP7
    Als vollautomatische Schusswaffe fällt sie allerdings unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und ist für den Privatbesitz verboten.

  14. @ Aled,

    was den Kampagnejournalismus angeht, so liegen Sie sicher richtig. Aufgrund des of erstaunlichen Timings mit dem in schöner Regelmäßigkeit vermutlich bewußt zusammengestellte Falschinformationen in den überregionalen Medien auftauchen, kann durchaus eine Negative Werbekampagne ausgemacht werden.

    Und LinEma hat sich in den bsiher vorgetragenen „Argumenten“ eigentlich selbst widerlegt ohne sich dessen bewußt zu sein.

    Tatsächlich, Sie erwähnen das, sind die Schussdistanzen bei Delikten, auch „Amok-Lagen“ geradezu grotesk gering. Schon 12 m sind eine Aunahme nach oben. Und die Absurdität eine Vermeintliche Gefährlichkeit auf den Geschossdurchmesser abzustellen kann eigentlich aus den pathologischen Befunden leicht entkräftet werden. Ich habe genug Einschussdefekte von 9 mm Geschossen gesehen die man glatt mit einen Hautsteckschuss aus der Luftpistole verwechsel könnte, umgekehrt genug Beispiele für Schussdefekte von .22 LfB die nicht mehr adaptierbare Wundränder und Löcher von 7-8 mm Durchmesser verursacht haben…mit dem Weichbleigeschoss.
    Im „neuen“ Kaliber .177 taumeln die Geschosse im Zielmedium um die Längsachse und bilden aufgrund des relativ langen Geschosskörpers eine permanente Wundhöhle deren Durchmesser weit über dem „Kaliber“ liegt.

    Peter

  15. Eure Aussagen sind schlicht und ergreifend Unsinn. Ich weiß gar nicht, wo ich da noch anfangen soll.

  16. Den irreparablen Gewebsverlust kann man nicht aufgrund irgendwelcher optischen „Einschussdefekte“ feststellen. Das ist schon mal Unfug. Niemand, der sich mit wundballistischen Untersuchungen auskennt, würde so argumentieren.

    Die Frage nach der Sportmunition und der KK-Sportpistole wurde immer noch nicht beantwortet.

    Selbst wenn aufgrund des Taumelns bestimmte Projektile oder aufgrund Geschwindigkeit eine bestimmte Laborierung als gefährlich einzustufen wäre, so könnte man diese verbieten. Also auch das ist kein Gegenargument.

    Mit einer .22er gibt es genug Möglichkeiten den Schießsport zu erhalten und die Laborierung und die Projektile so zu wählen, dass bei einem Amoklauf ein Bauchschuß überlebt werden kann (Handlungsfähigkeit bleibt erhalten, hinter Tischen ist ein Schutz vor lebensgefährlichen Verletzungen möglich)

    PS: Ich schreibe oben, dass es egal ist, „ob .223 l.r. oder sonst was“. Ich beziehe mich auf den obigen Text. Dort wurde mir vorgehalten, dass zur KK nicht nur .22 sondern auch .223 gehöre. Dann wurde mir vorgehalten, dass es nicht nur .22 sondern auch .22 l.r. gibt. Das ist natürlich alles Unsinn, weil das an der Geschosswirksamkeit kaum etwas ändert. Danach kommt dann der nächste, kapiert überhaupt nichts und schreibt mir, dass die .223 l.r. eine Gewehrmunition ist. Meine Fresse! Man muss doch nicht alles (absichtlich?) missverstehen.

  17. @LinEma
    Wie soll das denn mit der „Sportmuntion“ funktionieren? Wie laboriert man eine .22lfB Patrone auf „ungefährlich“, die für eine 50- oder 100-Meter-Disziplin geeignet ist und wie verhindert man, dass ein durchgeknallter Psychopath diese Munition dann bestimmungsungemäß aus einer Kurzwaffe verschießt?
    Durch solche Maßnahmen kann man höchstens hundertausenden Sportschützen die Ausübung ihres Hobbies erschweren oder verleiden, es hält aber keinen vorsätzlich handelnden und sich bewusst über Gesetze hingwegsetzenden Attentäter von seiner Irrsinnstat ab.

  18. @ 18.

    Mich würde ja schon interessieren auf welche Wissensgrundlage Sie hier herumstammeln? „Argumentieren“ kann man das beim besten Wohlwollen nicht nennen. Sie vertreten eine Meinung die schon in sich mangels konsistenter Begriffe und Darstellung schwer nachvollziehbar ist.

    Dumm zudem, das es mir in Zusammenarbeit mit einem LKA vor einiger Zeit möglich war genau die Bildung von Schussdefekten der .22 lfB mit Weichbleigeschoss mit einer repräsentativen 9 X 19 VM wissenschaftlich zu untersuchen und zu vergleichen.

    Die Geschosstypen für eine .22 LfB Patrone, welche die Durchschlagleistung einer 9X19 VM erreichen oder übertreffen sind bereits verboten. Trotzdem sind die verfügbar und, ob Sie das glauben interessiert mich eigentlich nicht, auch leider allgemein zugänglich!

    Einen abdominalen Treffer durch ein beliebiges Kurzwaffengeschoss können Sie bis zur NÄ-Erstversorgung unabhängig vom Geschossdurchmesser immer ausreichen lange überleben, solange keine lebenswichtigen efäße verletzt werden (Si erinnern sich, es kommt allein auf die tatsächliche Lage des Schusskanals an).

    Bitte „argumentieren“ Sie weiterhin so, das ist höchst unterhaltend. Allerdings darf ich Sie darauf hinweisen dass Sie in einer Anhörung den bisher dargelegten Unfug auch durch zweckmäßige Untersuchungen wissenschaftlich beweisen müssten, was Ihnen nicht gelingen kann.

    Sie werden ferner verstehen das ich mich beim „Missverstehen“ zurückhalte, da Sie ausweislich der bisherigen Ausführungen diese Fähigkeit für sich allein beanspruchen, und das belegen Ihre Ausführungen inhaltlich auch.
    Abschließend möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass sich Handwaffengeschosse jeden beliebigen Durchmessersproblemlos mit allgemein zugänglichen Mittel so verändern lassen das selbst ein Extremitätentrefer unbedingt tödlich ist.

    Die von Ihnen geforderten „Beschränkungen“ sind nach dem Stand von Forschung und Technik weder zweckmäßig noch angemessen, um die Schutzwirkung der Norm WaffG auch nur irgendwie nachhaltig zu verbessern.

    Schreiben Sie also eine entsprechende Untersuchung, die den wissenschaftlichen Kriterien genügt an den Bundesminister des Innern, und ich freue mich schon zu Ihren „Befunden“ eine Stellungnahme abgeben zu dürfen.

    Nur, mit dem jetzigen Getrolle wird Ihnen absehbar kein Erfolg bescheiden sein.

    Peter

  19. @Benedikt: Der durchgeknallte Psychopath ist unter Umständen ein Kind (wie wir damals), das möglicher Weise durch pseudopädagogische Psychomanipulations- und Unterdrückungsmethoden bis auf’s Blut von Lehrer/Lehrerin gereizt wurde. Ich empfinde deswegen psychisch krank als zutreffender. Jedenfalls ist es ein Kind/Heranwachsender. Dass nun den Schützen der schwarze Peter zugeschoben werden soll, ist mir klar. Die Frage ist dennoch, wie viel Tote gibt es nach KK- oder GK-Amoklauf und können die Schützen mithelfen, zumindest die Anzahl der Toten zu verringern.

  20. @ LinEma

    Nein das ist nicht die Frage!

    Nochmal: Jeder Pathologe wird Ihnen bestätigen das es allein darum geht ob bei den Geschädigten eines solchen Deliktes durch den einzelnen Treffer vitaler Bereiche irreversibel geschädigt wurden, also todesursächlich waren, oder nicht.

    Daher können „die Schützen“ garnicht mithelfen die Zahkl der möglichen Toten zu begrenzen. Das ist schlicht eine wahrheitswidrige Behauptung; sie stet im Widerspruch zu allen pathologischen und wissenschatlichen Erkenntnissen.

    Die bisher in D bis zur Tatausführung gelangten Täter waren alle nachweisbar psychisch krank und wiesen z.T eine längere Krankheitsgeschichte auf. Liest man in den Akten deren Tagebuchauszüge, zum Teil über Jahren, bleibt unerfindlich warum sich diese Zeitbomben nicht längst in der geschlossenen Forensik befanden.

    Und Ihre fortgesetzten Versuche hier, und vermutlich sonstwo, offenkundig wahrheitswidrige Behauptungen beleglos als Tatsache zu verkaufen sind nur bedingt weniger gefährlich als die o.a. Tätergruppe selbst. Sie erzeugen so eine reine Scheinsicherheit und nehmen aus völligem fachlichen Unverständnis und Unfähigkeit sich mit den Fakten auseinanderzusetzen, billigend weitere unnötige Opfer durch Ihre bewußte Falschdarstellung in Kauf!

    Sie können ja nicht mal die fachlich zweckmäßigen und richtigen Fragen stellen! Was Sie da betreiben ist rein rethorisch, hätte Sie Interesse an den tatsächlichen Befunden stünde Ihnen nichts im Weg aus der Fülle vorhandener Daten Ihre diffusen Hypothesen zu prüfen und ggf. mit einer geeigneten Methode zu belegen.
    Über einen solchermaßen zustandegekommenen Befund können wir gern diskutieren, dagegen bleiben Ihre derzeitigen Ausführungen unsachliches Geschwurbel!

    Oder ist das ein sehr diffiziler Versuch die ähnlich unfundierten Argumentation der Herren Graefe und C. öffentlich ad absurdum zu führen? Dann mein Kompliment, das ist Ihnen damit sehr gut gelungen!

    Peter

  21. @20: „Abschließend möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass sich Handwaffengeschosse jeden beliebigen Durchmessersproblemlos mit allgemein zugänglichen Mittel so verändern lassen das selbst ein Extremitätentrefer unbedingt tödlich ist.“

    Wie denn? Auf Anhieb fällt mir nur das Abfeilen der Geschossspitze ein, um so ein Dum-Dum-Geschoss zu bekommen. So problemlos ist das aber nicht, weil Teile des Mantels im Lauf zurückbleiben können.

  22. Sehr geehrter Herr Leske,

    wenn ich das hier ausführen würde, müsste ich mich gleich selbst anzeigen und einsperren.
    Es ist unbefriedigend das ist mir klar, aber das Detail muss ich für mich behalten. Bitte gehen Sie davon aus das dieser Sachverhalt amtsbekannt ist.

    Und Extremitäten können fast immer lange genug abgebunden werden, so das eine rein mechanische Schädigung hier nicht ausreichend sein wird.

    Peter

  23. @LinEma:

    Zu Ihrer Frage: In Finnland kam es 2008 zu einem Massaker in einer Schule mit zehn Toten. Tatwaffe war eine Kleinkaliber-Selbstladepistole im Kaliber .22 lfb. Also für KK-Munition.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Kauhajoki
    Ebenfalls mit einer KK-Waffe:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schulmassaker_von_Jokela
    In Winnenden handelte es sich um eine GK-Kurzwaffe im Kaliber 9×19. Waffe und Munition sollen nicht ordnungsgemäß verschlossen worden sein und waren für den Sohn des Waffenbesitzers zugänglich gewesen. Er soll vormals in psychiatrischer Behandlung gewesen sein.
    In solchen Fällen ist es unerheblich, ob eine KK- oder GK-Waffe als Tatwerkzeug verwendet wird. Das würde an der Zahl der Opfer nichts ändern. Ein GK-Verbot ist nach Maßgabe der Dinge untauglich, um solche oder ähnlich gelagerte Fälle präventiv zu verhindern.

    Zum sportlichen Schießen werden auch Bogen und Armbrust verwendet, für die Jagd dürfen sie gemäß Bundesjagdgesetz nicht verwendet werden. Es sind nicht einmal Schusswaffen im Sinne des WaffG, da es nicht um Vorrichtungen handelt, bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Allerdings gilt die Armbrust als ein Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Beide sind mit vollendetem 18. Lebensjahr frei erhältliche, tödlich wirkende Distanzwaffen mit hoher Durschlagskraft des Pfeils bzw. Bolzens. Zielballistisch haben sie eine deutlich höhere Energie als ein Luftdruckgewehr, das mit einer höheren Bewegungsenergie Geschosse als 7,5 Joule(gemessen an der Laufmündung) in Deutschland waffenbesitzkartenpflichtig ist. Dennoch beschränkt sich die Kriminalität mit diesen Gegenständen auf wenige Einzelfälle. Und selbst wenn irgendwann Pfeil und Bogen für den Privatbesitz verboten wären – einen Bogen kann jeder mit entsprechenden Fachkenntnissen problemlos selbst herstellen.

  24. @LinEma
    Wie sollen denn „die Schützen“ mithelfen, die Anzahl der Toten zu verringern? Gucke dir doch mal die oben aufgelisteten Tötungsdelikte an, nicht eines davon hatte irgend etwas mit Sportschützen zu tun. Dieser Ansatz geht doch völlig ins Leere und meilenweit an der Lebenswirklichkeit vorbei.
    Man könnte maximal durch ein Totalverbot von Sportwaffen das Tatmittel Sportwaffe aus der Statistik eliminieren. Das war es dann. Das dadurch aber Tötungsdelikte verhindert werden, ist doch reines Wunschdenken. Wenn das Tatmittel „Schusswaffe“ das Problem wäre, dann müsste die Anzahl der Tötungsdelikte hierzulande schlagartig um mindestens 80% sinken.
    So dramatisch „Erfurt“ oder „Winnenden“ auch waren, dennoch sind es Extreme. Millionen Schüler und viel mehr ehemalige Schüler als potenzielle Täter, > 40.000 Schulen als potenzielle Tatorte, 5,5 Mio legale und wahrscheinlich 20 Mio illegale Waffen als potenzielle Tatmittel – wenn es da tatsächlich ein Problem gäbe, hätten wir zwei Amokläufe pro Woche und nicht in einer Dekade.

  25. Ich habe schon den Eindruck, dass die Schützen mehr mithelfen könnten:

    Wie bereits oben angedeutet ist es vollkommen egal, ob der Papa den Waffenschrankschlüssel auf den Tisch legt, oder die Waffe selber. Das hängt damit zusammen, dass der Sohn mit dem Schlüssel zum Waffenschrank gehen kann und diese aufsperren kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Papa nicht irgendwann, sondern zu einem genauen Zeitpunkt die Waffe aus dem Schrank holt. Also ist es für Sohnemann überhaupt kein Problem zu sehen, wo der Papa den Schlüssel hat und am Tag des Amok fehlt der Schlüssel dann eben (wo immer der Papa ihn auch zuvor hatte). Bemerkt es der Papa nicht sofort, dann BUMM!

    Aber auch ein Zahlencode ist nicht viel besser, denn dann nimmt der Sohnemann sein Video-Handy, filmt es heimlich ab (wie gesagt: der genaue Zeitpunkt der Waffenentnahme ist ja bekannt) und hat dann auch noch den permanenten Zugriff zur Waffe.

    Das ist schon mal vom offenbar ahnungslosen Gesetzgeber übersehen worden. Da bräuchte man also ein anderes Sicherungssystem (Biometrisch oder sonstwie). Das müssten eben die Sportschützen erkennen und selber dafür sorgen, dass diese Sicherheitslücke geschlossen wird. Tun sie aber bisher nicht. Die warten offenbar alle, bis es wieder knallt. Kann ja wohl nicht sein, oder?

  26. @ 27.

    Ihnen ist wohl keine Plattheit zu töricht? Natürlich kommt, was an der Stelle des Mangels an Argumenten für eine realistische Gefährdungsbewertung immer kommt, die Mär von dem Segen „biometrischer Systeme“. Am Ende noch von Amatix? Nur gut das die auch schon vor laufender Kamera im Minutentakt gecknackt wurden…

    Ansonsten ist die nun von Ihnen vorgetragene Ignoranz der Sachlage doch um eine weitere Absurdität erweitert. Und vermutlich wurde Ihnen auch schon entgegengehalten das es einen Forschungsbericht aus dem Jahr 2011 gibt, der zeigt das „Papas Sportwaffe“ sowie dessen Munition getrost unberührt und unzugänglich im Tesor bleibt, und ein williger Täter dennoch problemlos schießen kann. Es kann also nachgewiesenremaßen jederzeit und ganz ohne Sportschützen „knallen“, sowohl als Verstoß gege das Waff- wie das SprengG!

    Das heisst es gibt auch hier keine „Sicherheitslücke“ die von den Sportschützen oder gar dem Gesetzgeber zuschließen wäre!

    Sie tragen hier ununterbrochen selbst erfundene Sicherheitsprobleme vor zu denen natürlich nur Sie die „richtige“ Lösung haben. Probleme die tatsächlich so nicht vorhanden sind!

    Das ist ebenso grotesk wie unzweckmäßig und erinnert stark an die realitätsfernen Kommentare die man in ZO oder der SZ in den Beiträgen eines „Wum von Wegen“ nachlesen konnte bzw. kann; quasi die direkte Gedankenübertragung der nach wie vor inkompetenten Einlassungen von Herrn Schober oder Herrn Graefe, u.a. gesponsert von der Fa. Amatix?

    Wobei zur Ehrenrettung von Herrn Graefe festzustellen ist, dass er selbst öffentlich bekundet hat nicht an Fakten interessiert zu sein und lediglich beabsichtigt durch passend aufbereitete Behauptungen politische Stimmung zu machen.

    Der Mann ist wenigsten ehrlich, wie stehts mit Ihnen?

    Peter

  27. @LinEma
    Langsam wird es albern. Nimm doch mal deine Scheuklappen ab, die dir nur den kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit lassen, der dir in den Kram passt.

    Das „normale“, alltägliche Tötungsdelikt läuft nach dem Muster „Lebensgefährte tötet (Ex-)Partnerin mit Messer“ ab.

    Herumschießende Sportschützenkinder sind so extrem selten, das man das statistisch gar nicht darstellen kann.

  28. Hallo Herr Krainz,

    vieleicht sollte man es dabei belassen? Mit diesen Inhalten macht sich ein „Waffengegner“ selbst bestenfalls lächerlich und stellt sich in die Ecke der unglaubwürdigsten Politaktivisten.

    Ist das nicht eigentlich positiv zu sehen?

    Peter

  29. @LinEma

    Dem Sportschützen/Jäger/Sammler obliegt lediglich die Pflicht, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmen zur sicheren Verwahrung von Schusswaffen einzuhalten. Je nach Bauart (Lang- oder Kurzwaffe), Munitionslagerung im gleichen Tresor (mit ohne verschließbares Innenfach) und Anzahl der Waffen ist ein Tresor der Widerstandsnorm A,B,0,1 zwingend vorgeschrieben. Schon lange vor Winnenden wurde diese gesetzliche Regelung unter Berücksichtigung größtmöglicher Sicherheit und finanzieller Zumutbarkeit geschaffen. Über die Tauglichkeit gewisser biometrischer Waffen-und Tresor-Sicherheitssysteme gibt es einige Hintergründe und Diskussionen, deren nähere Erörterung an dieser Stelle zu weit führen würde.
    Die Aufbewahrung des Tresorschlüssels ist fraglos eine mögliche Schwachstelle; ich halte es jedoch für vermessen zu behaupten, dass der Gesetzgeber diesbezüglich ahnungslos sei und diesen Umstand „übersehen“ hat. Völlige Sicherheit gibt es ohnehin nicht, erst recht nicht durch die oft erhobene Forderung nach einer zentralen Lagerung aller Waffen im Schützenverein. Dagegen spricht:

    Die Gefahr des Einbruchsdiebstahls. Das Vereinsgebäude ist außerhalb der Schießzeiten personal nicht besetzt. Bei sehr vielen Waffen eine gefährliche Verlockung. Das BKA hat aus diesem Grund diese Zwangsoption verworfen.

    Der Sportschütze dürfte dann die auf ihn angepasste Waffe (Griff, Schaft, Visierung, Abzugsüberarbeitung, Polygonlauf etc.) nicht mehr zu Wettkämpfen an anderer Stelle oder zwecks Wartung bzw. Reparatur zum Büchsenmacher (nicht zugriffsbereit/nicht schussbereit) verbringen.

    Wer darf dann den Schlüssel zum Waffenraum haben? Rechtlich wird auf die bloße Möglichkeit des Besitzes/Überlassens abgestellt. Es geht um die „tatsächliche Gewalt über Schusswaffen“ – also die bloße Möglichkeit ihrer Aneignung und ihres Besitzes. Der Schlüsselträger wäre also dann wieder „Besitzer“.

    Last not least: Wo sollen Jäger und Sammler, die gleichsam wie Sportschützen ein Bedürfnis zum Waffenbesitz nach §8 WaffG nachweisen können, ihre Waffen an einem außerhäuslichen Ort gemäß sicher verwahren?

    Wie bereits mehrfach erwähnt: Der illegale Waffenbesitz macht geschätzt vielleicht vier Fünftel des Gesamtvolumens in Deutschland und die eigentliche Deliktrelevanz der seltenen Straftaten mit Schusswaffen aus. Er ist jedoch der gesetzlichen Kontrolle entzogen. Niemand, der illegal Waffen besitzt und vorsichtig genug ist, diesen Umstand Außenstehenden nicht zur Kenntnis gelangen zu lassen, braucht sich um die korrekte Aufbewahrung seiner Schusswaffen zu scheren. Beim Legalwaffenbesitzer hingegen ist das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, da die Behörde ohne konkreten Verdacht und unangemeldet Kontrollen vornehmen darf. Dieser Punkt ist übrigens in rechtlicher Hinsicht äußerst umstritten!

  30. Ich meinte so etwas wie den (Waffen-)Safe von Burgwächter mit Fingerscanner und nicht Armatix (PS: Wäre es vielleicht das ständige Zuspammen mit Paragraphen und Pseudo-Infos zu unterlassen?)

  31. Sehr geehrter LinEma,

    schön das Sie nach reiflicher Lektüre Ihrer eigenen Beiträge nun das Zuspammen mit Pseudoinformationen beschränken wolen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

    Aber es ist nicht erforderlich sich über die gegebene Rechtslage, die Ihnen scheinbar große Bewältigungsschwierigkeiten bereitet zu beschweren; freuen Sie sich doch wenn entsprechende Punkte an Sie herangetragen werden.

    Zu Ihrem ersten konstruktiven Vorschlag; sind Sie wirklich sicher dass dieser Fingerscanner nicht mit den, z.B. bei Heise einschlägigen, kinderleichten Kopierverfahren umgangen werden kann?

    Über zweckmäßige Angaben dazu würde ich mich freuen.

    Peter

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