„Experten“…

Schon mal darüber nachgedacht, warum unser Land den Bach ‚runtergeht? Könnte an den „Experten“ liegen. Im „Tagesspiegel“ werden im Zusammenhang mit dem Mehrfachmord von Lörrach eben solche „Experten“ zitiert, Fachgebiet Wundballistik:

Es war eine „Walther Long Rifle“ Kaliber 22, mit der Sabine R. am Sonntag auf ihren von ihr getrennt lebenden Mann und einen OP-Pfleger schoss. Eine kleinkalibrige Waffe also, etwa fünf Millimeter Durchmesser die Munition. Schon die fünf Millimeter waren für beide Männer tödlich. Man hat bei diesem Kaliber aber zumindest Überlebenschancen, erklären Experten, selbst bei Schüssen, die lebenswichtige Organe treffen. Bei einem großkalibrigen Neun-Millimeter-Lauf stehen die Überlebenschancen dann indes bei nicht viel mehr als null.

Wow.

Davon abgesehen, dass es keine Sportpistole „Walther Long Rifle“ gibt und es sich um ein älteres GSP-Modell handelte, gibt es eine winzigen, klitzekleinen Widerspruch zwischen „Experten“-Meinung und der Realität.

Auch im Tagesspiegel, jedoch in einerm anderen Artikel heißt es:

Am Ende waren vier Menschen tot, 18 verletzt. Sie selbst brach – getroffen von 17 Polizeikugeln – tot zusammen.

Hallo?!? Mit was schießt denn eigentlich die deutsche Polizei für gewöhnlich? Na?

Korrekt. Seit 100 Jahren vertrauen deutsche Behörden auf das Kaliber 9 mm Parabellum, auch bekannt als 9 mm Luger oder 9 x 19. Genau jenes böse Großkaliber von weiter oben also, Sie erinnern sich:

Bei einem großkalibrigen Neun-Millimeter-Lauf stehen die Überlebenschancen dann indes bei nicht viel mehr als null.

Die „Experten“ wissen das, nur der Amokläuferin von Lörrach hat das niemand gesagt und sie musste sage und schreibe SIEBZEHN Treffer einstecken, bevor sie das tat, was man laut „Experten“ schon nach einem Treffer zu tun hat, nämlich tot umzufallen.

Wer sich für das Thema interessiert, der kann bei echten Experten nachlesen:

Besonders gefährlich sind bei Kleinkalibergeschossen die entstehenden Verletzungsbilder. Die weichen Bleigeschosse verformen sich beim Eindringen in einen Körper weitaus eher als die Vollmantelgeschosse großkalibriger Militärpistolen, die schließlich für einen „glatten“ und verletzungsarmen Durchschlag entwickelt wurden. Die Kleinkaliberprojektile platzen regelrecht auseinander, bilden Fahnen oder kleine Splitter, die sich in der Wundhöhle verteilen und grausame Verletzungsbilder verursachen können. Für einen Chirurgen ist es deutlich einfacher, ein Loch zu schließen als kleine oder kleinste Splitter zu orten und anschließend aus einer Wunde herausoperieren zu müssen. Zusätzlich können diese Partikel Blutvergiftungen verursachen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Opfer elend an den Verletzungen zugrunde geht, ist weitaus höher als bei Großkaliberpistolen – so widersinnig dieser Gedanke dem Laien auf den ersten Blick auch erscheinen mag. Nicht umsonst sind Kleinkaliberwaffen daher bei Geheimdiensten, Berufsmördern und Attentätern so beliebt: Als Francis Gary Powers am 1.5.1960 mit seinem U2-Spionageflugzeug über der Sowjetunion abgeschossen wurde, trug er eine schallgedämpfte Kleinkaliberpistole bei sich. Und auch die Schüsse, die Robert „Bobby“ Kennedy töteten, waren vom Kaliber .22 l.r.

Leider ist Herr Winkelsdorf nur so ein Experte, der über profundes Fachwissen verfügt. Um seine Meinung als Waffenexperte überall kund tun zu dürfen, müsste er aber Parteivorsitzender der Grünen oder Chef eine kleinen, unbedeutenden Polizeigewerkschaft sein.

5 Kommentare

  1. Was sagt uns das: Alle schusswaffen sind distanzwaffen. – Damit kann man schnell und viel Leute töten und verletzen – dies ist das Totschlag-Argument der Hoplophoben. – Aber sie vergessen, dass es neben den legalen die in Privater hand sind, noch jede menge beim Staat und in Illegaler hand sind, und wohl jeden Tag mehr hier her kommen, als von Polizei und Zoll endeckt werden. Wieviele Leute jedes Jahr mit illegalen getötet werden (is ja voll normal) und gemessert werden (ebenso normal) interessiert niemanden. Damit kann man in den Medien keinen Umsatz machen Da passt keine Werbung hin. Das möglicherweise eine rechtzeitiges Eingreifen durch eine andere legale Zivilwaffe die Dame am weiterschiessen gehindert worden wäre – daran wagt man hier nicht mal zu denken. .. so ist das, Verbotsland D, wer wird der nächste deutsche Staats-Leiter zu dem die Leute die Hand heben.. ist wohl nur noch eine Frage der Zeit? Man hat hier anscheinend nichts gelernt.
    Nicht nach dem Staat schreien – Selbst verantwortlich ist der mündige Bürger. Kein Gesetz hat bisher eine Straftat verhindern können. Nur mutige Bürger. (auch wenn sie es mit dem Leben bezahlen)

  2. Ach liebe Leute, es ist einfach ein Trauerspiel in diesem Lande, wie sich die ach so objektiven Medien auf jeden noch so unbedeutenden Zwischenfall im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen stürzen.
    In gebetsmühlenartiger Weise werden immer wieder die sogenannten oder selbsternannten Experten zitiert, welche in immer gleicher Weise den Legalbesitz von Schusswaffen anprangern und ein Totalverbot dieser „Mordinstrumente“ in Bürgerhand fordern.

    Stichwort „unbedeutende Polizeigewerkschaft“:
    Die im weit vorauseilenden Gehorsam für unsere geschätzten hysterisch reagierenden Volksvertreter im Bundestagswahljahr 2009 vom Bundesvorsitzenden Klaus Jansen des „Bundes deutscher Kriminalbeamter“ (BdK), unmittelbar nach Winnenden populistisch in der Presse verblasenen Positionen des BdK zum Waffenrecht werden immer wieder gerne zu gegebenen Anlässen zitiert.
    Herr Jansen ist sich nicht zu schade, diesen – meiner Meinung nach – hanebüchenen Unsinn immer wieder in Mikrofone und Kameras zu kommunizieren.
    Die deutlich differenzierteren und weitaus tiefgreifenderen Betrachtungen und Positionen der anderen Polizeigewerkschaften zu dieser Thematik entsprechen jedoch nicht dem journalistischen mainstream und werden demzufolge auch nicht verbreitet.
    Der BdK ist übrigens, zumindest nach Mitgliedern, die kleinste der drei Polizeigewerkschaften in diesem Lande. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt…

    Erstaunlich finde ich in dieser Waffendiskussion nur, daß selbst gebildete Menschen, denen das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf freie Enfaltung der Persönlichkeit und auf Eigentum bei jedem passenden oder unpassenden Augenblick im Zusammenhang mit staatlichen Eingriffen in die Privatsphäre reflexartig auf der Zunge liegt, vollkommen unreflektiert ins gleich Horn stoßen.
    Das damit vollkommen unbescholtene Bürger, die sich zum ganz überwiegenden Teil penibel an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Umgang und Aufbewahrung von legalen Schusswaffen halten, unter Generalverdacht – und somit in eine Reihe mit tatsächlichen Gesetzesbrechern – gestellt werden, interessiert das politisch korrekte Mainstream-Bildungsbürgertum nicht.

    Die in den Medien verblasenen Zahlen zu durchgeführten Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von legalen Schusswaffen scheinen jedoch den Gutmenschen rechtzugeben. Beim überwiegenden Teil der kontrollierten Personen wurden laut Pressemitteilungen der Kontrollbehörden schwerwiegende Mängel bei der Aufbewahrung festgestellt.
    Die differenzierte Betrachtung relativiert jedoch diese „Fakten“.
    Tatsache ist, daß bei fast allen kontrollierten Sportschützen, Sammlern und Jägern die Waffen vorbildlich aufbewahrt wurden. Der überwiegende Anteil der kontrollierten Personen waren jedoch Waffenbesitzer, die noch unter das sog. Erbenprivileg fielen, also die legal ererbte KK-Pistole vom Sportschützen-Opa oder den geerbten Drilling vom Jäger-Onkel im alten, nicht mehr gesetzeskonformen Waffenschrank stehen hatten.
    Es handelte sich hierbei also um Personen, die keinen Bezug, weil keinen tatsächlichen Umgang, zu Schusswaffen hatten und demzufolge auch nicht hinsichtlich der geänderten Aufbewahrungsvorschriften „im Stoff standen“.
    Nun ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Unredlich ist es aber doch, hier Erbsen und Bohnen in einen Topf zu werfen und zu einem Brei verkocht in den Medien zu verbreiten.

  3. Was die Experten so wissen.

    Lt. Caliber Editorial 11/2010:
    In der Anhörung zur Waffenrechtsnovelierung am 16.06.2009 forderte der als „Sachverständiger“ geladene Innenminister von Sachsen Hövelmann ein Total-Verbot des IPSC Schießsports.

    Friedrich Gepperth hatte als Zuschauer erst nach der Anhörung die Möglichkeit Herrn Hövelmann zu fragen, wie oft er sich denn selbst IPSC-Schießen angeschaut hätte.

    Die Antwort lautete: „kein einziges Mal“

    Zur gleichen Anhörung war als Sachverständige Dr. Britta Bannenberg, Professorin für Kriminologie von der Uni Gießen eingeladen:
    http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Bannenberg_Stellungnahme_05.pdf

    Frau Dr. Bannenbergs Aussage:
    IPSC stellt eine besonders gefährliche schießsportliche Disziplin dar. Ziel dieser Aktivität ist es, in einer realistisch anmutenden Umgebung in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Menschen simulierende bewegliche Ziele zu treffen.

    Frau Dr. Bannenberg hat sicherlich nie diese Seite besucht:
    http://www.ipsc4ever.de/

    Hier die Antwort der schwarz/gelben Bundesregierung zu IPSC:

    Das Bundesministerium des Innern hat das IPSC-Schießen nochmals überprüft. Das in Deutschland genehmigte IPSC-Schießen unterscheidet sich sowohl in der Planung als auch in der Durchführung und Ausgestaltung grundlegend vom Verteidigungsschießen oder kampfmäßigen Schießen, bei denen einsatztaktische Elemente eine wesentliche Rolle spielen. Nach der geltenden Rechtslage ist kampfmäßiges Schießen verboten. Das in Deutschland genehmigte IPSC-Schießen berücksichtigt die Vorgaben des § 7 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Die von IPSC-Schützen trainierte Fähigkeit, nach einer körperlichen Beanspruchung durch Laufen innerhalb kurzer Zeit viele Schüsse mit einer gewissen Präzision abzugeben, wird auch bei anderen Schießdisziplinen (z. B. Biathlon) verlangt.
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/013/1701305.pdf

    Frau Dr. Bannenbergs Forderung:
    Heraufsetzung des Mindestalters für den Umgang mit AUTOMATISCHEN und halbautomatischen Großkaliberwaffen auf 21 Jahre.

    Frau Prof. Dr. Bannenberg hat anscheinend niemals das Waffengesetz gelesen. Sonst wüsste sie, dass in Deutschland AUTOMATISCHE Waffen für Zivilisten verboten sind:
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_82.html

    Frau Dr. Bannenbergs Aussage:
    Die Forschung zu den Amoktaten zeigt deutlich, dass fast alle bei den Taten verwendeten Schusswaffen aus den Täterhaushalten stammen.

    Frau Prof. Dr. Bannenberg hat anscheinend die Amokhistorie in Deutschland nicht gelesen, sonst wüsste sie, dass lediglich ein Verwandter (der Vater in Winnenden) gegen die aktuelle Aufbewahrungspflicht verstoßen hatte. Die Aufbewahrungsbehältnisse wurden bereits 2003 gesetzlich vorgeschrieben.

    1964 wurde ein Flammenwerfer und Speere benutzt
    1999 In Bad Reichenhall hatte der Sohn den damals noch erlaubten Holz-Waffenschrank aufgebrochen und die Tatwaffe entwendet
    2002 in Erfurt hatte die Vollzugsbehörde geschlampt: Der Kleinkaliber-Schütze hatte kein Bedürfnis, konnte sich jedoch mit dem Behördenstempel selbst die Waffe kaufen.
    2002 in Freising wurde eine illegale Waffe benutzt.
    2006 in Emsdetten wurden illegale Waffen benutzt.
    2009 in Bonn und in St. Augustin wurden Brandflaschen und Äxte benutzt.
    2010 in Lörrach war die Täterin legale Besitzerin

  4. Insgesamt Regierung Wahnsinn und Dummheit. Und wer ist Dr. Britta Bannenberg? Eine weitere akademische dass pisst beim Anblick ihres Schattens und will Politiker ihr sicher zu halten?
    Ihr habt einen langen Kampf vor, aber nicht verzweifeln.
    Grüße aus den USA.
    Entschuldigung für die schlechte Deutsch Sprachkenntnisse. Ich bin mit Google Translate

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