Harter Schlag gegen Waffenschieber: Oma wegen einer (!) Patrone verknackt

Da kann man wohl sagen: Pech gehabt. Wäre die Oma ein zwölfjähriger Intensivstraftäter mit Migartionshintergrund, wäre sie wohl wesentlich glimpflicher davongekommen.

So wurde die Senioren wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Geldstrafe von 750 Euro verdonnert, weil sie unwissentlich im Besitz von Leuchtspurmunition war. Einer einzigen Patrone, wohlgemerkt.

Auszug aus der Meldung im Oberbayerischen Volksblatt:

In der Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz sind die einzelnen Typen der Kriegswaffen detailliert aufgeführt. Als Kriegswaffen zählen demnach Atombomben, biologische und chemische Waffen, Flugkörper, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, Panzer, Flammenwerfer, Torpedos, Minen, Bomben, eigenständige und sonstige Munition, Dispenser und Laserwaffen.

Einen Panzer oder ein Kriegsschiff fanden die Fahnder zwar nicht in Omas «Austragswohnung», aber dafür Gewehre, dazu passende Munition sowie eine funktionsfähige Leuchtspurpatrone. Letztere wird unter anderem auch mit einem Bundeswehrgewehr vom Typ G3 verschossen und zählt zur Kategorie «Kriegswaffe».

Immerhin, das Abendland ist gerettet. Hätte die 76-jährige Dame doch mit der einen Patrone, wenn sie von deren Existenz gewusst hätte, Amok laufen und ganze Polizeihundertschaften binden können. Oder vielleicht gleich eine Division, wer weiß.

Fast könnte man darüber lachen, wenn man nicht wüsste, dass ab 1. April durchs dann geltende Waffengesetz hunderte unbescholtene Bürger plötzlich kriminalisiert werden. Weil sie beim Stadtbummel ihr Einhandmesser mit sich führen oder weil ein paar Teenager im Wald mit ihren Erbsenpistolen Anscheinswaffen Krieg spielen. Die Staatsgewalt wird reagieren, hart und unerbittlich.

6 Kommentare

  1. Und so hat die Staats“macht“ ihren „Erfolg“ und muß nicht versuchen, den Scharen von Kriminellen und Zuhältern usw. ihre Waffen abzunehmen – wäre ja auch vieeel zu gefährlich nicht wahr?

  2. Auch mit EINER Patrone kann man EINEN Menschen töten ….. mintestens ….. außerdem wäre hier das Wort „Geschoss“ richtiger gewählt ……

  3. Wie will man mit einer Patronen einen Menschen töten, wenn man keine passende Waffe dazu hat ???

  4. Unser Land ist toll. Migranten können auch Polizisten anspucken, dealen, Körperverletzung begehen. Da bekommt man doch wenigstens einen „Verweis“ oder eine Bewährungsstrafe als Migrant. Deutsche hingegen kann man ja richtig verknacken. Ich möchte nicht wissen was mir passieren würde, wenn ich in Saudi-Arabien einen Polizsten anspucke und ihm die Worte an den Kopf werfe die unser türkischer Mitbürger in „Achtung Kontrolle“ auf Kabel1 gebraucht hat. Wahrscheinlich wäre ich dann jetzt sowieso tot. Aber in Deutschland darf man das als Migrant. Und als Deutscher steht man bei den Behörden sowieso unter kriminellem Generalverdacht; wieso sonst müsste man seine gesamten Bürger mit Terrorschutzgesetzen dauerüberwachen? Besonders erheiternd die Tatsache nun auch Kinder zu überwachen, dann sind die wenigstens der Renterin mit der Patrone gleichgestellt 😀

Kommentare sind geschlossen.